Otmar N. aus München:
Ich habe eine Urlaubsreise gebucht, die nun vom Veranstalter abgesagt wurde, weil nicht genügend Personen teilnehmen wollten. Für die Reise habe ich eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen. Bekomme ich das Geld für die Versicherung zurück?
Finanztest: Ja. Der Reisevertrag und der Vertrag über die Rücktrittskostenversicherung sind zwar in der Regel voneinander unabhängig. Die Grundlage für die Rücktrittsversicherung ist aber die gebuchte Reise. Findet sie nicht statt, weil der Veranstalter sie abgesagt hat, ist die entsprechende Rücktrittsversicherung sinnlos.
Nach Angaben der Bremer Rechtsanwältin und Expertin für Vertragsrecht Cornelia Holsten ist der Reisende an den Versicherungsvertrag dann nicht mehr gebunden und kann durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Das gelte insbesondere, wenn der Kunde die Versicherung nicht im Paket mit der Reise über den Reiseveranstalter, sondern separat bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat.
Sie müssen dem Versicherer nur die Absage des Reiseveranstalters vorlegen. Eine Reihe von Versicherungsunternehmen bestätigte auf Anfrage von Finanztest, dass sie das Geld für die Versicherung in solchen Fällen ohne weiteres zu 100 Prozent zurückzahlen.
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