
Unlauterer Wettbewerb. 2023 verkündete Apple, dass jede Apple Watch in einer CO2-neutralen Version erhältlich sei. © Depositphotos
Apple darf seine Smartwatches nicht mehr als CO2-neutral bewerben. Das Landgericht Frankfurt am Main folgt damit einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe.
Apple betreibt irreführende Werbung für seine Smartwatches und darf die Produkte nicht mehr als „CO2-neutral“ bewerben. So hat es jetzt das Landgericht Frankfurt am Main entschieden und damit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Recht gegeben. Die Werbung verstoße gegen das Wettbewerbsrecht (§ 5 Abs. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG).
Tipp: Hier finden Sie unsere Tests von Smartwatches.
CO2-Ausgleichsfläche zu kurz gepachtet
Um CO2-Emissionen auszugleichen, die bei der Herstellung der Apple Watch entstehen, betreibt Apple in Paraguay eine Eukalyptusbaum-Plantage. Einen Großteil der Fläche hat der Konzern nur bis 2029 gepachtet. Zu kurz, urteilte das Gericht, denn Verbraucher würden erwarten, dass ein solches Klimaschutzprojekt mindestens bis zur Mitte des Jahrhunderts gesichert ist: „Die Verbrauchersicht ist geprägt durch das (…) Pariser Übereinkommen von 2015. Danach dürfen zur Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts nicht mehr klimaschädliche Gase ausgestoßen werden, als der Atmosphäre durch ein Senken des Kohlenstoffdioxids – etwa mit Wäldern – entzogen werden.“
Deutsche Umwelthilfe wirft Apple Greenwashing vor
Die DUH hält das Projekt für grundlegend ungeeignet und spricht von „Greenwashing“: Eukalyptusbäume würden im Schnitt alle 14 Jahre abgeholzt und größtenteils verbrannt. Auf den Monokulturen würden viele Chemikalien eingesetzt, sie verbrauchten viel Wasser und gerieten bei Dürre schnell in Brand. Für einen echten Klimaeffekt müssten Aufforstungsprojekte auf Jahrhunderte angelegt sein.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die DUH hatte in der Klage auch ein von Apple selbst gestaltetes „Carbon Neutral“-Logo beanstandet: Es erwecke den Anschein eines offiziellen Gütesiegels. Hier gab das Gericht der DUH nicht Recht. Das Logo werde von Verbrauchern nur als Erkennungszeichen dafür verstanden, ob das betreffende Produkt nach den Maßstäben von Apple als CO2-neutral eingeordnet werde.
Das Urteil (Az. 3–06 O 8/24) ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden.
-
- In Supermarktregalen herrscht Wildwuchs an Klimalabels. Im Test belegten uns einige Anbieter ihr Engagement, sechs verweigerten Einblicke.
-
- Ist darauf Verlass, dass eine Notrufuhr im Notfall Angehörige oder Rettungsdienst alarmiert? Schweizer Tester haben sieben Modelle geprüft. Zwei Gute gibt‘s bei uns.
-
- Welche Smartwatches und Fitness-Tracker sind im Test am besten? Mit welchen lässt sich sparen? Hier finden Sie Antworten – und Ihren persönlichen Testsieger.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.