
In bester Lage. Vermieter müssen Mieteinnahmen versteuern, können das Finanzamt aber gleichzeitig an ihren Kosten beteiligen. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Wer Wohnung oder Haus vermietet, muss die Mieteinnahmen versteuern. Gleichzeitig können Vermieter viele ihrer Ausgaben absetzen. Die Stiftung Warentest zeigt, was zählt.
Eine Immobilie als Geldanlage? Ob sich das tatsächlich auszahlt, wissen Vermieterinnen und Vermieter erst im Laufe der Zeit. Doch fest steht, dass sie mit dem Start des Projekts „Immobilie vermieten“ Steuern sparen können. Von Darlehenszinsen über Rechtsberatung bis hin zu den Betriebskosten – die Liste der möglichen Abzugsposten ist lang. Besonders wichtig, um als Vermieter Steuern zu sparen, ist die Abschreibung für Abnutzung (AfA). Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass die Immobilie nutzungsbedingt an Wert verliert. Dank AfA können Vermieter über Jahrzehnte ihre Steuerlast senken. Was jeweils möglich ist, hängt vom Fertigstellungsdatum der Immobilie ab. Großes Plus: Mit dem im Frühjahr 2024 verabschiedeten Wachstumschancengesetz sind die AfA-Regeln für Neubauten noch großzügiger geworden.
Wir fassen zusammen, wie Immobilienbesitzer ihre Miete versteuern, welche Neuerungen bei der Abschreibung Vermietern in der Steuererklärung helfen und mit welchen anderen Posten sich Steuern auf Mieteinnahmen reduzieren lassen.
Angebot auswählen und weiterlesen
-
- Portale wie Airbnb und Wimdu vermitteln Übernachtungen in Privatwohnungen. Wann ist das zulässig? Wer muss die Einnahmen versteuern? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
-
- Ein Ferienhaus bietet Erholung – und wirft bei Vermietung zusätzlich Einnahmen ab. Das ruft das Finanzamt auf den Plan. Die Stiftung Warentest erklärt alle Steuerregeln.
-
- Historische Bauwerke genießen einen besonderen Schutz. Wer ein denkmalgeschütztes Haus kauft, muss etliche Auflagen beachten – hat aber auch oft Anspruch auf Förderung.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@echnaton2: Vielen Dank für den Hinweis. Das Bundesministerium hat seine Website umgebaut. Sie finden die Arbeitshilfe jetzt auf dem folgenden Weg:
www.bundesfinanzministerium.de / Suche / Kaufpreishilfe
oder
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html
defekte Hyperlinks
Die Links für Rechenhilfe / Schätzhilfe landen bei einer 'code 404'-Seite des Bundesministeriums.
Evtl. haben Sie schon einen Ersatz gefunden?
MfG
echnaton2
@Orteni: Die jeweiligen Prozentsätze für die Gebäudeabschreibung beziehen sich immer auf die Zeit, in der das Gebäude fertig gestellt wurde – bei Fertigstellung bis 1925 liegt der Satz bei 2,5 Prozent, bei Fertigstellung ab 1925 bei 2 Prozent. Und Gebäude, die ab 2023 fertig werden, dürfen voraussichtlich mit 3 Prozent abgeschrieben werden. Selbst wenn Sie heute eine Immobilie kaufen, richtet sich der Abschreibungssatz danach, wann diese zu Ende gebaut wurde. Welche Grundstücke von der Grundsteuer befreit werden können, richtet sich nach den Paragrafen 32 bis 35 Grundsteuergesetz. Ein Erlass für unbebaute Grundstücken ist etwa möglich, wenn diese dem Naturschutz unterliegen oder es sich um eine öffentliche Grünanlage handelt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie schreiben, dass eine Immobilie, deren Fertigstellung vor 1925 erfolgte, mit 2,5% des Gebäudewertes über 40 Jahre abgeschrieben werden könne.
Bei so einer alten Immobilie sollte eigentlich das Thema "Abschreibung" längst abgewickelt sein?
Oder meinen Sie, dass die Abschreibung jetzt noch beim Finanzamt beantragt werden könne, sollte sie in der Vergangenheit nicht erfolgt sein?
Sie schreiben ferner, dass ein Erlass der Grundsteuer möglich sei, falls man keinen Mietinteressenten finden würde.
In Baden-Württemberg ist die Grundsteuer ab 2025 ja nur auf den Grund und Boden bezogen, also von einer Bebauung gänzlich unabhängig.
Gibt es für unbebaute Grundstücke ebenfalls Kriterien für einen Erlass der Grundsteuer?
Gerade im Hinblick auf die Grundsteuerreform könnte für solche Grundstücke die Grundsteuer in 2025 dramatisch ansteigen, falls das Grundstück in einer Bodenrichtwertzone mit hohem Bodenrichtwert liegen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Orteni
@sirustag21: Vielen Dank für den Hinweis. Der Link soll nur zur Überschrift etwas weiter unten "Diese Werbungskosten können Sie absetzen" führen. Mit ein bisschen weiter scrollen kommen Sie da ebenfalls hin.