Johanniskraut Kassen zahlen mehr

Ärzte dürfen nun doch mehr Johanniskraut­­präparate auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. Das spart vielen Patienten Kosten.

Ursprünglich wollten die Krankenkassen nur Johanniskrautpräparate bezahlen, die für die Behandlung mittelschwerer De­­pressionen zugelassen sind. Damit hätte nur ein Präparat verordnet werden können: Jarsin 300. Die Kassenärztli­che Bundesvereinigung stellte nun jedoch klar: Es dürfen auch Medikamente zulasten der Kassen verordnet werden, die für „depressive Ver­stimm­ungs­zu­stände“ zugelassen sind, wie Felis 650/Tropfen, Laif 600/900, Psychotonin 300, Texx 300. „Depressive Ver­­stimmungszu­stände“ sei nicht eindeutig definiert, könne auch mittelschwere depressive Episoden umfassen. Voraussetzung ist eine Dosierung von mindestens 300 Milli­gramm.

Gezahlt wird aber nicht für Johanniskrautpräparate zur „Besserung des Befindens bei nervlicher Belastung, Stärkung der Nerven, bei nervöser Unruhe und nervlicher Überbelastung“.

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.