
Schutz vor Vertippern. Die Empfängerüberprüfung soll verhindern, dass die falsche Person das Geld bekommt. © Stocksy / Danil Nevsky
Ab Oktober 2025 überprüfen Banken bei Überweisungen, ob Name und Kontonummer zusammenpassen. Das soll die Sicherheit erhöhen. Wir sagen, was sich für Kunden ändert.
Für Banküberweisungen treten im Oktober 2025 neue EU-Vorschriften in Kraft. Die Banken und Sparkassen müssen dann eine so genannte Empfängerüberprüfung durchführen. Das soll Fehl- und Falschüberweisungen verhindern.
Was ist eine Empfängerüberprüfung?
Für eine Überweisung geben Bankkundin oder -kunde den Namen des Zahlungsempfängers und dessen Kontonummer (Iban) an. Diese Angaben gleicht die Bank mit den Daten des Zielkontos ab. Name und Kontonummer müssen zusammenpassen. Die neue Regelung soll auch dazu dienen, den um sich greifenden Kontobetrug einzudämmen.
Wie sieht das Ergebnis der Überprüfung aus?
Die Empfängerbank meldet in Sekundenschnelle eines von vier möglichen Ergebnissen zurück:
- Iban stimmt mit Namen des Zahlungsempfängers überein,
- Iban stimmt mit Namen des Zahlungsempfängers nahezu überein (zusätzlich wird der richtige Name genannt),
- Iban stimmt nicht mit Namen des Zahlungsempfängers überein
- Empfängerüberprüfung kann derzeit nicht durchgeführt werden
Anhand der Antwort können Kundin oder Kunde entscheiden, ob sie die Überweisung freigeben oder die Daten noch einmal auf Richtigkeit prüfen wollen.
Gilt die Empfängerüberprüfung für alle Überweisungen?
Für Überweisungen im Online-Banking und am Selbstbedienungsterminal wird die Prüfung vollautomatisch elektronisch durchgeführt. Überweisungen auf Papier, die innerhalb der Öffnungszeiten in der Filiale abgegeben werden, prüfen die Bankmitarbeiter direkt. Nicht überprüft werden Belege, die Kunden in den Überweisungskasten einwerfen.
Ab wann und für welche Länder gilt die Regelung?
Die neue Empfängerprüfung gilt ab dem 9. Oktober 2025 bei allen Euro-Überweisungen innerhalb des Euroraums. Ab dem 9. Juli 2027 greift sie in der gesamten Europäischen Union. Island, Liechtenstein und Norwegen können selbst entscheiden, ob sie die Empfängerprüfung übernehmen. Für Großbritannien und die Schweiz gilt sie nicht.
Tipp: Unter test.de/echtzeitueberweisung stehen alle Details zur Sorfortüberweisung, der sekundenschnellen Geldübermittlung, die ebenfalls ab Oktober 2025 von allen Banken angeboten werden muss.
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