Magnetfeld­therapie Werbung in der Arzt­praxis unzu­lässig

Magnetfeld­therapie - Werbung in der Arzt­praxis unzu­lässig

© mauritius images / J. O'Brien

Ärzte dürfen eine in ihrer Praxis angebotene Magnetfeld­therapie nicht als schmerzlindernd und akti­vierend für das Immun­system anpreisen. Eine therapeutische Wirkung sei wissenschaftlich nicht belegt, so das Ober­landes­gericht Koblenz (Az. 9 U 1181/15). Der beklagte nieder­gelassene Arzt darf nicht mehr behaupten, er erziele mit einem individuell abge­stimmten Energiefeld, dem der Patient ausgesetzt wird, sehr gute Erfolge bei Rückenleiden, Gelenk­verschleiß, Rheuma und Prel­lungen. Die Behand­lung für diese „nicht-invasive“ Magnetfeld­therapie müssen Patienten selbst bezahlen. Die Krankenkassen über­nehmen die Kosten nicht.

Im Gegen­satz dazu bezahlen die Kassen jedoch für die invasive Magnetfeld­therapie. Hier werden im Rahmen einer Operation Spulen mit dem Knochen­bereich verbunden. So wird der Knochen elektrisch stimuliert. Dieses anerkannte Verfahren wird unter anderem zur Verbesserung der Heilung von Knochenbrüchen einge­setzt.

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