
© mauritius images / J. O'Brien
Ärzte dürfen eine in ihrer Praxis angebotene Magnetfeldtherapie nicht als schmerzlindernd und aktivierend für das Immunsystem anpreisen. Eine therapeutische Wirkung sei wissenschaftlich nicht belegt, so das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 9 U 1181/15). Der beklagte niedergelassene Arzt darf nicht mehr behaupten, er erziele mit einem individuell abgestimmten Energiefeld, dem der Patient ausgesetzt wird, sehr gute Erfolge bei Rückenleiden, Gelenkverschleiß, Rheuma und Prellungen. Die Behandlung für diese „nicht-invasive“ Magnetfeldtherapie müssen Patienten selbst bezahlen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht.
Im Gegensatz dazu bezahlen die Kassen jedoch für die invasive Magnetfeldtherapie. Hier werden im Rahmen einer Operation Spulen mit dem Knochenbereich verbunden. So wird der Knochen elektrisch stimuliert. Dieses anerkannte Verfahren wird unter anderem zur Verbesserung der Heilung von Knochenbrüchen eingesetzt.
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