Die Qualität der Anlageberatung bei Banken lässt immer noch zu wünschen übrig. Das zeigt die jüngste Finanztest-Untersuchung ganz deutlich. Zwar ermitteln Bankberater den „Kundenstatus“ inzwischen gut bis sehr gut: Sie fragen nach dem Ziel, nach der gewünschten Laufzeit der Anlage und nach der Risikobereitschaft des Kunden. Trotzdem passen die Geldanlagen, die sie dann anbieten, häufiger nicht zum Anleger, wie unser Test erwies: Nur 3 von 23 Banken beraten gut.
Einfacher Testfall
Für unseren Test haben wir von Juni bis September 2015 die Qualität der Anlageberatung von fünf bundesweit tätigen Privatbanken sowie von je neun großen Genossenschaftsbanken und Sparkassen getestet. Insgesamt haben wir 160 Beratungsgespräche in Anspruch genommen und anschließend ausgewertet. Unsere Tester – geschulte Laien – wollten 45 000 Euro für zehn Jahre anlegen. Sie waren bereit, einen Teil des Geldes mit etwas Risiko zu investieren. Bei Bedarf sollte das Kapital rasch verfügbar sein. Sie gaben an, im Umgang mit Aktien keine Erfahrung zu haben. Ihre persönliche finanzielle Situation schilderten die Tester als gut. Sie erklärten, keine Schulden zu haben und zur Miete zu wohnen.
3 von 23 Banken gut
Immerhin drei der Institute erreichten ein Gut für die Qualität ihrer Anlageberatung. Das war zwar schon besser als bei unserem letzten Test vor fünf Jahren. Es gibt aber noch viel Luft nach oben, wenn man das Gesamtergebnis betrachtet. Das Gros der Kreditinstitute – darunter einige Großbanken – schnitt nur befriedigend ab. Nur ausreichend waren fünf Banken, darunter die Postbank, die in drei Beratungsgesprächen viel zu riskante Anlagevorschläge machte.
Zwei Institute berieten mangelhaft
Schlusslicht im Test sind die Hypovereinsbank und die Hannoversche Volksbank. Beide Banken berieten unsere Testkunden so schlecht, dass sie ein Mangelhaft für die Qualität ihrer Anlageberatung kassierten. Vor allem beim „Lösen des Anlageproblems“ kassierten diese Banken schlechte Noten. Ihre Produktvorschläge waren häufig zu riskant, in mehreren Fällen war das Geld nicht rechtzeitig wieder verfügbar. Wenn Sie den Artikel freischalten, finden Sie unter „Gute und schlechte Produktvorschläge“ Beispiele für „Sehr gute“ und „mangelhafte“ Anlageempfehlungen aufgeführt.
Immer noch Gesetzesverstöße
Bei unserem letzten Test vor fünf Jahren erhielten unsere Testkunden in 65 Fällen kein Beratungsprotokoll. Damals war die gesetzliche Vorschrift, bei einer Beratung über Wertpapiere ein Protokoll anzufertigen, erst wenige Monate alt. In dem Protokoll müssen unter anderem Ziel, Zweck, Dauer der Geldanlagen sowie die Risikobereitschaft des Kunden erfasst werden. Im aktuellen Test wurde immerhin noch 15-mal gegen die bei Banken ungeliebte Protokollpflicht verstoßen. Die Kreissparkasse Köln, die Baden-Württembergische Bank und die Sparkasse Leipzig übergaben jeweils in drei von sieben Fällen kein Protokoll. Beim Qualitätsurteil gab es dafür einen Abzug um eine ganze Note.
Kunden sollten stets Zweitmeinung einholen
Fazit: Berater, die von unseren Testkunden meist als nett und kompetent eingestuft wurden, ermittelten den Kundenstatus oft richtig und informierten zufriedenstellend über die Produkte und Kosten dafür. Ordentliche Vorarbeit ist aber keine Garantie für gute Anlageempfehlungen. Kunden sollten sich deshalb mit Hilfe unserer Checkliste auf eine Anlageberatung vorbereiten. Außerdem ist es sinnvoll, eine Zweitmeinung einzuholen oder die Produktvorschläge von einer Verbraucherzentrale prüfen lassen.
Tipp: Wenn Sie wissen möchten, wie gut die Fonds sind, die Ihr Berater Ihnen vorgeschlagen hat, dann nutzen Sie den Produktfinder Investmentfonds der Stiftung Warentest. Er enthält Charts und alle Kennzahlen für mehr als 17 000 Fonds und Finanztest-Bewertungen für über 3 500 Fonds.