Fahr­rad auf Reisen So kommt Ihr Rad ans Ziel

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Fahr­rad auf Reisen - So kommt Ihr Rad ans Ziel

Zerlegtes Fahr­rad. So lässt sich ein Rad auch gut verschi­cken. © Alamy Stock Photo / Dorling Kindersley ltd

In Bus, Flugzeug und Bahn können Urlauber ihr Rad mitnehmen. Das Bedarf allerdings oft früher Planung. Auch der Versand eines Fahr­rads ist mach­bar.

Zentraler Omnibusbahnhof in Berlin-Charlottenburg. Fernbusse dicht an dicht. Es geht nach Hamburg und München, Kopenhagen, Paris und Prag. Berge von Koffern und Taschen stehen hier, aber auch Fahr­räder – denn viele Urlauber wollen nicht auf ihr Rad verzichten. Was im Nah- und Fernverkehr per Zug möglich ist, bieten auch etliche Fernbusanbieter: einen Fahr­radtrans­port auf ausgewählten Stre­cken, zumindest national. Ins Ausland trans­portieren die Busse Räder nur auf wenigen Stre­cken. Auswege bieten dann die Bahn oder das Flugzeug. Oder aber: Das Rad wird verschickt und reist vorab allein.

Unser Rat

  • Zeit­punkt. Buchen Sie ein Ticket für sich und Ihr Rad möglichst früh­zeitig – egal ob Sie mit Bus, Bahn oder Flugzeug reisen möchten.
  • Ausweg. Wenn es in Bus oder Bahn keinen Fahr­radplatz mehr gibt, können Sie Ihr Rad als Gepäck­stück verpacken, um es doch noch mitnehmen zu können.
  • Versand. Wenn Sie lieber ohne Rad reisen, vor Ort aber gern Ihr eigenes hätten, schi­cken Sie es vorab an Ihren Wunsch­ort. Einen separaten Fahr­radtrans­port bieten allerdings nur noch wenige Unternehmen an.

Fahr­rad als Gepäck­stück versenden

Die Paketanbieter Hermes und DHL haben den Versand von Fahr­rädern einge­stellt. Die Dienst­leistung, das Fahr rad separat zu versenden, wird nur noch von wenigen Unternehmen angeboten, beispiels­weise von Tefra, einem Unternehmen mit Sitz in Hamburg und der Deutschen Bahn. Die Preise für den Versand variieren: Bei der Deutschen Bahn kostet der Fahr­radversand inner­halb Deutsch­lands 29,90 Euro, bei tefra ab 34,90 Euro. Die Trans­porteure holen das Rad beispiels­weise zu Hause ab und liefern es zur Wunsch­adresse. Je nach Anbieter vergehen von der Abholung bis zur Zustellung inner­halb Deutsch­lands zwischen zwei und vier Werk­tagen. Die Buchung sollte bei Tefra telefo­nisch erfolgen: Tefra-Hotline: 0 800/500 2352. Bei der Bahn kann man die Leistung online buchen. Radreisende müssen am Ende der Buchung angeben, dass sie „im Besitz einer entsprechenden Bahnfahr­karte sind“. Die Bahn schreibt auf ihrer Seite, dass das in Einzel­fällen beim Abholen kontrolliert wird.

Für den Trans­port vorbereiten

Bei Fragen zum Versand mit der Bahn hilft auch der DB-Reise­service: 0​ 30/29 70. Die Bedingungen für den Versand sind unterschiedlich – informieren Sie sich deshalb, wie Sie das Fahr­rad für den Trans­port vorbereiten müssen, sprich: Ob Sie beispiels­weise Pedalen und andere Teile abmontieren oder nach innen schrauben müssen oder ob das Rad roll- beziehungs­weise lenk­bar bleiben muss. Trans­portier­bar sind Fahr­räder in der Regel nur ohne Fahr­radzubehör wie etwa Fahr­radkörbe oder -taschen. Pedelecs und E-Bikes sind bei der Bahn und bei tefra vom Versand ausgeschlossen.

Tipp: Sie können auch Ihre Koffer vorab losschi­cken. Was der Kofferversand kostet und wer ihn anbietet, lesen Sie hier!

Spezialräder und ein Versand ins Ausland

Grund­sätzlich ist es möglich, ein Fahr­rad auch interna­tional, beispiels­weise als Sperr­gut, zu verschi­cken. Allerdings ist das – je nach Ziel­land und Einfuhr­bestimmungen – mit deutlich mehr Aufwand, längerer Liefer­zeit und hohen Kosten verbunden. Für Tandems, Liege- und Dreiräder gelten fast immer gesonderte Bedingungen und Preise – sofern ein Trans­port über­haupt angeboten wird. Gleiches gilt für den Trans­port von Pedelecs und E-Bikes.

