
Praktischer Fahrschein. Jetzt ist das Deutschlandticket erst einmal bis 2028 gesichert. © Westend61 / William Perugini
Mit dem Deutschlandticket können Fahrgäste bundesweit den öffentlichen Personennahverkehr nutzen. Wir erklären, was rund ums Deutschlandticket wichtig ist.
Alle Fragen im Überblick
- Wie bekomme ich das Deutschlandticket?
- Bis wann muss ich das Ticket bestellen, um im nächsten Monat damit fahren zu können?
- Wie lange ist das Ticket gültig, wenn ich es im laufenden Monat kaufe und sofort nutze?
- Welche Kündigungsfrist gilt beim Deutschlandticket?
- Was muss ich bei der Ticketkontrolle im Zug vorzeigen?
Dauerhaft günstig durch ganz Deutschland?
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Wie viel kostet das Deutschlandticket?
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Seit dem 1. Januar 2025 kostet es 58 Euro im Monat. Vorher war es mit 49 Euro etwas günstiger. Das war ein Einstiegspreis. Dass spätere Preiserhöhungen, wie etwa für einen Inflationsausgleich, möglich sind, wurde bei der Einführung des Tickets bereits angekündigt. Das Deutschlandticket ist der Nachfolger des ausschließlich im Sommer 2022 angebotenen 9-Euro-Tickets.
Trotz der Preiserhöhung ist das Deutschlandticket für viele Pendlerinnen und Vielfahrer die günstigste Lösung, um den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Ausschließlich regional gültige Monatstickets sind oft teurer.
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Wo darf ich mit dem Deutschlandticket überall fahren?
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Das Deutschlandticket kann bundesweit im Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) genutzt werden – genau wie das damalige 9-Euro-Ticket. Dazu zählen folgende Verkehrsmittel der regionalen Verkehrsverbünde: Linienbus, Straßenbahn, Stadt- und U-Bahn sowie S-Bahn, aber auch Regionalbahn und Regionalexpress der Deutschen Bahn.
Nicht zum ÖPNV gehören Fahrten mit Fernverkehrszügen wie ICE, IC oder EC oder Züge des privaten Bahnunternehmens Flixtrain. Auch ausländische Schnellzüge, die deutsche Fernverkehrsstrecken befahren, wie etwa der französische Thalys oder der österreichische ÖBB Nightjet, zählen nicht zum Öffentlichen Personennahverkehr.
Tipp: Auf bestimmten Strecken ist das Deutschlandticket in Fernverkehrszügen ausnahmsweise doch gültig. Dazu gehören zum Beispiel ICs von Dresden nach Chemnitz, von Rostock nach Stralsund und von Erfurt über Weimar und Jena nach Gera. Eine Übersicht der Ausnahmestrecken gibt es bei der Deutschen Bahn. In der DB-App kann man bei der Reiseplanung inzwischen nach Deutschlandticket-tauglichen Verbindungen filtern – wenn das Ticket auch im IC gilt, steht es in der App dran.
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Wird das Deutschlandticket teurer?
Bis 2028 bleibt es bei dem Preis von 58 Euro. Darauf haben sich die CDU/CSU und die SPD im Koalitionsvertrag geeinigt. Ab 2029 soll der Preis „schrittweise und sozialverträglich“ erhöht werden. Was das für Nutzerinnen und Nutzer konkret bedeuten wird, ist noch unklar.
Ticket kaufen & kündigen
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Wie bekomme ich das Deutschlandticket?
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Das Deutschlandticket wird als monatlich kündbares Abo von regionalen Verkehrsunternehmen und von der Deutschen Bahn verkauft. Es wird über die App des jeweiligen Verkehrsunternehmens als digitales Ticket angeboten, teilweise auch als Chipkarte. Da das Deutschlandticket deutschlandweit im Nahverkehr genutzt werden kann, spielt es keine Rolle, wo es bestellt wurde. Wer in Köln wohnt, könnte zum Beispiel genauso gut beim Münchner MVV ein Deutschlandticket-Abo kaufen und damit den Kölner Nahverkehr nutzen.
Bei der Deutschen Bahn gibt es das Deutschlandticket nur digital. Es ist über bahn.de oder die App DB Navigator erhältlich. Der Verkauf in DB Reisezentren ist laut der Deutschen Bahn wegen „unterschiedlicher Vertriebsverträge“ nur teilweise möglich. Am Fahrkartenautomaten oder am Schalter im Bahnhof kann man das Deutschlandticket nicht kaufen.
Vorsicht: Mit dem Deutschlandticket wird viel betrogen. Kaufen Sie es nur bei offiziellen Anbietern. Wenn es deutlich günstiger oder nicht wie üblich als Abo verkauft wird, sollten Sie misstrauisch werden.
