Deutsch­land­ticket Preis bleibt bei 58 Euro – bis 2028

Deutsch­land­ticket - Preis bleibt bei 58 Euro – bis 2028

Praktischer Fahr­schein. Jetzt ist das Deutsch­land­ticket erst einmal bis 2028 gesichert. © Westend61 / William Perugini

Mit dem Deutsch­land­ticket können Fahr­gäste bundes­weit den öffent­lichen Personen­nahverkehr nutzen. Wir erklären, was rund ums Deutsch­land­ticket wichtig ist.

Dauer­haft günstig durch ganz Deutsch­land?

Wie viel kostet das Deutsch­land­ticket?

Seit dem 1. Januar 2025 kostet es 58 Euro im Monat. Vorher war es mit 49 Euro etwas güns­tiger. Das war ein Einstiegs­preis. Dass spätere Preis­erhöhungen, wie etwa für einen Inflations­ausgleich, möglich sind, wurde bei der Einführung des Tickets bereits angekündigt. Das Deutsch­land­ticket ist der Nach­folger des ausschließ­lich im Sommer 2022 angebotenen 9-Euro-Tickets.

Trotz der Preis­erhöhung ist das Deutsch­land­ticket für viele Pend­lerinnen und Vielfahrer die güns­tigste Lösung, um den öffent­lichen Nahverkehr zu nutzen. Ausschließ­lich regional gültige Monats­tickets sind oft teurer.

Wo darf ich mit dem Deutsch­land­ticket über­all fahren?

Das Deutsch­land­ticket kann bundes­weit im Öffent­lichen Personen­nahverkehrs (ÖPNV) genutzt werden – genau wie das damalige 9-Euro-Ticket. Dazu zählen folgende Verkehrs­mittel der regionalen Verkehrs­verbünde: Linienbus, Straßenbahn, Stadt-​ und U-​Bahn sowie S-​Bahn, aber auch Regionalbahn und Regional­express der Deutschen Bahn.

Nicht zum ÖPNV gehören Fahrten mit Fern­verkehrs­zügen wie ICE, IC oder EC oder Züge des privaten Bahn­unter­nehmens Flixtrain. Auch ausländische Schnell­züge, die deutsche Fern­verkehrs­stre­cken befahren, wie etwa der französische Thalys oder der österrei­chische ÖBB Nightjet, zählen nicht zum Öffent­lichen Personen­nahverkehr.

Tipp: Auf bestimmten Stre­cken ist das Deutsch­land­ticket in Fern­verkehrs­zügen ausnahms­weise doch gültig. Dazu gehören zum Beispiel ICs von Dresden nach Chemnitz, von Rostock nach Stralsund und von Erfurt über Weimar und Jena nach Gera. Eine Übersicht der Ausnahmestrecken gibt es bei der Deutschen Bahn. In der DB-App kann man bei der Reiseplanung inzwischen nach Deutsch­land­ticket-tauglichen Verbindungen filtern – wenn das Ticket auch im IC gilt, steht es in der App dran.

Wird das Deutsch­land­ticket teurer?

Bis 2028 bleibt es bei dem Preis von 58 Euro. Darauf haben sich die CDU/CSU und die SPD im Koalitions­vertrag geeinigt. Ab 2029 soll der Preis „schritt­weise und sozial­verträglich“ erhöht werden. Was das für Nutze­rinnen und Nutzer konkret bedeuten wird, ist noch unklar.

Ticket kaufen & kündigen

Wie bekomme ich das Deutsch­land­ticket?

Das Deutsch­land­ticket wird als monatlich künd­bares Abo von regionalen Verkehrs­unternehmen und von der Deutschen Bahn verkauft. Es wird über die App des jeweiligen Verkehrs­unter­nehmens als digitales Ticket angeboten, teil­weise auch als Chipkarte. Da das Deutsch­land­ticket deutsch­land­weit im Nahverkehr genutzt werden kann, spielt es keine Rolle, wo es bestellt wurde. Wer in Köln wohnt, könnte zum Beispiel genauso gut beim Münchner MVV ein Deutsch­land­ticket-Abo kaufen und damit den Kölner Nahverkehr nutzen.

Bei der Deutschen Bahn gibt es das Deutsch­land­ticket nur digital. Es ist über bahn.de oder die App DB Navigator erhältlich. Der Verkauf in DB Reisezentren ist laut der Deutschen Bahn wegen „unterschiedlicher Vertriebs­verträge“ nur teil­weise möglich. Am Fahr­karten­automaten oder am Schalter im Bahnhof kann man das Deutsch­land­ticket nicht kaufen.

Vorsicht: Mit dem Deutsch­land­ticket wird viel betrogen. Kaufen Sie es nur bei offiziellen Anbietern. Wenn es deutlich güns­tiger oder nicht wie üblich als Abo verkauft wird, sollten Sie miss­trauisch werden.

