In einer Patientenverfügung kann jeder bestimmen, wie Ärzte und Pflegepersonal im Fall einer schweren Krankheit mit ihm verfahren sollen. Doch nach der gegenwärtigen Gesetzeslage ist nicht garantiert, dass sich Ärzte oder Vormundschaftsrichter an die Vorgaben des Patienten halten. Wie eine Patientenverfügung aussieht, die größtmögliche Sicherheit bietet, erklärt die Stiftung Warentest in der Oktober-Ausgabe von Finanztest.
Ein Gesetz, das die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen regelt, gibt es noch nicht. Die Politiker sind sich uneins, und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verwirrt mehr, als dass sie hilft. Umso wichtiger ist es, sich vor dem Verfassen einer Patientenverfügung mit einer Beratung beim Arzt vorzubereiten und den Text anschließend sehr konkret zu formulieren. Sinnvoll ist es, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Wie das funktioniert, erklärt Finanztest. Mit solchen Verfügungen können Menschen für den Fall der Fälle bestimmen, wer ihren Willen durchsetzt, so wie er in der Patientenverfügung steht.
In einer Patientenverfügung können Menschen zum Beispiel regeln, dass sie in bestimmten Situationen nicht künstlich ernährt werden sollen, bestimmte Behandlungen unterbleiben müssen oder aber auch, dass Ärzte alles tun sollen, um das Leben zu retten. Sind diese Anweisungen in der Verfügung genau beschrieben und können Angehörige, Ärzte und Juristen darin auch die Motive der Entscheidungen lesen und nachvollziehen, wird der Patientenwille mit hoher Wahrscheinlichkeit beachtet.
Mehr zum Thema Patientenverfügung ist zu lesen in der Oktoberausgabe von Finanztest sowie im Internet unter www.test.de.
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