
Rote Karte. Trotz Gratiseinsatz nur als Zusatzkarte auf Reisen geeignet. © Stiftung Warentest
Die Bank Norwegian bietet eine Visa-Kreditkarte ohne jährliche Grundgebühr und unabhängig von einem Girokonto an. Die teure Rückzahlungsfalle ist inzwischen abwählbar.
Auf den ersten Blick gut
Die Bank Norwegian ist seit November 2021 in Deutschland aktiv. Ihre einfarbig rote Visa-Kreditkarte wird über die Webseite der Bank beantragt und ist ohne jährliche Grundgebühr. Ein Girokonto muss nicht eröffnet werden. Inklusive sind auch ein Grundschutz für Reisen, wie Rücktritt, Krankheit und Gepäck.
Einsatz der Karte im In- und Ausland gratis
Für die Karte erhebt die Bank Norwegian keine Jahresgebühr. Bargeld abheben und Bezahlen sind im In- und Ausland gratis. Es wird auch kein Auslandseinsatzentgelt erhoben. Der Prozess für die Beantragung der Karte verlief bei unserer Bestellung zu Testzwecken einfach, die dazugehörige App ist übersichtlich. Kartentransaktionen können nach Kategorien sortiert werden.
Hohe Zinsen für Teilzahlung
Im Kartenantrag ist voreingestellt, dass der Ausgleich der monatlichen Umsätze nicht vollständig, sondern als Teilzahlung erfolgt, das heißt, die Karte ist eine Credit-Card. Die Zinsen für den übrigen Betrag, der nicht monatlich ausgeglichen wird, sind mit 19,55 Prozent sehr hoch. Die Rechnung wird jeweils am 15. eines Monats erstellt und ist dann in der App abrufbar. Um Zinszahlungen zu vermeiden, muss der Ausgleich bis zum 1. des Folgemonats selbstständig erfolgen. Kundinnen und Kunden können diese Voreinstellung inzwischen aber abwählen und Zinszahlungen damit vermeiden, indem sie die Karte dauerhaft auf den monatlichen Ausgleich per Lastschrift umstellen. Diese - von uns empfohlene – Möglichkeit stand lange nicht zur Verfügung.
Nicht uneingeschränkt zu empfehlen
Trotz kostenfreiem Einsatz ist die Kreditkarte der Bank Norwegian nicht uneingeschränkt zu empfehlen. Um die hohen Zinsen zu vermeiden, muss die Teilrückzahlung aktiv abgewählt werden. Wer diese Option nicht wählt und den selbstständigen Ausgleich der Umsätze vergisst, tappt in eine teure Falle. Die Reiseversicherungen bieten nur einen Grundschutz – und den auch nur, wenn ein Teil der Reise mit der Karte bezahlt wurde. Aus diesem Grund ist die Karte nur als Zusatzkarte für die Reisekasse geeignet.
Tipp: Eine Übersicht zu den Konditionen von 37 Kreditkarten finden Sie unter test.de/kreditkarten.
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Die Beurteilung "Nicht uneingeschränkt zu empfehlen" finde ich merkwürdig, da Merkmale beanstandet werden, die für empfohlene Kreditkarten ebenso gelten (Voreinstellung Teilzahlung erst nachträglich abwählbar, hohe Zinsen). Sie schreiben selbst, dass die Teilzahlungsfunktion inzwischen abwählbar ist. Als Vorteil der Bank Norwegian-Karte ist meines Erachtens zu werten, dass, z. B. im Gegensatz zu allen empfohlenen Hanseatic-Karten, die Führung auf Guthabenbasis möglich ist. Außerdem ist das Geld abheben zusätzlich in Deutshland gebührenfrei, wofür bei den empfohlenen Hanseatic-Karten 3,95€ pro Abhebeung fällig werden.
Wichtig wäre in der Veröffentlichung vom 07.07.2023 noch der Hinweis gewesen, den Sie dem Leser Rupert.87 am 29.02.2024 gegeben haben, nämlich dass der rechtliche Sitz der Bank in Norwegen ist. Insofern ist die eingeschränkte Beurteilung zwar gerechtfertigt, aber nicht mit den aufgeführten Begründungen.
Offenbar diskriminiert die Bank Norwegian systematisch Arbeitslose, indem sie ihnen eine Erhöhung des Kreditlimits trotz bester Schufa-Auskunft und hoher anderer Einkünfte und Vermögen verweigert.
Ich erhalte immer wieder Angebote der Bank, meinen Kreditrahmen zu erhöhen, aber jedes Mal wird mein Antrag sofort automatisch abgewiesen, sobald ich als Status "Arbeitslos" wähle.
Kommentar vom Autor gelöscht.
@Rupeert.87: Wir können an dieser Stelle keine komplexen Rechtsfragen beantworten, für die eine Sichtung der AGB notwendig wäre. Daher beschränken wir uns hier nur auf allgemeine Ausführungen zur Rechtsprechung zu den Bankgebühren, zu der wir im folgenden Artikel berichteten: www.test.de/bankgebuehren
Die Rechtsprechung findet auf alle Änderungen der AGB einer Bank Anwendung, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Hauptleistungspflichten haben. Dazu gehören nicht nur Änderungen, die die Frage betreffen, zu welchem Preis Bankkund:innen eine Bankleistung zur Verfügung gestellt bekommen, sondern auch (wesentliche) Nebenbedingungen.
Kommt es zum Streit mit der Bank Norwegian und ihrem Versicherer der Tryg Forsikring A/S, stehen Sie einer Bank mit Sitz in Norwegen und einer Versicherung mit Sitz in Dänemark gegenüber.
Gerade habe ich eine Nachricht der Bank erhalten, dass sich die Bedingungen der Reiseversicherung erheblich verschlechtern, auch für Bestandskunden und auch für bereits gebuchte Reisen, unter anderem:
- Die maximale Deckungssumme bei Reiserücktritt wird von 3 350/6 700 Euro auf 2 000/4 000 Euro gesenkt. Diese Änderung gilt auch für Reisen, die vor dem Inkrafttreten der Änderungen gebucht worden sind.
- Die Selbstbeteiligung bei Reiserücktritt wird von 70 Euro auf 20% des Betrages für den Reiserücktritt geändert (mindestens 185 Euro).
Damit wird die Reiseversicherung für mich weitgehend nutzlos. Ratlos bin ich über die Aussage, dass auch bereits gebuchte Reisen umfasst sein sollen. Kann die Bank mit neuen AGB die Absicherung von bereits getätigten Zahlungen zwischen Buchung und Reiseantritt ändern?