Bis wann muss ich das Ticket bestellen, um im nächsten Monat damit fahren zu können?

Das kommt darauf an, wo Sie das Ticket kaufen. In der Regel kann das Deutsch­land­ticket in der digitalen Version jeder­zeit gekauft und sofort genutzt werden. So ist es auch bei der Deutschen Bahn. Viele Verkehrs­unternehmen verkaufen das Ticket neben der digitalen Version aber als auch als Chipkarte. Damit die Karte recht­zeitig per Post ankommt oder abge­holt werden kann, muss sie entsprechend recht­zeitig bestellt werden. Bei den Berliner Verkehrs­betrieben (BVG) muss das Deutsch­land­ticket zum Beispiel bis zum 20. des Vormonats online bestellt worden sein, damit man es im darauf­folgenden Monat nutzen kann.

Eine Ausnahme ist der Hamburger Verkehrsverbund (hvv). Wer dort ein Deutsch­land­ticket kauft, zahlt dort im ersten Monat nur anteilig für den Zeitraum, in dem das Ticket genutzt wird – beim Abo-Abschluss Mitte des Monats also nur den halben Preis. Diese spezielle Regelung gilt allerdings nur für Menschen, die in Hamburg wohnen. Den Rest­betrag zahlt die Stadt Hamburg.

Wie lange ist das Ticket gültig, wenn ich es im laufenden Monat kaufe und sofort nutze?

Das Deutsch­land­ticket ist ein Fahr­schein, der jeweils für einen Kalendermonat gültig ist. Nach Ablauf des Monats verlängert sich das Ticket jeweils um einen weiteren Kalendermonat, bis es gekündigt wird. Das bedeutet für Käufe im laufenden Monat: Kaufen Sie das Ticket mit „Ab-sofort“-Gültig­keit zum Beispiel am 9. September, läuft der erste Nutzungs­monat vom 9. September bis zum 30. September. Kunden zahlen dann für 23 Nutzungs­tage trotzdem 58 Euro.

Welche Kündigungs­frist gilt beim Deutsch­land­ticket?

Um das Deutsch­land­ticket zum Monats­ende zu kündigen, muss die Kündigung bis zum 10. des Monats erfolgen. Das geht meist leicht über die App oder online über das Kunden­konto der Bahn beziehungs­weise des Verkehrs­betriebs.

Wichtig: Wer das Deutsch­land­ticket nur kurz, etwa nur einen Kalendermonat lang nutzen will, sollte sofort nach der Bestellung wieder kündigen. Sonst kann es leicht passieren, dass man die recht­zeitige Kündigung vergisst. Dann muss man für einen weiteren Monat zahlen.

Was muss ich bei der Ticket­kontrolle im Zug vorzeigen?

Die Schaff­nerin oder der Schaffner scannen den QR-Code aus der App oder kontrollieren die Chipkarte. Außerdem müssen Deutsch­land­ticket-Abonnenten zusätzlich immer ein Ausweisdokument dabei haben. Nur in Kombination damit ist das Deutsch­land­ticket gültig.

Was das Deutsch­land­ticket abdeckt

Kann ich mit dem Deutsch­land­ticket Fähre fahren?

Nur mit einigen wenigen, bestimmten Fähren. Die Hamburger Hafenfähren und die Elbfähren in Dresden sind zum Beispiel Teil des öffent­lichen Nahverkehrs. Dort ist das Deutsch­land­ticket gültig. Für Fähr­verbindungen wie zu den Ostfriesischen Inseln gilt es hingegen nicht.

Kann ich mein Fahr­rad kostenlos mitnehmen?

Eine kostenlose Fahr­radmitnahme gibt es beim Deutsch­land­ticket nicht. Wie schon beim 9-Euro-Ticket muss ein Zusatz­ticket gelöst werden, wenn ein Fahr­rad mitgenommen werden soll. Aktuell kostet eine Fahr­radtages­karte für den gesamten Nah- und Regional­verkehr 7 Euro. Die Karte kann am Auto­maten, im DB Reisezentrum, in der App oder online gekauft werden.

Wer das Fahr­rad nur inner­halb eines Verkehrs­verbunds mitnehmen will, kann statt­dessen auch dort ein Fahr­radticket kaufen. Das ist meistens güns­tiger. In Nieder­sachsen kostet ein Fahr­radtages­ticket zum Beispiel 6,50 Euro, in Nord­rhein-West­falen 5,60 Euro. In Sachsen-Anhalt ist die Fahr­radmitnahme sogar kostenlos, in Rhein­land-Pfalz, Baden-Württem­berg und im Saar­land auch fast immer – dort muss nur zu bestimmten Stoß­zeiten unter der Woche ein zusätzliches Ticket gelöst werden.

