Über­weisungen Check des Empfängers kommt – das ändert sich ab Oktober

Über­weisungen - Check des Empfängers kommt – das ändert sich ab Oktober

Schutz vor Vertippern. Die Empfänger­über­prüfung soll verhindern, dass die falsche Person das Geld bekommt. © Stocksy / Danil Nevsky

Ab Oktober 2025 über­prüfen Banken bei Über­weisungen, ob Name und Konto­nummer zusammenpassen. Das soll die Sicherheit erhöhen. Wir sagen, was sich für Kunden ändert.

Für Bank­über­weisungen treten im Oktober 2025 neue EU-Vorschriften in Kraft. Die Banken und Sparkassen müssen dann eine so genannte Empfänger­über­prüfung durch­führen. Das soll Fehl- und Falsch­über­weisungen verhindern.

Was ist eine Empfänger­über­prüfung?

Für eine Über­weisung geben Bank­kundin oder -kunde den Namen des Zahlungs­empfängers und dessen Konto­nummer (Iban) an. Diese Angaben gleicht die Bank mit den Daten des Ziel­kontos ab. Name und Konto­nummer müssen zusammenpassen. Die neue Regelung soll auch dazu dienen, den um sich greifenden Kontobetrug einzudämmen.

Wie sieht das Ergebnis der Über­prüfung aus?

Die Empfänger­bank meldet in Sekunden­schnelle eines von vier möglichen Ergeb­nissen zurück:

  • Iban stimmt mit Namen des Zahlungs­empfängers über­ein,
  • Iban stimmt mit Namen des Zahlungs­empfängers nahezu über­ein (zusätzlich wird der richtige Name genannt),
  • Iban stimmt nicht mit Namen des Zahlungs­empfängers über­ein
  • Empfänger­über­prüfung kann derzeit nicht durch­geführt werden

Anhand der Antwort können Kundin oder Kunde entscheiden, ob sie die Über­weisung frei­geben oder die Daten noch einmal auf Richtig­keit prüfen wollen.

Gilt die Empfänger­über­prüfung für alle Über­weisungen?

Für Über­weisungen im Online-Banking und am Selbst­bedienungs­terminal wird die Prüfung voll­automatisch elektronisch durch­geführt. Über­weisungen auf Papier, die inner­halb der Öffnungs­zeiten in der Filiale abge­geben werden, prüfen die Bank­mit­arbeiter direkt. Nicht über­prüft werden Belege, die Kunden in den Über­weisungs­kasten einwerfen.

Ab wann und für welche Länder gilt die Regelung?

Die neue Empfänger­prüfung gilt ab dem 9. Oktober 2025 bei allen Euro-Über­weisungen inner­halb des Euroraums. Ab dem 9. Juli 2027 greift sie in der gesamten Europäischen Union. Island, Liechten­stein und Norwegen können selbst entscheiden, ob sie die Empfänger­prüfung über­nehmen. Für Groß­britannien und die Schweiz gilt sie nicht.

Tipp: Unter test.de/echtzeitueberweisung stehen alle Details zur Sorfort­über­weisung, der sekunden­schnellen Geld­über­mitt­lung, die ebenfalls ab Oktober 2025 von allen Banken angeboten werden muss.

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Kommentarliste

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  • fku am 20.08.2025 um 10:22 Uhr
    Wie sieht es bei Lastschriften aus?

    hmm?