Anleger, die über die Treuhänderin „Dr. Görlich Grundbesitz Beteiligungs GmbH“ Geld in den Mega Immobilienfonds 17 GbR investiert haben, müssen nicht für die Schulden des Fonds geradestehen. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden (Az. 5 U 5228/07). Der Fonds schuldet einer Bank rund 25 Millionen Euro, die Treuhänderin ist pleite. Das bedeutet aber nicht, dass die bisher von der Treuhänderin vertretenen Anleger nun unmittelbar zu Fondsgesellschaftern werden und haften müssen.
-
- Im Januar müssen viele ETF- und Fondsanleger Steuern auf die Vorabpauschale zahlen. So verstehen Sie die Fondsbesteuerung und Ihre Depotabrechnung.
-
- Eine Erbschaft ist mit Rechten und Pflichten verbunden. Wir sagen, was auf Hinterbliebene zukommt, welche Fristen gelten, vor allem auch beim Erbe ausschlagen.
-
- Fast alle Immobilien eines geschlossenen Fonds werden zwangsversteigert, aber die Anleger erfahren erst Jahre später davon. Klingt unglaublich, ist aber bei fünf Fonds...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.