Es gibt allerdings keine Mitnahme­garantie. Das heißt, wenn im Zug kein Platz ist, haben Sie keinen Anspruch darauf, mit Ihrem Fahr­rad mitgenommen zu werden. Deshalb kann es sinn­voll sein, nicht zu Stoß­zeiten zu fahren oder Alternativ-Verbindungen raus­zusuchen.

Kann mit meinem Deutsch­land­ticket kostenfrei ein Kind mitfahren?

Mit dem Deutsch­land­ticket können keine anderen Personen mitgenommen werden. Kinder unter sechs Jahren fahren im ÖPNV aber generell kostenfrei. Sie brauchen kein eigenes Ticket.

Ermäßigungen

Gibt es für Studierende ein ermäßigtes Deutsch­land­ticket?

Seit dem Sommer­semester 2024 gibt es bundes­weit für Studierende ein Deutsch­land­semesterti­cket, haben Bund und Länder beschlossen. Dadurch wurden regional-beschränkte Semesterti­ckets durch das deutsch­land­weite Ticket abge­löst. Die Einführung an den einzelnen Unis und Hoch­schulen hat teil­weise noch etwas länger gedauert. Studierende bezahlen das Deutsch­land­semesterti­cket direkt über die Semester­gebühren. Diese sind entsprechend teurer geworden. Der Preis für das Deutsch­land­semesterti­cket beträgt 60 Prozent des Normal­preises, also 34,80 statt 58 Euro.

Fast alle Unis und Hoch­schulen machen mit – aber nur fast. Das liegt daran, dass mancher­orts die Semesterti­ckets oder ermäßigte, regionale Nahverkehrs­tickets deutlich güns­tiger sind. In Baden-Württem­berg gibt es für Studierende unter 27 Jahren zum Beispiel das Deutschlandticket JugendBW für 473 Euro pro Jahr, also rund 39,40 Euro im Monat.

Bekomme ich mit meiner Bahncard Rabatt aufs Deutsch­land­ticket?

Nein, mit einer Bahncard gibt es keine Ermäßigung für das Deutsch­land­ticket. Damit bekommen Nutze­rinnen und Nutzer nur Fern­verkehrs­tickets güns­tiger.

Bei Verspätung

Bekommen auch Nutzer des Deutsch­land­tickets Entschädigung bei Verspätung?

Ja. Wer sein Reiseziel mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten erreicht, hat einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 1,50 Euro. Auszahlungen nimmt die Bahn allerdings erst ab einem Gesamt­wert von 4 Euro vor. Das bedeutet in der Praxis: Geld gibt es erst, wenn Deutsch­land­ticket-Nutzer in einem Monat dreimal Ankunfts­verspätungen von mindestens 60 Minuten hatten. Dann stehen ihnen 4,50 Euro zu.

Die Entschädigung kann über die DB-Navigator-App, online über das Kundenkonto oder mit dem Fahrgastrechte-Formular beantragt werden. Um das Formular korrekt auszufüllen, müssen Reisende den Start- und Zielbahnhof sowie die geplanten und tatsäch­lichen Abfahrts- und Ankunfts­zeiten angeben. Da Inhaber des Deutsch­land­tickets keinen Fahr­schein für eine bestimmte Strecke gekauft haben, müssen sie sich diese Daten während der Fahrt notieren, um später das Formular ausfüllen zu können.

Tipp: Mehr darüber, was Bahn­kunden bei Verspätungen zusteht, erfahren Sie in unserem Special zu Fahrgastrechten. Wenn es wegen der Entschädigung Ärger mit der Bahn gibt, kann die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr weiterhelfen.

Für meinen Zug ist eine erhebliche Verspätung angekündigt. Darf ich in einen ICE umsteigen?

Nein, das ist nicht erlaubt. Das Deutsch­land­ticket gilt recht­lich als erheblich ermäßigter Fahr­schein. Reisende dürfen bei Verspätungen im Nahverkehr nicht einfach kostenfrei in einen höher­wertigen Zug wie den ICE einsteigen, um schneller an ihren Zielbahnhof zu gelangen. Bis August 2023 war das noch erlaubt, inzwischen aber nicht mehr. Sie können stets nur mit einem Nahverkehrs­zug weiterfahren.

Für die Benut­zung eines Fern­verkehrs­zugs müssen Reisende mit Deutsch­land­ticket immer eine separate Fahr­karte kaufen. Eine Erstattung der Fahr­kosten für die Benut­zung von Fern­verkehrs­zügen wegen Verspätung erfolgt nicht. Auch wenn wegen einer Baustelle eine Strecke gesperrt ist, dürfen Deutsch­land­ticket-Nutzer nicht auf einen Fern­verkehrs­zug umsteigen.

