
Entschädigung. Die Einlagen der 1 300 verbleibenden Kunden des Bankhaus Obotritia sind bis zur Entschädigungsgrenze sicher. © picture alliance / greatif
Die Finanzaufsicht hat den Entschädigungsfall beim insolventen Bankhaus Obotritia festgestellt. Die Einlagen der Kunden sind bis 100 000 Euro geschützt.
Im Fall der insolventen Bankhaus Obotritia GmbH hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) am 10. März 2025 den Entschädigungsfall festgestellt. Das Bankhaus war nicht mehr in der Lage, die bei ihr unterhaltenen Einlagen vollständig zurückzuzahlen und befindet sich bereits in der Liquidation. Das Amtsgericht München eröffnete am selben Tag das Insolvenzverfahren und bestellte Michael Jaffé zum Insolvenzverwalter.
Vorgehen der Entschädigungseinrichtung
Die Bank unterliegt ausschließlich der gesetzlichen Einlagensicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), die nun verpflichtet ist, die verbleibenden 1 300 Einleger eigenständig schnellstmöglich zu entschädigen. Die EdB stellt sicher, dass der Entschädigungsbetrag innerhalb von sieben Arbeitstagen zur Verfügung steht. Damit sind Einlagen grundsätzlich bis zu einer Höhe von 100 000 Euro pro Einleger geschützt. Das Institut ist nicht Mitglied im Bundesverband deutscher Banken und nimmt daher nicht an dessen freiwilligem Einlagensicherungsfonds teil, welcher Einleger über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus absichern würde.
Besondere Regelungen
In bestimmten Fällen gewährt der Gesetzgeber für sechs Monate nach Einzahlung einen Rechtsanspruch auf die Entschädigung von Einlagen bis zu 500 000 Euro. Dies gilt bei Einzahlungen, die im Zusammenhang mit gravierenden Lebensereignissen wie dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie, Eheschließung, Scheidung, Renteneintritt oder anderen vergleichbaren Umständen erfolgt sind. Anspruchsberechtigte müssen die entsprechenden Nachweise schriftlich erbringen.
Umfang des Einlagenschutzes
Der gesetzliche Einlagenschutz erfasst Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen des Anlegers oder der Anlegerin lautende Sparbriefe. Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten in Form von Inhaberpapieren (z. B. Inhaberschuldverschreibungen, Zertifikate). Wertpapierdepots können weiter genutzt werden, sofern keine Sicherungsrechte der Bank entgegenstehen.
Nicht in unserem Vergleich
Wir führten die Angebote der Bank, welche über das Zinsportal Weltsparen abgeschlossen werden konnten, bis März 2023 in unserem Festgeldvergleich. Danach waren keine Neueröffnungen mehr möglich. Grundsätzlich nimmt die Stiftung Warentest nur solche Banken in ihre Übersichten auf, die aus wirtschaftlich starken Ländern stammen (Rating AAA oder AA). Maßstab sind für uns die Bewertungen der drei großen Ratingagenturen Fitch, Standard & Poor‘s und Moody‘s (Noten für die Wirtschaftskraft).
Moratorium verhängt
Am 27. Februar 2025 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß Kreditwesengesetz (KWG) ein Moratorium über das Bankhaus Obotritia GmbH verhängt. Diese Maßnahme führte dazu, dass das Bankhaus umgehend für den Kundenverkehr geschlossen und ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen wurde. Infolgedessen war es der Bank nicht mehr möglich, Auszahlungen von Einlagen vorzunehmen.
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