
Meta-Apps. Nutzer können jetzt mit der KI von Meta kommunizieren. © picture alliance / dpa / Jens Büttner
Seit 27. Mai trainiert Meta die hauseigene KI mit Posts und Fotos seiner Nutzer. Eine Klage dagegen scheiterte. Für neue Daten können Nutzer die Verwertung untersagen.
Meta baut KI in Facebook, Instagram und Whatsapp ein
Seit einiger Zeit finden Nutzerinnen und Nutzer von Facebook, Instagram und Whatsapp einen kleinen blau-violetten Kreis in ihren Apps. Dabei handelt es um die hauseigene Künstliche Intelligenz (KI) des Meta-Konzerns namens „Meta-AI“. Abschalten lässt sie sich nicht. User, die der Software kritisch gegenüberstehen, können sie lediglich ignorieren.
Seit dem 27. Mai trainiert Meta seine KI mit den Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer. Verwendet werden dazu alle öffentlich zugänglichen Informationen: etwa der Name, Benutzername, Profilbilder, Videos und Fotos, Beiträge in öffentlichen Gruppen und Kanälen. Außerdem öffentlich gepostete Beiträge wie etwa Kommentare und Rezensionen. Auch öffentlich sichtbare Inhalte wie Storys, Reels und Fotos auf dem persönlichen Profil werden zu Trainingszwecken verwendet.
Persönliche Chats sind dagegen verschlüsselt und werden nicht verwendet. Anders ist es, wenn Nutzerinnen und Nutzer mit Meta-AI kommunizieren oder die KI innerhalb von Gruppenchats verwenden. In diesen Fällen gilt der Nachrichtenverlauf als öffentlich.
Wichtig: Ein rückwirkender Widerspruch der Verwendung von Inhalten ist nicht möglich. Das ging nur bis zum 26. Mai. Sind persönliche Daten erst einmal Teil der KI-Datenbank, können sie auch nicht zurückgenommen oder vergessen werden. Wer allerdings ab jetzt widersprechen möchte, um zu verhindern, dass seine künftigen persönlichen Daten für das KI-Training verwendet werden, kann das jederzeit machen, siehe Anleitung unten.
Nutzungsweise ist nicht transparent
Wie genau die KI die persönlichen Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern verwendet, bleibt für die Betroffenen unbekannt. Klar ist: Sind die gesammelten Informationen einmal in der KI-Datenbank, lassen sie sich nicht wieder entfernen.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte Meta wegen der geplanten Verwertung abgemahnt. Ihre einstweilige Verfügung vor dem Oberlandesgericht Köln haben die Richter am 23. Mai jedoch abgelehnt (Az. 15 UKl 2/25). Die Verbraucherschützer hatten kritisiert, dass Meta unter Berufung auf ein „berechtigtes Interesse“ an der Nutzung der Daten keine ausdrückliche Einwilligung seiner Nutzer einholt. Gegen die Entscheidung des OLG Köln im Eilverfahren gibt es keine Rechtsmittel. Eine Klage in der Hauptsache ist möglich.
Die Entscheidung in Köln ermöglicht es Meta aber zunächst einmal, die öffentlichen Daten seiner Nutzer frei zum Trainieren seiner KI zu verwenden. Nutzer müssen selbst aktiv werden, um die Nutzung ihrer Daten zu verhindern. Für neue Daten geht das noch.
Verbraucherschützer enttäuscht
„Wir bedauern die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln sehr“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Aus unserer Sicht bleibt die Nutzung personenbezogener Daten für das Training der Meta-eigenen KI hoch problematisch. Die Ablehnung unseres Eilantrags bedeutet, dass nun Fakten geschaffen werden, obwohl es weiterhin erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verwendung in dieser Form gibt.“ Dies zeige sich auch daran, dass der Hamburger Beauftragte für Datenschutz nach der Verhandlung verkündet hat, Schritte gegen das anstehende KI-Training eingeleitet zu haben.
Nutzer müssen KI-Training widersprechen
Der Widerspruch muss online im persönlichen Profil auf Facebook und Instagram erfolgen. Haben Nutzerinnen und Nutzer mehrere Profile, etwa mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen, ist für jede ein eigener Widerspruch nötig.
Zum Formular auf Facebook (einloggen erforderlich)
Zum Formular bei Instagram (einloggen erforderlich)
Wichtig: Das Feld „Begründung“ im Widerspruch kann leer bleiben, Meta muss den Widerspruch auch ohne Begründung akzeptieren. Klappt es über den Link nicht, können Nutzerinnen und Nutzer sich auch durch die Einstellungen auf Instagram und Facebook zum Formular durchklicken. Auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW gibt es dafür eine genaue Anleitung.
