
Selbstständigkeit. Menschen mit Demenz wünschen sich, lange fit zu bleiben. © Getty Images / Stina Gränfors
Menschen mit Demenz wollen am Leben teilhaben, ihre Angehörigen möchten sie schützen. Wir sagen, wann ein Vertrag unwirksam ist und was Betreuer tun können.
In Deutschland leben etwa 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Die schleichende Verschlechterung des Gedächtnisses und der kognitiven Fähigkeiten stellt Betroffene und ihre Familien vor große Herausforderungen – auch rechtlich. Denn mit dem Fortschreiten der Krankheit kommen Fragen auf: Kann eine Person mit Demenz noch Verträge abschließen? Wie können unerwünschte Bestellungen rückgängig gemacht werden? Wer haftet für Schäden?
Wer sich erst mit diesen Themen auseinandersetzt, wenn die Krankheit bereits weit fortgeschritten ist, riskiert erhebliche Schwierigkeiten. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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@brichert: Ob jemand eine rechtliche Betreuung bekommt, wird von einem Betreuungsgericht festgelegt. Man kann selbst um Hilfe bitten. Aber auch Angehörige, Nachbarn, Freunde oder Helfer können dem Gericht einen Hinweis geben, dass jemand sein Leben nicht mehr allein organisieren kann. Hierbei handelt es sich um einen Hinweis ans Betreuungsgericht, dass dann prüft, ob die Anordnung einer Betreuung notwendig ist. Hierbei handelt es sich nicht um einen kostenpflichtigen Antrag.
Für die Kosten der Betreuung kommt die betreute Person auf, soweit die Vermögensverhältnisse das zulassen.
Lesetipp:
www.test.de/Gesetzliche-Betreuung
Wer muss den Antrag auf Geschäftsunfähigkeit stellen? Welche Kosten sind damit verbunden? Warum reicht kein ärztlicher Befund mit der Diagnose "Morbus Alzheimer"?
Ich habe dies in einem speziellen Fall versucht. Die Führerscheinstelle antwortete, sie könne da nichts machen.