Durch einen Wechsel von einer teuren in eine günstige Gesetzliche Krankenkasse können Angestellte bis zu 35 Euro im Monat sparen. Die Beitragssätze für die bundesweit geöffneten Kassen liegen zwischen 12,9 Prozent bei der BKK ATU und 14,8 Prozent bei der BKK für Heilberufe. Bei den regionalen Kassen liegen die Beiträge zwischen 12,7 und stolzen 15,7 Prozent.
Doch der Beitragssatz ist nicht alles, so die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Im Krankheitsfall sollen auch Betreuung und Leistung stimmen. Zwar schreibt den Kassen zu 95 Prozent das Gesetz vor, was sie bezahlen müssen. Aber einige Gesetzliche Krankenkassen bieten Sonderleistungen oder haben Spezialangebote für chronisch Kranke. Etliche Extras bieten die Kassen hingegen nicht flächendeckend an, weil sie auf Verträgen mit bestimmten Ärzten oder auf der Zusammenarbeit mit einer Spezialabteilung eines Krankenhauses beruhen.
Die Palette der regionalen Extras ist groß und reicht von der Erprobung neuer Vorsorge- und Behandlungsmethoden über Disease-Management-Programme bis zur Förderung neuer Versorgungsformen, was zum Beispiel bedeutet, dass spezialisierte Praxen eine bessere Vergütung bekommen, wenn sie Schmerzpatienten behandeln. Finanztest weist darauf hin, dass gesetzlich Krankenversichte die bereits 18 Monate oder länger Mitglied einer gesetzlichen Kasse gewesen sind, jederzeit kündigen können. Egal wie alt oder krank man ist; gesetztliche Ansprüche verliert man durch den Wechsel nicht. Ausführliche Informationen zu den Gesetzlichen Krankenkassen finden sich in der Mai-Ausgabe von Finanztest.
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