Facebook, Instagram und Whatsapp Meta darf Nutzer­daten für KI verwenden – so wider­sprechen Sie

Facebook, Instagram und Whatsapp - Meta darf Nutzer­daten für KI verwenden – so wider­sprechen Sie

Meta-Apps. Nutzer können jetzt mit der KI von Meta kommunizieren. © picture alliance / dpa / Jens Büttner

Seit 27. Mai trainiert Meta die haus­eigene KI mit Posts und Fotos seiner Nutzer. Eine Klage dagegen scheiterte. Für neue Daten können Nutzer die Verwertung untersagen.

Meta baut KI in Facebook, Instagram und Whatsapp ein

Seit einiger Zeit finden Nutze­rinnen und Nutzer von Facebook, Instagram und Whatsapp einen kleinen blau-violetten Kreis in ihren Apps. Dabei handelt es um die haus­eigene Künst­liche Intelligenz (KI) des Meta-Konzerns namens „Meta-AI“. Abschalten lässt sie sich nicht. User, die der Software kritisch gegen­über­stehen, können sie lediglich ignorieren.

Seit dem 27. Mai trainiert Meta seine KI mit den Daten seiner Nutze­rinnen und Nutzer. Verwendet werden dazu alle öffent­lich zugäng­lichen Informationen: etwa der Name, Benutzer­name, Profilbilder, Videos und Fotos, Beiträge in öffent­lichen Gruppen und Kanälen. Außerdem öffent­lich gepostete Beiträge wie etwa Kommentare und Rezensionen. Auch öffent­lich sicht­bare Inhalte wie Storys, Reels und Fotos auf dem persönlichen Profil werden zu Trainings­zwecken verwendet.

Persönliche Chats sind dagegen verschlüsselt und werden nicht verwendet. Anders ist es, wenn Nutze­rinnen und Nutzer mit Meta-AI kommunizieren oder die KI inner­halb von Gruppen­chats verwenden. In diesen Fällen gilt der Nach­richten­verlauf als öffent­lich.

Wichtig: Ein rück­wirkender Wider­spruch der Verwendung von Inhalten ist nicht möglich. Das ging nur bis zum 26. Mai. Sind persönliche Daten erst einmal Teil der KI-Daten­bank, können sie auch nicht zurück­genommen oder vergessen werden. Wer allerdings ab jetzt wider­sprechen möchte, um zu verhindern, dass seine künftigen persönlichen Daten für das KI-Training verwendet werden, kann das jeder­zeit machen, siehe Anleitung unten.

Nutzungs­weise ist nicht trans­parent

Wie genau die KI die persönlichen Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern verwendet, bleibt für die Betroffenen unbe­kannt. Klar ist: Sind die gesammelten Informationen einmal in der KI-Daten­bank, lassen sie sich nicht wieder entfernen.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte Meta wegen der geplanten Verwertung abge­mahnt. Ihre einst­weilige Verfügung vor dem Ober­landes­gericht Köln haben die Richter am 23. Mai jedoch abge­lehnt (Az. 15 UKl 2/25). Die Verbraucherschützer hatten kritisiert, dass Meta unter Berufung auf ein „berechtigtes Interesse“ an der Nutzung der Daten keine ausdrück­liche Einwilligung seiner Nutzer einholt. Gegen die Entscheidung des OLG Köln im Eilverfahren gibt es keine Rechts­mittel. Eine Klage in der Haupt­sache ist möglich.

Die Entscheidung in Köln ermöglicht es Meta aber zunächst einmal, die öffent­lichen Daten seiner Nutzer frei zum Trainieren seiner KI zu verwenden. Nutzer müssen selbst aktiv werden, um die Nutzung ihrer Daten zu verhindern. Für neue Daten geht das noch.

Verbraucherschützer enttäuscht

„Wir bedauern die Entscheidung des Ober­landes­gerichts Köln sehr“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Aus unserer Sicht bleibt die Nutzung personenbezogener Daten für das Training der Meta-eigenen KI hoch problematisch. Die Ablehnung unseres Eilantrags bedeutet, dass nun Fakten geschaffen werden, obwohl es weiterhin erhebliche Zweifel an der Recht­mäßig­keit der Verwendung in dieser Form gibt.“ Dies zeige sich auch daran, dass der Hamburger Beauftragte für Daten­schutz nach der Verhand­lung verkündet hat, Schritte gegen das anstehende KI-Training einge­leitet zu haben.

Nutzer müssen KI-Training wider­sprechen

Der Wider­spruch muss online im persönlichen Profil auf Facebook und Instagram erfolgen. Haben Nutze­rinnen und Nutzer mehrere Profile, etwa mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen, ist für jede ein eigener Wider­spruch nötig.

