Heinz L., Hannover: Bald werden bei uns wieder die Heizkosten durch Ablesung ermittelt. Was ist eigentlich, wenn ich nicht da bin?
Finanztest: Vom Ablesetermin erfahren Sie meist durch Aushänge im Flur oder einer Karte im Briefkasten – meist etwa zehn Tage vorher. Haben Sie die Information übersehen, bietet die Ablesefirma Ihnen in der Regel einen zweiten Termin an.
Auch der darf nichts kosten, entschied das Landgericht München I gegen die Ablesefirma Brunata. Sie hatte geregelt, dass der zweite Termin stets kostenpflichtig ist (Az. 12 O 7987/00).
Selbst die Kosten für einen dritten Ablesetermin müssen Sie nicht automatisch zahlen, wenn Sie ihn ohne Schuld nicht einhalten konnten.
Die Ablesefirma kann aber Schadenersatz oder den Ersatz für Fahrtkosten verlangen, wenn Sie den Termin absichtlich platzen lassen. Sie verletzen Ihre Pflicht zur Kooperation, wenn Sie rechtzeitig informiert worden sind und schuldhaft die Termine nicht wahrnehmen.
Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, bemühen Sie sich um einen neuen. Gar nichts tun ist schlecht: Hat die Firma ihr Kommen angekündigt und sind drei Termine geplatzt, wird der Verbrauch geschätzt (Amtsgericht Brandenburg, Az. 32 C 110/04).
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