Miet­wohnung Meine Wohnungsschlüssel – meine Rechte

Datum:
  • Text: Philip Chor­zelewski
  • Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Miet­wohnung - Meine Wohnungsschlüssel – meine Rechte

Wohnungs­schlüssel. Pro Bewohner gibt es einen – auf Wunsch auch mehr. © Getty Images / vsviridova

Wohnungs­schlüssel dürfen Mieter nicht ohne Wissen des Vermieters nach­machen, das Schloss austauschen schon. Antworten auf zehn Schlüssel­fragen.

Für ihre Wohnung erhalten Miete­rinnen und Mieter mehrere Schlüssel. Damit verbunden sind Rechte und Pflichten. Wie die Wohnung selbst gehören die Schlüssel zum privaten Eigentum des Vermieters. Mieter haben für die Haus- und Wohnungs­schlüssel eine Obhuts­pflicht. Gehen welche verloren, kann das teuer für sie werden – je nach Art des Schlüssels und je nachdem, ob ihre private Haft­pflicht­versicherung ihnen beim Verlust privater Schlüssel Schutz bietet

Miete­rinnen und Mieter haben aber auch Rechte: etwa, wirk­lich alle Schlüssel zu ihrer Wohnung von ihrem Vermieter bekommen. Auf eigene Kosten können sie zwar weitere Schlüssel anfertigen lassen, sofern ihnen die überge­bene Anzahl nicht ausreicht.

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