Die BGFI Bank Europe aus Paris hat vielen Sparern ihre über das Portal Zinspilot abgeschlossenen gut verzinsten Festgeldverträge zum 1. Februar 2021 vorzeitig gekündigt. Das hat bei Anlegerinnen und Anlegern, deren Verträge noch länger laufen würden, Ärger ausgelöst.
Zwar erhalten Kunden die bis Anfang Februar aufgelaufenen Zinsen für ihre Anlagen. Zudem sollen für Verträge, die noch mehr als sechs Monate gelaufen wären, pro Vertrag 25 Euro Entschädigung gezahlt werden. Das ist für viele jedoch kein adäquater Ausgleich.
Ein zweijähriges Festgeld wurde etwa mit 1,25 Prozent pro Jahr verzinst, was aktuell nicht mehr zu erzielen ist.
Zinspilot begründet die Kündigungen mit „regulatorischen Vorgaben“ der französischen Aufsicht. Um welche Vorgaben es sich handelt, wisse Zinspilot nicht. Beim Portal Weltsparen können Geschäftskunden derweil weiter Festgelder der BGFI Bank abschließen.
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@5551008: Festgelder sind normalerweise von Bankenseite unkündbar. Eine Bank darf ein Festgeld nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes kündigen, wie in diesem Fall die regulatorische Vorgabe der französischen Bankenaufsichtsbehörde ACPR. Dieser Aufsichtsentscheidung hatte die Bank Folge zu leisten. Hintergrund ist eine abweichende Rechtsauffassung darüber, inwieweit die BGFI Bank Europe Festgelder von Privatkunden einwerben durfte. Nach eigener Aussage ist die Bank im Gespräch mit der ACPR, um die Differenzen beizulegen und in Zukunft solche Festgelder anbieten zu dürfen. Zinspilot und BGFI Bank haben versucht, die Zinsverluste der Anleger durch verschiedene Bonuszahlungen zu begrenzen. Sollte Ihnen ein größerer Schaden entstanden sein, wenden Sie sich bitte an Zinspilot. (PK)
Vielen Dank, dass Sie hierüber berichtet haben. Ich bin ebenfalls betroffener Anleger und habe mich u.a. für diese Bank entschieden, da diese von Finanztest empfohlen wurde. Über die vorzeitige Rückzahlung bin ich sehr verärgert. Welche Möglichkeiten sehen Sie, für den Vertragsbruch den Vermittler ZINSPILOT bzw. die BGFI Bank Europe S.A. selbst in Regress zu nehmen? Ist ein Sammelklage aller geprellten Anleger möglich um die Kosten zu senken? Können Sie hier unterstützend tätig werden?
Muss zukünftig mit der vorzeitigen Rückzahlung auch andere Festgelder gerechnet werden? Kann man nur noch in Deutschland sicher anlegen? Dies würde das AUS der Zinsplattformen bedeuten...