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Bis wann muss ich das Ticket bestellen, um im nächsten Monat damit fahren zu können?
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Das kommt darauf an, wo Sie das Ticket kaufen. In der Regel kann das Deutschlandticket in der digitalen Version jederzeit gekauft und sofort genutzt werden. So ist es auch bei der Deutschen Bahn. Viele Verkehrsunternehmen verkaufen das Ticket neben der digitalen Version aber als auch als Chipkarte. Damit die Karte rechtzeitig per Post ankommt oder abgeholt werden kann, muss sie entsprechend rechtzeitig bestellt werden. Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) muss das Deutschlandticket zum Beispiel bis zum 20. des Vormonats online bestellt worden sein, damit man es im darauffolgenden Monat nutzen kann.
Eine Ausnahme ist der Hamburger Verkehrsverbund (hvv). Wer dort ein Deutschlandticket kauft, zahlt dort im ersten Monat nur anteilig für den Zeitraum, in dem das Ticket genutzt wird – beim Abo-Abschluss Mitte des Monats also nur den halben Preis. Diese spezielle Regelung gilt allerdings nur für Menschen, die in Hamburg wohnen. Den Restbetrag zahlt die Stadt Hamburg.
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Wie lange ist das Ticket gültig, wenn ich es im laufenden Monat kaufe und sofort nutze?
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Das Deutschlandticket ist ein Fahrschein, der jeweils für einen Kalendermonat gültig ist. Nach Ablauf des Monats verlängert sich das Ticket jeweils um einen weiteren Kalendermonat, bis es gekündigt wird. Das bedeutet für Käufe im laufenden Monat: Kaufen Sie das Ticket mit „Ab-sofort“-Gültigkeit zum Beispiel am 9. September, läuft der erste Nutzungsmonat vom 9. September bis zum 30. September. Kunden zahlen dann für 23 Nutzungstage trotzdem 58 Euro.
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Welche Kündigungsfrist gilt beim Deutschlandticket?
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Um das Deutschlandticket zum Monatsende zu kündigen, muss die Kündigung bis zum 10. des Monats erfolgen. Das geht meist leicht über die App oder online über das Kundenkonto der Bahn beziehungsweise des Verkehrsbetriebs.
Wichtig: Wer das Deutschlandticket nur kurz, etwa nur einen Kalendermonat lang nutzen will, sollte sofort nach der Bestellung wieder kündigen. Sonst kann es leicht passieren, dass man die rechtzeitige Kündigung vergisst. Dann muss man für einen weiteren Monat zahlen.
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Was muss ich bei der Ticketkontrolle im Zug vorzeigen?
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Die Schaffnerin oder der Schaffner scannen den QR-Code aus der App oder kontrollieren die Chipkarte. Außerdem müssen Deutschlandticket-Abonnenten zusätzlich immer ein Ausweisdokument dabei haben. Nur in Kombination damit ist das Deutschlandticket gültig.
Was das Deutschlandticket abdeckt
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Kann ich mit dem Deutschlandticket Fähre fahren?
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Nur mit einigen wenigen, bestimmten Fähren. Die Hamburger Hafenfähren und die Elbfähren in Dresden sind zum Beispiel Teil des öffentlichen Nahverkehrs. Dort ist das Deutschlandticket gültig. Für Fährverbindungen wie zu den Ostfriesischen Inseln gilt es hingegen nicht.
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Kann ich mein Fahrrad kostenlos mitnehmen?
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Eine kostenlose Fahrradmitnahme gibt es beim Deutschlandticket nicht. Wie schon beim 9-Euro-Ticket muss ein Zusatzticket gelöst werden, wenn ein Fahrrad mitgenommen werden soll. Aktuell kostet eine Fahrradtageskarte für den gesamten Nah- und Regionalverkehr 7 Euro. Die Karte kann am Automaten, im DB Reisezentrum, in der App oder online gekauft werden.
Wer das Fahrrad nur innerhalb eines Verkehrsverbunds mitnehmen will, kann stattdessen auch dort ein Fahrradticket kaufen. Das ist meistens günstiger. In Niedersachsen kostet ein Fahrradtagesticket zum Beispiel 6,50 Euro, in Nordrhein-Westfalen 5,60 Euro. In Sachsen-Anhalt ist die Fahrradmitnahme sogar kostenlos, in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und im Saarland auch fast immer – dort muss nur zu bestimmten Stoßzeiten unter der Woche ein zusätzliches Ticket gelöst werden.
