Für Putzfrau, Gärtner oder Handwerker, die nicht schwarzarbeiten, können Mieter und Eigenheimbesitzer jedes Jahr bis zu 600 Euro beim Finanzamt lockermachen. Bis zu 3000 Euro im Jahr erkennt es für Arbeiten in Haus und Garten an, nimmt davon 20 Prozent und zieht diesen Betrag direkt von der Steuerschuld ab. Die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift Finanztest berichtet in der August-Ausgabe, für welche Arbeiten das Finanzamt den Rabatt zahlt, wer ihn bekommt und wie man richtig abrechnet.
Mieter, Haus- und Wohnungseigentümer können Putz-, Reinigungs-, Garten- und einfache Handwerksarbeiten mit Steuervorteil erledigen lassen. Laub harken, Rasen mähen, Fenster putzen: Solche Arbeiten fallen im Haushalt immer wieder an und könnten auch selbst erledigt werden, ohne dafür besonders begabt oder ausgebildet zu sein. Das muss erfüllt sein, sonst gibt es keinen Rabatt vom Finanzamt. Für eine Rechnung zum Beispiel von 2 500 Euro erhalten Auftraggeber einen Zuschuss von 500 Euro. Geben sie 3 000 Euro im Jahr aus, ist ihnen der Höchstbetrag von 600 Euro sicher. Umgerechnet sinkt damit auch der Stundenlohn, schwarzarbeitende Haushalts- und Gartenhilfen sind oft nicht preiswerter.
Finanztest erläutert außerdem, wie man die Arbeiten im Haushalt beim Finanzamt abrechnet und gibt Tipps, wie Senioren, Eltern und alle davon profitieren, die zu Hause Angehörige pflegen. Ausführliche Informationen über Hilfen im Haushalt finden sich in der August-Ausgabe von Finanztest.
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