Ärzte dürfen nun doch mehr Johanniskrautpräparate auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. Das spart vielen Patienten Kosten.
Ursprünglich wollten die Krankenkassen nur Johanniskrautpräparate bezahlen, die für die Behandlung mittelschwerer Depressionen zugelassen sind. Damit hätte nur ein Präparat verordnet werden können: Jarsin 300. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellte nun jedoch klar: Es dürfen auch Medikamente zulasten der Kassen verordnet werden, die für „depressive Verstimmungszustände“ zugelassen sind, wie Felis 650/Tropfen, Laif 600/900, Psychotonin 300, Texx 300. „Depressive Verstimmungszustände“ sei nicht eindeutig definiert, könne auch mittelschwere depressive Episoden umfassen. Voraussetzung ist eine Dosierung von mindestens 300 Milligramm.
Gezahlt wird aber nicht für Johanniskrautpräparate zur „Besserung des Befindens bei nervlicher Belastung, Stärkung der Nerven, bei nervöser Unruhe und nervlicher Überbelastung“.
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