15 000 Euro Schmerzensgeld bekommt ein Mann, der zusammengeschlagen wurde, von seinem privaten Haftpflichtversicherer. Der Mann war auf dem Arbeitsweg von einer Person, die hinter einer Hausecke lauerte, angegriffen und mit einem Schlagstock am Kopf verletzt worden. Das Gericht sprach ihm 15 000 Euro Schmerzensgeld zu.
Da der Täter zahlungsunfähig war, wandte sich der Geschädigte an seinen privaten Haftpflichtversicherer. Denn sein Tarif enthält Versicherungsschutz für den Fall, dass die Durchsetzung einer Forderung gegen einen Dritten scheitert – eine Forderungsausfalldeckung.
Der Versicherer weigerte sich zu zahlen, da eine vorsätzliche Körperverletzung durch einen Dritten ein ungewöhnliches und gefährliches Tun sei, das zum Ausschluss der Zahlungspflicht führe. Außerdem sei die in die Insolvenztabelle eingetragene Forderung des Schädigers kein vollstreckbarer Titel. Das Gericht folgte dem nicht und gab dem Opfer recht (BGH, Az. IV ZR 269/14).
Tipp: Die Stiftung Warentest testet regelmäßig private Haftpflichtversicherungen.
-
- Wer einen Hund hat, braucht eine Versicherung. Der Vergleich der Hundehaftpflicht lohnt: Günstige Versicherungen mit dem nötigen Grundschutz gibt es unter 50 Euro.
-
- Wer mit Tier in die Ferien starten will, muss sich um mehr als Unterkunft und Anreise kümmern. Wir sagen, was zu Quarantäne- und Einreise-Bestimmungen zu beachten ist.
-
- Geschäftsführer und leitende Angestellte haften mit ihrem gesamten Vermögen, wenn sie Fehler machen. Sie brauchen eine Vermögenshaftpflichtversicherung, neudeutsch:...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Hallo,
das Bild ist wohl ein beruhigendes (?) Beispiel dafür, dass der oder die Angestellte der das Bild dem Artikel zugeordnet hat, nicht weiß wie ein Schlagstock aussieht...!
Abgebildet ist ein Baseball-Schläger, zum Spielen (oder auch zweckentfremdet) zum Schlagen. Ein Schlagstock ist ein Schlagstock!
So weit -- das musste mal sein.