Banken im Test Die Blamage geht weiter – Gesetzes­verstöße sorgen für schlechte Noten

Die Qualität der Anla­geberatung von Banken ist in den vergangenen Monaten noch schlechter geworden. Haupt­grund: Die meisten Kredit­institute halten sich nicht immer an die gesetzlichen Vorgaben. Sie stellen den Kunden zum Beispiel nicht alle Fragen, die sie stellen müssten, und klären häufig über wesentliche Eigenschaften und Kosten der Anla­gepro­dukte nicht auf. In über der Hälfte der Fälle kamen die Bank­berater ihrer Pflicht nach der Aushändigung eines Beratungs­protokolls nicht nach, obwohl die Kunden danach gefragt hatten. Außerdem empfahlen die meisten Banken einen zu riskanten Anlagemix. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest in der August-Ausgabe ihrer Zeit­schrift Finanztest, für die sie die Anla­geberatung von 21 Kredit­instituten getestet hat. Sechs Banken bekamen dabei das Urteil „Mangelhaft“, zwölf waren „ausreichend“, drei „befriedigend“ und keine einzige war „gut“.

Ende 2009 veröffent­lichte Finanztest einen Test der Anla­geberatung bei 21 Banken. Das Ergebnis war eine große Blamage. Keine einzige Bank hatte „gut“ abge­schnitten, zwei waren sogar „mangelhaft“. Darauf­hin drohte Verbraucher­schutz­ministerin Aigner den Banken mit schärferen Kontrollen und weiteren Gesetzen, sollten sie ihre Leistungen nicht verbessern. Außerdem wurde ein Beratungs­protokoll Pflicht, wenn über Wert­papiere beraten wird. Die Kredit­institute selbst gelobten Besserung.

Jetzt hat die Stiftung Warentest fast alle dieser Banken noch einmal unter die Lupe genommen. Die Test­kunden haben 146 Beratungs­gespräche durch­geführt. Sie wollten 35 000 Euro zehn Jahre lang anlegen. Das Ergebnis ist noch verheerender als beim letzten Mal: Wieder ist keine einzige Bank „gut“, dafür vergab die Stiftung sogar sechs­mal die Note „Mangelhaft“, und zwar an die Post­bank, Hypo­ver­eins­bank, Targo­bank, BW Bank, Nassauische Sparkasse und Volks­bank Mittel­hessen. Das größte Problem ist, dass die Banken das Wert­papier­handels­gesetz miss­achten. Sie müssen die Kunden nach ihren finanziellen und persönlichen Verhält­nissen fragen, sind verpflichtet zu ermitteln, welches Ziel die Kunden mit ihrer Geld­anlage erreichen wollen und welche Kennt­nisse sie haben. Bei der Beratung über Wert­papiere muss zudem ein Beratungs­protokoll ausgehändigt werden.

Der ausführ­liche Test „Anla­geberatung der Banken“ ist in der August-Ausgabe der Zeit­schrift Finanztest und online unter www.test.de/anlageberatung veröffent­licht.

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