Private Haft­pflicht­versicherung Täter zahlt nicht, Versicherer springt ein

15 000 Euro Schmerzens­geld bekommt ein Mann, der zusammen­geschlagen wurde, von seinem privaten Haft­pflicht­versicherer. Der Mann war auf dem Arbeitsweg von einer Person, die hinter einer Haus­ecke lauerte, angegriffen und mit einem Schlagstock am Kopf verletzt worden. Das Gericht sprach ihm 15 000 Euro Schmerzens­geld zu.

Da der Täter zahlungs­unfähig war, wandte sich der Geschädigte an seinen privaten Haft­pflicht­versicherer. Denn sein Tarif enthält Versicherungs­schutz für den Fall, dass die Durch­setzung einer Forderung gegen einen Dritten scheitert – eine Forderungs­ausfall­deckung.

Der Versicherer weigerte sich zu zahlen, da eine vorsätzliche Körperverletzung durch einen Dritten ein ungewöhnliches und gefähr­liches Tun sei, das zum Ausschluss der Zahlungs­pflicht führe. Außerdem sei die in die Insolvenz­tabelle einge­tragene Forderung des Schädigers kein voll­streck­barer Titel. Das Gericht folgte dem nicht und gab dem Opfer recht (BGH, Az. IV ZR 269/14).

Tipp: Die Stiftung Warentest testet regel­mäßig private Haftpflichtversicherungen.

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  • daniel0802 am 15.03.2016 um 19:59 Uhr
    Was ist ein Schlagstock...

    Hallo,
    das Bild ist wohl ein beruhigendes (?) Beispiel dafür, dass der oder die Angestellte der das Bild dem Artikel zugeordnet hat, nicht weiß wie ein Schlagstock aussieht...!
    Abgebildet ist ein Baseball-Schläger, zum Spielen (oder auch zweckentfremdet) zum Schlagen. Ein Schlagstock ist ein Schlagstock!
    So weit -- das musste mal sein.