Es gibt allerdings keine Mitnahmegarantie. Das heißt, wenn im Zug kein Platz ist, haben Sie keinen Anspruch darauf, mit Ihrem Fahrrad mitgenommen zu werden. Deshalb kann es sinnvoll sein, nicht zu Stoßzeiten zu fahren oder Alternativ-Verbindungen rauszusuchen.
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Kann mit meinem Deutschlandticket kostenfrei ein Kind mitfahren?
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Mit dem Deutschlandticket können keine anderen Personen mitgenommen werden. Kinder unter sechs Jahren fahren im ÖPNV aber generell kostenfrei. Sie brauchen kein eigenes Ticket.
Ermäßigungen
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Gibt es für Studierende ein ermäßigtes Deutschlandticket?
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Seit dem Sommersemester 2024 gibt es bundesweit für Studierende ein Deutschlandsemesterticket, haben Bund und Länder beschlossen. Dadurch wurden regional-beschränkte Semestertickets durch das deutschlandweite Ticket abgelöst. Die Einführung an den einzelnen Unis und Hochschulen hat teilweise noch etwas länger gedauert. Studierende bezahlen das Deutschlandsemesterticket direkt über die Semestergebühren. Diese sind entsprechend teurer geworden. Der Preis für das Deutschlandsemesterticket beträgt 60 Prozent des Normalpreises, also 34,80 statt 58 Euro.
Fast alle Unis und Hochschulen machen mit – aber nur fast. Das liegt daran, dass mancherorts die Semestertickets oder ermäßigte, regionale Nahverkehrstickets deutlich günstiger sind. In Baden-Württemberg gibt es für Studierende unter 27 Jahren zum Beispiel das Deutschlandticket JugendBW für 473 Euro pro Jahr, also rund 39,40 Euro im Monat.
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Bekomme ich mit meiner Bahncard Rabatt aufs Deutschlandticket?
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Nein, mit einer Bahncard gibt es keine Ermäßigung für das Deutschlandticket. Damit bekommen Nutzerinnen und Nutzer nur Fernverkehrstickets günstiger.
Bei Verspätung
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Bekommen auch Nutzer des Deutschlandtickets Entschädigung bei Verspätung?
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Ja. Wer sein Reiseziel mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten erreicht, hat einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 1,50 Euro. Auszahlungen nimmt die Bahn allerdings erst ab einem Gesamtwert von 4 Euro vor. Das bedeutet in der Praxis: Geld gibt es erst, wenn Deutschlandticket-Nutzer in einem Monat dreimal Ankunftsverspätungen von mindestens 60 Minuten hatten. Dann stehen ihnen 4,50 Euro zu.
Die Entschädigung kann über die DB-Navigator-App, online über das Kundenkonto oder mit dem Fahrgastrechte-Formular beantragt werden. Um das Formular korrekt auszufüllen, müssen Reisende den Start- und Zielbahnhof sowie die geplanten und tatsächlichen Abfahrts- und Ankunftszeiten angeben. Da Inhaber des Deutschlandtickets keinen Fahrschein für eine bestimmte Strecke gekauft haben, müssen sie sich diese Daten während der Fahrt notieren, um später das Formular ausfüllen zu können.
Tipp: Mehr darüber, was Bahnkunden bei Verspätungen zusteht, erfahren Sie in unserem Special zu Fahrgastrechten. Wenn es wegen der Entschädigung Ärger mit der Bahn gibt, kann die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr weiterhelfen.
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Für meinen Zug ist eine erhebliche Verspätung angekündigt. Darf ich in einen ICE umsteigen?
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Nein, das ist nicht erlaubt. Das Deutschlandticket gilt rechtlich als erheblich ermäßigter Fahrschein. Reisende dürfen bei Verspätungen im Nahverkehr nicht einfach kostenfrei in einen höherwertigen Zug wie den ICE einsteigen, um schneller an ihren Zielbahnhof zu gelangen. Bis August 2023 war das noch erlaubt, inzwischen aber nicht mehr. Sie können stets nur mit einem Nahverkehrszug weiterfahren.
Für die Benutzung eines Fernverkehrszugs müssen Reisende mit Deutschlandticket immer eine separate Fahrkarte kaufen. Eine Erstattung der Fahrkosten für die Benutzung von Fernverkehrszügen wegen Verspätung erfolgt nicht. Auch wenn wegen einer Baustelle eine Strecke gesperrt ist, dürfen Deutschlandticket-Nutzer nicht auf einen Fernverkehrszug umsteigen.
