Görlich-Fonds Mega 17 Anleger haften nicht

Anleger, die über die Treuhänderin „Dr. Görlich Grundbesitz Beteiligungs GmbH“ Geld in den Mega Immobilienfonds 17 GbR investiert haben, müssen nicht für die Schulden des Fonds geradestehen. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden (Az. 5 U 5228/07). Der Fonds schuldet einer Bank rund 25 Millionen Euro, die Treuhänderin ist pleite. Das bedeutet aber nicht, dass die bisher von der Treuhänderin vertretenen Anleger nun unmittelbar zu Fondsgesellschaftern werden und haften müssen.

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