
Inklusive Möbel. Egal, ob geschmackvoll oder nicht – zum Teil werden happige Aufschläge fällig. © Stocksy / Aleksandar Novoselski
Gilt die Mietpreisbremse auch für möbliert vermietete Wohnungen? Im Prinzip ja. Aber die Möblierung erschwert die Prüfung der Miethöhe.
Wie eine Untersuchung im Auftrag des Bundesjustizministeriums zeigt, glaubt ein Großteil der Mieter und Vermieter, dass die Mietpreisbremse für möbliert vermietete Wohnungen nicht gilt. In Berlin machen solche Annoncen inzwischen knapp 25 Prozent der veröffentlichten Immobilienanzeigen aus.
Wir sagen, wie viel angemessen ist, wie Sie gegen erhöhte Möblierungszuschläge vorgehen – und welche Hürden es dabei gibt.
Angebot auswählen und weiterlesen
-
- Die Mietpreisbremse wirkt. Aber nicht von alleine. Sie gilt auch für möblierte Wohnungen. Wir sagen, wie es geht und was zu beachten ist.
-
- Mit dem Rechtsdienstleister Allright können Berliner ihre Miete bremsen. Zahlen muss nur, wessen Miete wirklich sinkt. Wir haben das Angebot des „Legal Tech“ geprüft.
-
- Vermieter dürfen in ihre Wohnungen investieren und Mieter an den Kosten beteiligen. Doch es gibt Grenzen. Luxussanierungen können Mieter stoppen.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Soll man sich wirklich über die hohen Kosten der armen Leute aufregen, die eine möblierte Wohnung suchen?
Das sie dieses Thema als "Aufreger der Woche" bezeichnen, darüber könnte ich mich, in Anbetracht der wirklichen Wohnungsnot, echt aufregen.