Nutzer des Nahverkehrs mit üblichen Fahrscheinen haben ein Umsteigerecht, sobald – etwa laut Bahnhofsanzeige oder App – mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof zu rechnen ist. Sie dürfen dann auch in einen höherwertigen Zug umsteigen. Dafür müssen sie zwar ein ICE-Ticket lösen, das wird aber nach der Reise erstattet. Diese Möglichkeit besteht für Inhaber des Deutschlandtickets nicht mehr. Eine Ausnahme gilt bei Verspätungen innerhalb von Nordrhein-Westfalen durch die dortige Mobilitätsgarantie.
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- Bahnfahrende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie am Ziel mindestens 60 Minuten zu spät ankommen – auch bei Streik. Der ist erstmal vorbei.
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- Eine Bahncard lässt sich jetzt bis vier Wochen vor Laufzeitende kündigen – statt zuvor bis sechs Wochen vorher. Bahnkunden haben also etwas mehr Zeit für die Kündigung.
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- Mit dem neuen Winterfahrplan werden Fernverbindungen im deutschsprachigen Raum attraktiver. Nach Paris und Brüssel fahren nun mehr Züge – aber auch die Provinz gewinnt.
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da kostet das Ausfüllen des Formulars ja mehr Lebenszeit als man dann zurück bekommt...
Ay caramba, meine Lieben! Ich habe ein spanisches Pärchen feurigen spanischen Blutes kennengelernt, die dachten, die wären schlau, als sie sich für das "Deutschland-Ticket" entschieden, um unser Land der Dichter und Denker umweltfreundlich zu erkunden. Ein Ticket, ein Preis, ein ganzes Land – klingt doch nach einem Märchen aus Grimms Zeiten, nicht wahr?
Aber ach, die Realität war eher ein Albtraum à la Kafka. Das Ticket, gebucht am 15. August, sollte sie bis zum 31. August begleiten. Kein ganzer Monat, aber immerhin genug für eine romantische Rundreise. Doch dann, zurück in der sonnigen Heimat, flatterte eine Forderung der Deutschen Bahn mit weiteren 49 Euro ins Haus und: Bitte sofort zahlen! Auf den Brief an das "Kundensservice-Center" schrieb dieses, dass aus Gleichheitsgründen keine Ausnahmen gemacht werden kann, da die Kündigung bis 10.08. hätte erfolgen müssen, um dies zu vermeiden. Basta, ¡Olé - wieder treue Fans gewonnen!
Ich erkenne keinen ersichtlichen Grund, wieso eine Kündigung zum Monatsende nicht jederzeit während des laufenden Monats möglich sein soll und empfinde das Vorgehen der Deutschen Bahn als dreiste Verbrauchertäuschung.
Allerdings: Die Hamburger Verkehrsbetriebe verkaufen über Ihre App hvv switch das gleiche Ticket mit ebenfalls deutschlandweiter Gültigkeit und gehen dabei weitaus kundenfreundlicher vor als die DB, indem sie nur die Tage ab dem Kaufdatum bis zum Monatsende berechnen. Auch hier muss man zwar zum 10. des Monats kündigen, aber wer lediglich z.B. in der letzten Woche eines Monats mit dem Deutschland-Ticket unterwegs sein möchte kann es vor dem 10. kaufen, als Startdatum etwa den 23. eingeben, sofort wieder kündigen und dann für knapp 15 € eine Woche lang mit fast allen Regionalbahnen, Straßenbahnen und Bussen in ganz Deutschland unterwegs sein. Ausserdem wird in der App deutlich, ehrlich und gut verständlich auf die Kündigungsbedingungen hingewiesen.
Dass das Deutschland-Ticket eigentlich Deutschland-Abo heissen müsste, wird den meisten wohl klar, sobald sie sich mal dafür interessieren. Für touristische Nutzer wird es leicht zu einer Falle.
Mein zur Monatsmitte bei der DB gekauftes Abo war lediglich bis zum 10. des gleichen Monats kündbar. Also eigentlich gar nicht! Damit hatte ich, ohne es zu merken, nicht nur ein Monatsabo für den (halben) laufenden Monat erworben, sondern gleich dazu eines für den Folgemonat. Es wird zwar darauf hingewiesen, dass das Abo immer bis zum 10. des Monats kündbar wäre, aber selbstverständlich interpretierte ich das so, ich könnte das Ticket (sofern es im Folgemonat nicht benutzt würde) bis zum 10. kündigen und mir würde dann lediglich der Monat des Kaufs berechnet. Dass ich etwas bis zu einem Datum kündigen soll an dem ich es noch gar nicht erworben habe, erscheint mir jedenfalls höchst unlogisch.
Ist der "Kündigungsbutton" auf dem jeweiligen Portal nicht rechtskonform (Button etc.) dann besteht das Recht auf fristlose Kündigung. (Quelle: Verbraucherzentrale)