
Ärzte dürfen eine in ihrer Praxis angebotene Magnetfeldtherapie nicht als schmerzlindernd und aktivierend für das Immunsystem anpreisen. Eine therapeutische Wirkung sei wissenschaftlich nicht belegt, so das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 9 U 1181/15). Der beklagte niedergelassene Arzt darf nicht mehr behaupten, er erziele mit einem individuell abgestimmten Energiefeld, dem der Patient ausgesetzt wird, sehr gute Erfolge bei Rückenleiden, Gelenkverschleiß, Rheuma und Prellungen. Die Behandlung für diese „nicht-invasive“ Magnetfeldtherapie müssen Patienten selbst bezahlen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht.
Im Gegensatz dazu bezahlen die Kassen jedoch für die invasive Magnetfeldtherapie. Hier werden im Rahmen einer Operation Spulen mit dem Knochenbereich verbunden. So wird der Knochen elektrisch stimuliert. Dieses anerkannte Verfahren wird unter anderem zur Verbesserung der Heilung von Knochenbrüchen eingesetzt.
-
- Mutter- oder Vater-Kind-Kuren sollen die Gesundheit von Müttern, Vätern und deren Kindern wiederherstellen und fördern. Wir erklären Schritt für Schritt den Weg zur Kur.
-
- Wie bildet der Körper Vitamin D? Wem helfen Ersatzpräparate? Und wie steht es mit Wirksamkeitsbeweisen? Hier gibt es Antworten rund um das Sonnenvitamin.
-
- Bei langer Krankheit gibt es Krankengeld statt Gehalt. Wir zeigen, mit wie viel Sie rechnen können und was zu beachten ist, um das Geld von der Krankenkasse zu bekommen.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.