Ob der Widerspruch geklappt hat, lässt sich daran erkennen, ob im E-Mail-Postfach eine Bestätigung eintrifft.
Für Whatsapp gibt es kein Widerspruchs-Formular, da die Gesprächsprotokolle verschlüsselt bleiben. Lediglich Nachrichtenverläufe mit Meta-AI dienen der KI als Trainingsmaterial.
Persönliche Daten auf Webseiten schützen
KI-Systeme brauchen große Datenmengen, um zu funktionieren. In der Regel werden diese im Internet mithilfe von Programmen gesammelt. Wie Betreiber eigener Webseiten verhindern können, dass ihre Inhalte zum KI-Training verwendet werden, erklären wir in unserem Beitrag zum rechtswirksamen Widerspruch.
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- Wer andere im Netz kritisiert, muss sich an Regeln halten. test.de klärt, wann Hasskommentare vor Gericht landen und wo das Recht auf freie Meinungsäußerung endet.
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- App-Tracking-Transparenz (ATT): So heißt die neue Funktion, mit der Apple iPhone-Besitzer vor Datenkraken schützen will. Leider hilft der Tracking-Schutz nur begrenzt.
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- Nach Datenpannen bei Facebook steht bis zu sechs Millionen Nutzern in Deutschland Schadenersatz zu. Ab sofort können sie ihre Rechte leicht und kostenlos anmelden.
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Mit Verlaub, was ist das für eine "Logik" bzw. Rechtsauffassung? Übertragen wir diese "Logik" z. B. auf das Steuerrecht. Es gibt (nicht nur) in Deutschland Steuerhinterzieher, die das Finanzamt betrügen und das wie bei Cum-Ex zum Teil um mehrere Milliarden Euro. Das wird niemand bestreiten oder bestreiten wollen. Aber nicht alle Steuerzahler betrügen das Finanzamt. Wenn es aber fast alle Steuerzahler machen würden, dann wäre es in Ordnung? Nein, auch dann wäre es in einem demokratischen Rechtsstaat immer noch kriminell.
Dazu passt folgender Artikel von "pcwelt.de" vom 01.08.2025 mit dem Titel "Diese Apps gehören auf jedes Smartphone – unabhängig vom Hersteller"
Die Autorin empfiehlt nachstehend die "wichtigsten Apps, die Sie unbedingt nutzen sollten"
1. Whatsapp
2. einen Schrittzähler (aus dem Google Play Store!)
3. Doctolib
4. Spotify
5. Paypal
6. Ein "gutes" VPN
7. Amazon Shopping
Mit Ausnahme von 2. und 6. handelt es sich dabei um kleinere bis größere "Datenkraken". Auch bei einem Schrittzähler kommt es darauf an, ob dieser die Schritte bzw. die Wegstrecke "offline" nur via GPS misst oder online trackt und alle Standorte bzw. zurückgelegten Wege an den Anbieter übermittelt und dort auf einem Server speichert.
Und bei den "guten" VPN wird daraufhingewiesen, dass es "teilweise auch komplett kostenlose VPN" geben würde. Hier stellt sich die Frage, womit sich diese VPN-Anbieter, selbst dann, wenn sie nicht profitorientiert arbeiten, refinanzieren um die Kosten für den Betrieb des VPN zu decken?
Geben Sie im blauen AI Kreis den Befehl unten ein und in keinem META Programm werden Ihre Daten zum Training von AI/KI verwendet:
/reset-all-ais
Ich habe es gerade mit meinem Handy versucht.
Da kommt man nir auf m.facebook.com
Und sieht den Hinweis, dass man sich einloggen muss.
Ich war eingeloggt und habe es nochmal versucht mit dem gleichen Ergebnis.
-- Für mich war sie Lösung im Handybrowser einzustellen "Desktopversion anzeigen"
Dann könnte ich es kaum noch lesen, könnte den Einspruch aber abschicken.
Schelm, wer an Schikane denkt.
Vielleicht Poster ihr hier, wenn es bei euch aus so war, um es zu dokumentieren.
Bei Instagram ging es auch so...
Liebe Grüße
In den letzten Tagen gab es viele Artikel, in denen genau beschrieben wurde, wie man zu diese n versteckten Widersprüchen kommt, leider ist es mir dennoch nicht gelungen. Der Instagram Link funktioniert auch nicht, entweder ist das nicht gewollt oder die Seite überlastet...