Nutzer des Nahverkehrs mit üblichen Fahr­scheinen haben ein Umsteigerecht, sobald – etwa laut Bahnhofs­anzeige oder App – mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof zu rechnen ist. Sie dürfen dann auch in einen höher­wertigen Zug umsteigen. Dafür müssen sie zwar ein ICE-Ticket lösen, das wird aber nach der Reise erstattet. Diese Möglich­keit besteht für Inhaber des Deutsch­land­tickets nicht mehr. Eine Ausnahme gilt bei Verspätungen inner­halb von Nord­rhein-West­falen durch die dortige Mobilitätsgarantie.

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14 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

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  • halsbandschnaepper am 02.10.2024 um 16:57 Uhr
    1,50 Euro bei 60 Minuten Verspätung ist ein Witz..

    da kostet das Ausfüllen des Formulars ja mehr Lebenszeit als man dann zurück bekommt...

  • BIN-X am 12.09.2024 um 18:35 Uhr
    Deutsche Bahn: 67,2 % Pünktlichkeit bei 601 % Kost

    Ay caramba, meine Lieben! Ich habe ein spanisches Pärchen feurigen spanischen Blutes kennengelernt, die dachten, die wären schlau, als sie sich für das "Deutschland-Ticket" entschieden, um unser Land der Dichter und Denker umweltfreundlich zu erkunden. Ein Ticket, ein Preis, ein ganzes Land – klingt doch nach einem Märchen aus Grimms Zeiten, nicht wahr?
    Aber ach, die Realität war eher ein Albtraum à la Kafka. Das Ticket, gebucht am 15. August, sollte sie bis zum 31. August begleiten. Kein ganzer Monat, aber immerhin genug für eine romantische Rundreise. Doch dann, zurück in der sonnigen Heimat, flatterte eine Forderung der Deutschen Bahn mit weiteren 49 Euro ins Haus und: Bitte sofort zahlen! Auf den Brief an das "Kundensservice-Center" schrieb dieses, dass aus Gleichheitsgründen keine Ausnahmen gemacht werden kann, da die Kündigung bis 10.08. hätte erfolgen müssen, um dies zu vermeiden. Basta, ¡Olé - wieder treue Fans gewonnen!

  • tomiks am 04.07.2024 um 17:31 Uhr
    Es geht auch besser!

    Ich erkenne keinen ersichtlichen Grund, wieso eine Kündigung zum Monatsende nicht jederzeit während des laufenden Monats möglich sein soll und empfinde das Vorgehen der Deutschen Bahn als dreiste Verbrauchertäuschung.
    Allerdings: Die Hamburger Verkehrsbetriebe verkaufen über Ihre App hvv switch das gleiche Ticket mit ebenfalls deutschlandweiter Gültigkeit und gehen dabei weitaus kundenfreundlicher vor als die DB, indem sie nur die Tage ab dem Kaufdatum bis zum Monatsende berechnen. Auch hier muss man zwar zum 10. des Monats kündigen, aber wer lediglich z.B. in der letzten Woche eines Monats mit dem Deutschland-Ticket unterwegs sein möchte kann es vor dem 10. kaufen, als Startdatum etwa den 23. eingeben, sofort wieder kündigen und dann für knapp 15 € eine Woche lang mit fast allen Regionalbahnen, Straßenbahnen und Bussen in ganz Deutschland unterwegs sein. Ausserdem wird in der App deutlich, ehrlich und gut verständlich auf die Kündigungsbedingungen hingewiesen.

  • tomiks am 04.07.2024 um 17:24 Uhr
    Abofalle Deutschland-Ticket

    Dass das Deutschland-Ticket eigentlich Deutschland-Abo heissen müsste, wird den meisten wohl klar, sobald sie sich mal dafür interessieren. Für touristische Nutzer wird es leicht zu einer Falle.
    Mein zur Monatsmitte bei der DB gekauftes Abo war lediglich bis zum 10. des gleichen Monats kündbar. Also eigentlich gar nicht! Damit hatte ich, ohne es zu merken, nicht nur ein Monatsabo für den (halben) laufenden Monat erworben, sondern gleich dazu eines für den Folgemonat. Es wird zwar darauf hingewiesen, dass das Abo immer bis zum 10. des Monats kündbar wäre, aber selbstverständlich interpretierte ich das so, ich könnte das Ticket (sofern es im Folgemonat nicht benutzt würde) bis zum 10. kündigen und mir würde dann lediglich der Monat des Kaufs berechnet. Dass ich etwas bis zu einem Datum kündigen soll an dem ich es noch gar nicht erworben habe, erscheint mir jedenfalls höchst unlogisch.

  • Sandra2000 am 12.12.2023 um 13:24 Uhr
    Tipp für fristlose Kündigung

    Ist der "Kündigungsbutton" auf dem jeweiligen Portal nicht rechtskonform (Button etc.) dann besteht das Recht auf fristlose Kündigung. (Quelle: Verbraucherzentrale)