
Vertippt? Dann müssen Sie den Vertrag sofort anfechten – und den Irrtum erklären. © Getty Images / lucky sun
Wer sich online bei einem Vertragsabschluss vertippt und ungewollt einen Vertrag schließt, kann diesen manchmal anfechten. Wir sagen, wann das geht.
Pacta sunt servanda, lernen Jurastudenten zu Studienbeginn: Verträge sind einzuhalten. Oder einfacher ausgedrückt: „Vertrag ist Vertrag“. Und doch können Reisebuchungen im Internet oder Online-Bestellungen manchmal nachträglich wieder annulliert werden, etwa wenn dem Kunden ein Tippfehler beim Vertragsschluss unterlaufen war.
Unser Special klärt, wann sich Internetverträge anfechten lassen und welche Regeln für den Widerruf gelten. Ein Musterbrief hilft Ihnen, irrtümlich abgeschlossene Verträge rechtssicher anzufechten.
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