Interna­tional mit dem Rad unterwegs

In City-Night-Line-, ICE, IC- und EC-Zügen gilt: Reser­vieren! Das geht oft schon 6 Monate vorher. Ohne Fahrradkarte und Stellplatzreservierung kommt kein Fahrrad mit. Aber: Die Buchung der Fahr­radmitnahme in interna­tionalen Zügen ist auf bahn.de und in der App DB Navigator nicht möglich. Reisende müssen telefo­nisch buchen (Service­nummer: 0 30/29 70) oder den Weg in ein DB-Reisecenter gehen.

Tipp: Wer ein Klapp­rad besitzt und dieses zusammenfaltet, muss kein Fahr­radticket lösen. Das Klapp­rad gilt zusammen­geklappt als Gepäck­stück. Auch ein Fahr­rad in einem speziellen Radkoffer gilt als Gepäck­stück.

Fahr­rad auf Reisen - So kommt Ihr Rad ans Ziel

Im Zug. Eine begrenzte Anzahl Fahr­räder kann hier gut gesichert werden. © Deutsche Bahn AG / Tobias Gromatzki

Lastenräder im Zug? Leider nein.

Die Mitnahme von Lastenrädern ist in den Zügen der Deutschen Bahn (DB) offiziell nicht erlaubt. Lastenräder sind meist länger und breiter als herkömm­liche Fahr­räder und haben damit einen höheren Platz­bedarf, so eine Sprecherin der DB. Außerdem müsse aus Sicher­heits­gründen jeder­zeit der unbe­hinderte Durch­gang durch den Zug möglich sein.

Tipp: Mancher­orts ist es möglich am Ziel­ort für eine gewisse Zeit ein Lastenrad zu leihen.

Rad im Bus: Zur Not als Gepäck­stück

Für Reisende mit Rad sind Fernbus­stre­cken besonders interes­sant, wenn die Verbindung ohne Umsteigen ans Ziel führt. Sie ersparen sich die lästige Schlepperei von Rad und Gepäck über die Bahn­steige. Die Kosten sind über­schaubar: Meist kostet ein Fahr­radticket 9 oder 10 Euro. Zur Not kann ein Rad im Bauch des Busses trans­portiert werden. Dafür muss es allerdings als Gepäck­stück verpackt sein. Das heißt: Pedale ab, Vorderrad raus, Lenker quer drehen und alles in eine Tasche oder einen großen Karton. Einige Busse bieten nur diese Form des Trans­ports an. Fahr­räder, die Reisende im Fernbus mitnehmen wollen, sollten am besten Stan­dard­größe haben und nicht mehr als 20 Kilogramm wiegen. Spezialräder wie Tandems, Liege- oder Dreiräder und Fahr­rad­anhänger werden nur in Ausnahme­fällen trans­portiert. Den Trans­port von E-Bikes und Pedelecs schließen viele Fernbus­unternehmen aus.

Tipp: Buchen Sie ein Fahr­radticket früh­zeitig, damit Sie sich bei Engpässen um Alternativen kümmern können. Wenden Sie sich vor der Reise an Ihren Fernbusanbieter, wenn Sie ein Spezialrad oder einen Fahr­rad­anhänger mitnehmen wollen.

Fahr­radbusse: Quer durch die Region

In verschiedenen Regionen in Deutsch­land gibt es eigene Fahr­radbussysteme. Diese speziellen Fahr­radbusse nehmen Ausflügler mit Fahr­rad mit. Sie fahren meist aber nur in der Fahr­radsaison – etwa ab April bis Ende Oktober. In der Region Renn­steig-Saaleland fährt zum Beispiel der KomBus, auf Rügen, Hiddensee und dem Fisch­land-Darß-Zingst verkehrt der Bus Radzfatz und in allen wichtigen Radreise­regionen in Rhein­land-Pfalz sind es die RadBusse.

