Internet­vertrag anfechten Verklickt, vertippt? Das sind Ihre Rechte

Datum:
  • Text: Michael Sittig
  • Faktencheck: Sabine Vogt
Internet­vertrag anfechten - Verklickt, vertippt? Das sind Ihre Rechte

Vertippt? Dann müssen Sie den Vertrag sofort anfechten – und den Irrtum erklären. © Getty Images / lucky sun

Wer sich online bei einem Vertrags­abschluss vertippt und ungewollt einen Vertrag schließt, kann diesen manchmal anfechten. Wir sagen, wann das geht.

Pacta sunt servanda, lernen Jura­studenten zu Studien­beginn: Verträge sind einzuhalten. Oder einfacher ausgedrückt: „Vertrag ist Vertrag“. Und doch können Reise­buchungen im Internet oder Online-Bestel­lungen manchmal nach­träglich wieder annulliert werden, etwa wenn dem Kunden ein Tipp­fehler beim Vertrags­schluss unter­laufen war.

Unser Special klärt, wann sich Internet­verträge anfechten lassen und welche Regeln für den Widerruf gelten. Ein Muster­brief hilft Ihnen, irrtümlich abge­schlossene Verträge rechts­sicher anzu­fechten.

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