
Hunde-Operation: Nicht jede Versicherung bietet einen allumfassenden Schutz. © Fotolia / absolutimages
Sind in den Bedingungen einer Tier-OP-Versicherung nur Teilleistungen abschließend aufgeführt, nicht aber die gesamte Operation, muss der Versicherer die Kosten nicht erstatten. Geklagt hatte der Halter eines Wolfshunds, der eine Hunde-OP-Versicherung abgeschlossen hatte. Während einer Operation stellte sich heraus, dass das Tier eine neue Hüfte brauchte. Diese OP ist nach der Gebührenordnung für Tierärzte ein eigener Abrechnungsposten und gehört nicht zum Versicherungsschutz (Landgericht Heidelberg Az. 1 S 47/15).
Tipp: Die Stiftung Warentest hat im vergangenen Jahr Krankenversicherungs-Tarife für Hunde und Katzen untersucht. Fazit: Das Angebot ist überschaubar – und keine Versicherung überzeugt völlig.
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Moin,
unsere Erfahrungen mit der o.g. Versicherung sind sehr negativ.
Wir haben 4 Tiere seit 3 Jahren versichert und hatten nun den ersten Leistungsfall. Die HanseMerkur hat diesen abgelehnt, mit dem Hinweis, dass die durchgeführte Behandlung nicht die Gesundheit wiederherstellt, sondern nur der Diagnose dient.
Die behandelnde Tierklink bezeichnete die durchgeführte Behandlung jedoch als Operation.
Uns ist aufgefallen, dass die Kundeninformationen, die wir seinerzeit von der HanseMerkur erhalten hatten, sehr vage formuliert sind. Eine rechtliche Beurteilung bzgl der Vertragsbedingungen somit schwierig. Dabei unterscheidet sich diese Versicherung erheblich von den Angeboten Ihrer Wettbewerber.
Ein Nachfassen unsererseits wurde mit Standard-PDF-Texten abgelehnt.
Wir scheinen nicht die einzigen zu sein, bei denen die HanseMerkur Leistungen ablehnt. Siehe hierzu die gängigen Beurteilungsplattformen im Internet.
Wir können die HanseMerkur nicht empfehlen!
Gruß
Thomas Nacke