Per Flug: Fahr­radticket vorab

Ein Stan­dard­fahr­rad im Flugzeug ist normaler­weise kein Problem. Die Preise für die Mitnahme im Flugzeug variieren je nach Flug­linie und Flugzone. Viele Linien berechnen für interna­tionale Stre­cken häufig das Doppelte. Den Trans­port des Rads zahlen Sie in der Regel am Reisetag am Flughafen bei Ihrer Flug­linie. Bei einigen Gesell­schaften ist es güns­tiger, vorab am Telefon zu buchen und per Debit- oder Kreditkarte zu zahlen. Folgendes sollte jeder Reisende beachten, der sein Gefährt mitnehmen möchte:

  • Buchung. Bei den meisten Flug­unternehmen muss der Flug­gast ein Ticket buchen und dann separat dazu – online oder per Telefon unter Angabe der Buchungs­nummer – ein Rad anmelden. Das Rad geben Sie am Reisetag am Flughafen – gut verpackt – als Sonderge­päck auf.
  • Kapazität. Sind kleinere Flugzeuge im Einsatz, kann es vorkommen, dass nur wenige Plätze für Räder vorhanden sind. Hier empfiehlt sich früh­zeitiges Anfragen und Buchen.
  • Verpackung. Das Rad muss richtig verpackt sein. Am besten eigenen sich spezielle Radkoffer.
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diederich am 18.05.2023 um 09:15 Uhr
Fahrgastrechte / Bahnfahren mit dem Rad

@test: danke für die Antwort. Ich bezog mich auf ihren Kommentar (vom 3.6.2015) und hab erst danach gemerkt, dass der schon etwas älter ist.
Nahverkehr ist klar, aber was passiert, wenn der ICE ausfällt und zB im Sommer bei allen anderen Zügen, um am gleichen Tag nach Hause zu kommen, die Fahrradabteile ausgebucht sind? Gelten dann die Fahrgastrechte?
Sie schrieben 2015 „ja“, die DB sieht das wohl oft anders (s. Link in meinem ersten Kommentar).

Profilbild Stiftung_Warentest am 10.05.2023 um 14:06 Uhr
Fahrgastrechte / Bahnfahren mit dem Rad

@diederich: Grund­sätzlich gibt es kein Recht auf die Mitnahme von Fahrrädern im Nahverkehr, wenn das Abteil zu voll ist. Deshalb möglichst Stoß­zeiten vermeiden. www.test.de/Fahrradmitnahme-im-Zug-Gut-planen-entspannt-ankommen-5861972-0/

diederich am 09.05.2023 um 12:41 Uhr
Fahrgastrechte / Bahnfahren mit dem Rad

@test: Ist das so, dass die Bahn zur Beförderung meines Rades verpflichtet ist und sonst Fahrgastrechte greifen? Haben Sie das eine Quelle, auf die ich mich berufen kann?
Vor 2 Jahren stand im VCD Magazin, dass das lt. Expertin von der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) unklar sei („Es gibt explizite Regeln für die Personenbeförderung. Inwieweit diese Regeln anwendbar sind, wenn lediglich die Fahrradbeförderung nicht gewährleistet ist, ist zweifelhaft.“)
Wäre sehr interessant, da wir als 5köpfige Familie immer zittern.
Quelle: https://www.fairkehr-magazin.de/archiv/2021/fk-02-2021/service/fahrradmitnahme-im-zug/

StephanBehrendt am 17.12.2016 um 13:38 Uhr
Urban Legend von platzenden Reifen

Der Unterschied im Luftdruck von der Erde zum luftleeren Weltall beträgt maximal ein bar. Dem Fahrradreifen ist es aber ziemlich egal, ob sie ihn mit 4 oder 5 bar aufpumpen. Es ist also vollkommen unsinnig, wenn man die Luft aus den Reifen ablassen soll. Leider ist diese unsinnige Bestimmung aber nicht auszurotten.

Profilbild Stiftung_Warentest am 03.06.2015 um 09:33 Uhr
Fahrgastrechte / Bahnfahren mit dem Rad

@Casriel: Auch wenn Sie Ihr Rad mitnehmen, ist die Bahn verpflichtet, es Ihnen an den Zielort zu transportieren. Fällt der gebuchte Zug aus und gehört der Ausfallgrund zum Verantwortungsbereich der Bahn, stehen auch dem Fahrgast mit Rad die in unseren Artikeln genannten Fahrgastrechte zu: www.test.de Suche / Fahrgastrechte + Bahn. Steht am gleichen Tag kein Ersatzzug für den Transport des Fahrrades zur Verfügung, kann der Bahnreisende auf einen Ersatzzug am Folgetag ausweichen und sich die Übernachtungskosten in angemessener Höhe ersetzen lassen. Bei getrennter Rückreise von Kunde und Rad, hat die Bahn die Kosten des Rücktransportes des Rades zu übernehmen. (maa)