Kreditkarten Norwegische Gratis-Kreditkarte mit Mangel

Kreditkarten - Norwegische Gratis-Kreditkarte mit Mangel

Rote Karte. Trotz Gratis­einsatz nur als Zusatz­karte auf Reisen geeignet. © Stiftung Warentest

Die Bank Norwegian bietet eine Visa-Kreditkarte ohne jähr­liche Grund­gebühr und unabhängig von einem Giro­konto an. Die teure Rück­zahlungs­falle ist inzwischen abwähl­bar.

Auf den ersten Blick gut

Die Bank Norwegian ist seit November 2021 in Deutsch­land aktiv. Ihre einfarbig rote Visa-Kreditkarte wird über die Webseite der Bank beantragt und ist ohne jähr­liche Grund­gebühr. Ein Giro­konto muss nicht eröffnet werden. Inklusive sind auch ein Grund­schutz für Reisen, wie Rück­tritt, Krankheit und Gepäck.

Einsatz der Karte im In- und Ausland gratis

Für die Karte erhebt die Bank Norwegian keine Jahres­gebühr. Bargeld abheben und Bezahlen sind im In- und Ausland gratis. Es wird auch kein Auslands­einsatz­entgelt erhoben. Der Prozess für die Beantragung der Karte verlief bei unserer Bestellung zu Test­zwecken einfach, die dazu­gehörige App ist über­sicht­lich. Karten­trans­aktionen können nach Kategorien sortiert werden.

Hohe Zinsen für Teilzahlung

Im Karten­antrag ist voreinge­stellt, dass der Ausgleich der monatlichen Umsätze nicht voll­ständig, sondern als Teilzahlung erfolgt, das heißt, die Karte ist eine Credit-Card. Die Zinsen für den übrigen Betrag, der nicht monatlich ausgeglichen wird, sind mit 19,55 Prozent sehr hoch. Die Rechnung wird jeweils am 15. eines Monats erstellt und ist dann in der App abruf­bar. Um Zins­zahlungen zu vermeiden, muss der Ausgleich bis zum 1. des Folge­monats selbst­ständig erfolgen. Kundinnen und Kunden können diese Voreinstellung inzwischen aber abwählen und Zins­zahlungen damit vermeiden, indem sie die Karte dauer­haft auf den monatlichen Ausgleich per Last­schrift umstellen. Diese - von uns empfohlene – Möglich­keit stand lange nicht zur Verfügung.

Nicht uneinge­schränkt zu empfehlen

Trotz kostenfreiem Einsatz ist die Kreditkarte der Bank Norwegian nicht uneinge­schränkt zu empfehlen. Um die hohen Zinsen zu vermeiden, muss die Teilrück­zahlung aktiv abge­wählt werden. Wer diese Option nicht wählt und den selbst­ständigen Ausgleich der Umsätze vergisst, tappt in eine teure Falle. Die Reise­versicherungen bieten nur einen Grund­schutz – und den auch nur, wenn ein Teil der Reise mit der Karte bezahlt wurde. Aus diesem Grund ist die Karte nur als Zusatz­karte für die Reisekasse geeignet.

Tipp: Eine Über­sicht zu den Konditionen von 37 Kreditkarten finden Sie unter test.de/kreditkarten.

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Kommentarliste

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  • Ausguck am 20.10.2024 um 14:03 Uhr
    Begründungen für eingeschränkte Empfehlung falsch

    Die Beurteilung "Nicht uneingeschränkt zu empfehlen" finde ich merkwürdig, da Merkmale beanstandet werden, die für empfohlene Kreditkarten ebenso gelten (Voreinstellung Teilzahlung erst nachträglich abwählbar, hohe Zinsen). Sie schreiben selbst, dass die Teilzahlungsfunktion inzwischen abwählbar ist. Als Vorteil der Bank Norwegian-Karte ist meines Erachtens zu werten, dass, z. B. im Gegensatz zu allen empfohlenen Hanseatic-Karten, die Führung auf Guthabenbasis möglich ist. Außerdem ist das Geld abheben zusätzlich in Deutshland gebührenfrei, wofür bei den empfohlenen Hanseatic-Karten 3,95€ pro Abhebeung fällig werden.
    Wichtig wäre in der Veröffentlichung vom 07.07.2023 noch der Hinweis gewesen, den Sie dem Leser Rupert.87 am 29.02.2024 gegeben haben, nämlich dass der rechtliche Sitz der Bank in Norwegen ist. Insofern ist die eingeschränkte Beurteilung zwar gerechtfertigt, aber nicht mit den aufgeführten Begründungen.

  • Hecht17 am 20.09.2024 um 14:25 Uhr
    Diskriminierung von Arbeitslosen

    Offenbar diskriminiert die Bank Norwegian systematisch Arbeitslose, indem sie ihnen eine Erhöhung des Kreditlimits trotz bester Schufa-Auskunft und hoher anderer Einkünfte und Vermögen verweigert.
    Ich erhalte immer wieder Angebote der Bank, meinen Kreditrahmen zu erhöhen, aber jedes Mal wird mein Antrag sofort automatisch abgewiesen, sobald ich als Status "Arbeitslos" wähle.

  • Hecht17 am 20.09.2024 um 14:23 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 29.02.2024 um 10:46 Uhr
    Einschränkungen im Reiseschutz

    @Rupeert.87: Wir können an dieser Stelle keine komplexen Rechtsfragen beantworten, für die eine Sichtung der AGB notwendig wäre. Daher beschränken wir uns hier nur auf allgemeine Ausführungen zur Rechtsprechung zu den Bankgebühren, zu der wir im folgenden Artikel berichteten: www.test.de/bankgebuehren
    Die Rechtsprechung findet auf alle Änderungen der AGB einer Bank Anwendung, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Hauptleistungspflichten haben. Dazu gehören nicht nur Änderungen, die die Frage betreffen, zu welchem Preis Bankkund:innen eine Bankleistung zur Verfügung gestellt bekommen, sondern auch (wesentliche) Nebenbedingungen.
    Kommt es zum Streit mit der Bank Norwegian und ihrem Versicherer der Tryg Forsikring A/S, stehen Sie einer Bank mit Sitz in Norwegen und einer Versicherung mit Sitz in Dänemark gegenüber.

  • Rupert.87 am 12.02.2024 um 17:17 Uhr
    Reiseversicherung

    Gerade habe ich eine Nachricht der Bank erhalten, dass sich die Bedingungen der Reiseversicherung erheblich verschlechtern, auch für Bestandskunden und auch für bereits gebuchte Reisen, unter anderem:
    - Die maximale Deckungssumme bei Reiserücktritt wird von 3 350/6 700 Euro auf 2 000/4 000 Euro gesenkt. Diese Änderung gilt auch für Reisen, die vor dem Inkrafttreten der Änderungen gebucht worden sind.
    - Die Selbstbeteiligung bei Reiserücktritt wird von 70 Euro auf 20% des Betrages für den Reiserücktritt geändert (mindestens 185 Euro).
    Damit wird die Reiseversicherung für mich weitgehend nutzlos. Ratlos bin ich über die Aussage, dass auch bereits gebuchte Reisen umfasst sein sollen. Kann die Bank mit neuen AGB die Absicherung von bereits getätigten Zahlungen zwischen Buchung und Reiseantritt ändern?