Leserfrage: „Ich fand in meinem Briefkasten eine Nachricht vom Postboten: ‚Schloss anbringen. Sonst gibt es ab Dienstag keine Post mehr.‘ Darf er das überhaupt so bestimmen?“
Leserfrage: „Ich fand in meinem Briefkasten eine Nachricht vom Postboten: ‚Schloss anbringen. Sonst gibt es ab Dienstag keine Post mehr.‘ Darf er das überhaupt so bestimmen?“
Ja. Alle Postdienstleistungen unterstehen der Post-Universaldienstleistungsverordnung. Darin steht: Der Empfänger kann von einer Zustellung ausgeschlossen werden, wenn „eine geeignete und zugängliche Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen“ fehlt. Wie ein solcher Briefkasten beschaffen sein sollte, empfiehlt die EU-weit verbindliche Norm Din EN 13724. Sie sieht unter anderem vor, dass Postkästen verschließbar sind. Auch zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie nur einen verschließbaren Briefkasten verwenden. Sonst können Dritte auf Ihre Post zugreifen und sensible Informationen erhalten.
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- Widerruf, Kündigung, Mahnung – wie gelangt ein Brief rechtssicher zum Empfänger? Das ist wichtig, damit dieser am Ende nicht sagen kann: Es ist gar nichts angekommen.
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- Reklame, kostenlose Zeitungen oder auch „Einkaufaktuell“ von der Post nerven? Das können Sie unterbinden. test.de erklärt, wie es geht und hilft mit Musterbriefen.
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- Eine funktionierende Post gehört zur Infrastruktur, sagt Bundesnetzagentur-Chef Müller im Interview. „Verfehlungen sollten finanzielle Konsequenzen haben“, findet er.
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