Zum Formular auf Facebook (einloggen erforderlich)

Zum Formular bei Instagram (einloggen erforderlich)

Wichtig: Das Feld „Begründung“ im Wider­spruch kann leer bleiben, Meta muss den Wider­spruch auch ohne Begründung akzeptieren. Klappt es über den Link nicht, können Nutze­rinnen und Nutzer sich auch durch die Einstel­lungen auf Instagram und Facebook zum Formular durch­klicken. Auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW gibt es dafür eine genaue Anleitung.

Ob der Wider­spruch geklappt hat, lässt sich daran erkennen, ob im E-Mail-Post­fach eine Bestätigung eintrifft.

Für Whatsapp gibt es kein Wider­spruchs-Formular, da die Gesprächs­protokolle verschlüsselt bleiben. Lediglich Nach­richten­verläufe mit Meta-AI dienen der KI als Trainings­material.

Persönliche Daten auf Webseiten schützen

KI-Systeme brauchen große Daten­mengen, um zu funk­tionieren. In der Regel werden diese im Internet mithilfe von Programmen gesammelt. Wie Betreiber eigener Webseiten verhindern können, dass ihre Inhalte zum KI-Training verwendet werden, erklären wir in unserem Beitrag zum rechtswirksamen Widerspruch.

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9 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Trentino2017 am 02.08.2025 um 19:11 Uhr
    @Diplom-Ingenieur vom 26.05.2025

    Mit Verlaub, was ist das für eine "Logik" bzw. Rechtsauffassung? Übertragen wir diese "Logik" z. B. auf das Steuerrecht. Es gibt (nicht nur) in Deutschland Steuerhinterzieher, die das Finanzamt betrügen und das wie bei Cum-Ex zum Teil um mehrere Milliarden Euro. Das wird niemand bestreiten oder bestreiten wollen. Aber nicht alle Steuerzahler betrügen das Finanzamt. Wenn es aber fast alle Steuerzahler machen würden, dann wäre es in Ordnung? Nein, auch dann wäre es in einem demokratischen Rechtsstaat immer noch kriminell.

  • Trentino2017 am 02.08.2025 um 19:08 Uhr
    Nicht nur Pizza Napoli, auch Daten sind lecker.

    Dazu passt folgender Artikel von "pcwelt.de" vom 01.08.2025 mit dem Titel "Diese Apps gehören auf jedes Smartphone – unabhängig vom Hersteller"
    Die Autorin empfiehlt nachstehend die "wichtigsten Apps, die Sie unbedingt nutzen sollten"
    1. Whatsapp
    2. einen Schrittzähler (aus dem Google Play Store!)
    3. Doctolib
    4. Spotify
    5. Paypal
    6. Ein "gutes" VPN
    7. Amazon Shopping
    Mit Ausnahme von 2. und 6. handelt es sich dabei um kleinere bis größere "Datenkraken". Auch bei einem Schrittzähler kommt es darauf an, ob dieser die Schritte bzw. die Wegstrecke "offline" nur via GPS misst oder online trackt und alle Standorte bzw. zurückgelegten Wege an den Anbieter übermittelt und dort auf einem Server speichert.
    Und bei den "guten" VPN wird daraufhingewiesen, dass es "teilweise auch komplett kostenlose VPN" geben würde. Hier stellt sich die Frage, womit sich diese VPN-Anbieter, selbst dann, wenn sie nicht profitorientiert arbeiten, refinanzieren um die Kosten für den Betrieb des VPN zu decken?

  • WuBi-testflat am 26.05.2025 um 18:54 Uhr
    Geht auch einfacher

    Geben Sie im blauen AI Kreis den Befehl unten ein und in keinem META Programm werden Ihre Daten zum Training von AI/KI verwendet:
    /reset-all-ais

  • Michael_S am 26.05.2025 um 16:39 Uhr
    Facebook Einspruch mit Handy schwer zu erreichen

    Ich habe es gerade mit meinem Handy versucht.
    Da kommt man nir auf m.facebook.com
    Und sieht den Hinweis, dass man sich einloggen muss.
    Ich war eingeloggt und habe es nochmal versucht mit dem gleichen Ergebnis.
    -- Für mich war sie Lösung im Handybrowser einzustellen "Desktopversion anzeigen"
    Dann könnte ich es kaum noch lesen, könnte den Einspruch aber abschicken.
    Schelm, wer an Schikane denkt.
    Vielleicht Poster ihr hier, wenn es bei euch aus so war, um es zu dokumentieren.
    Bei Instagram ging es auch so...
    Liebe Grüße

  • bavarianina am 26.05.2025 um 14:53 Uhr
    Selbst mit Anleitung nicht auffindbar

    In den letzten Tagen gab es viele Artikel, in denen genau beschrieben wurde, wie man zu diese n versteckten Widersprüchen kommt, leider ist es mir dennoch nicht gelungen. Der Instagram Link funktioniert auch nicht, entweder ist das nicht gewollt oder die Seite überlastet...