Finanztest September 2004 Reklamieren leicht gemacht: 30 Antworten zum Kaufrecht

Viele Kunden kennen die Regeln, die beim Kaufen und Verkaufen gelten oftmals nicht. Doch nicht nur sie, sondern auch die Händler wissen häufig nicht, wie die Rechtslage aussieht und nutzen die Unsicherheit der Käufer aus. Sie wimmeln ab, verlangen Geld für Reperaturen, die gratis sein müssten und nennen falsche Reklamationsfristen. Finanztest gibt Antwort auf häufig gestellte Fragen rund um Gewährleistung, Garantie, Versand und Onlineauktionen.

Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe. Gewährleistungsrechte hat der Kunde gegen den Händler. Von ihm kann er bei Mängeln Nachbesserung in Form von Reparatur oder einem Umtausch fordern. Klappt das nicht, kann man den Preis mindern, vom Vertrag zurücktreten und mitunter Schadensersatz verlangen. Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen meist vom Hersteller und nicht vom Händler. Käufer mit Garantie können üblicherweise Reperatur oder Umtausch fordern.

Hat die Ware Mängel, darf man auch ohne Originalverpackung reklamieren. Wichtig ist der Kassenzettel, der beweist, wo die Ware gekauft wurde. Umtausch bei Nichtgefallen ist hingegen ein freiwilliger Service des Verkäufers. Beim Einkauf im Versandhandel hat der Kunde zusätzliche Rechte. So gilt für Bestellungen per Telefon, Fax, SMS, Postkarte oder E-Mail ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei Einkäufen per Onlineauktion sind besondere Regeln zu beachten. Ausführliche Informationen zur Reklamation finden sich in unserem Special zu Gewährleistung und Garantie .

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