
Konflikt. Die Aggression Russlands gegenüber der Ukraine wirkt sich auch auf Anleger und Anlegerinnen aus. © picture alliance / Jakub Porzycki
Zuerst stand die Tochter der russischen Sberbank vor der Insolvenz, dann stellte die Amsterdam Trade Bank ihren Betrieb ein. Anlegerinnen und Anleger werden entschädigt.
Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat weltweit weitreichende Folgen. Die Sanktionen des Westens zielen vor allem auf Schlüsselindustrien der russischen Wirtschaft ab. Betroffen sind deswegen auch russische Banken, die teilweise Töchter in der Europäischen Union (EU) und Deutschland haben. Aufgrund des Krieges führen wir die Angebote der Banken seit Februar 2022 nicht mehr in unseren Zinsvergleichen auf. Für Kundinnen und Kunden, die dort Tages- oder Festgeldkonten haben, greift im Pleitefall einer Bank die Einlagensicherung des EU-Landes, in dem die Tochter ihren Sitz hat.
Bank stellt Betrieb in Europa ein
Nach einer Welle von Kontoabhebungen stellte zuerst die Sberbank Europe AG Ihren Betrieb in Europa ein. Eine Insolvenz aber konnte abgewendet werden. Allen Anlegern ist eine Entschädigung durch den österreichischen Einlagensicherungsfonds garantiert.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht hatte am 3. Mai 2022 einen Regierungskommissär eingesetzt, der es der Sberbank Europe AG gestattete, einen Großteil ihres Portfolios zu verkaufen. Die Bank teilte zwei Tage später mit, dass sie die bereits ausgezahlte Einlagensicherung von 926 Millionen Euro vollständig zurückzahlen konnte. Auch Gelder, die über den Sicherungshöchstbetrag von 100 000 Euro pro Kunde hinausgehen, würden „in voller Höhe an unsere Kunden“ bezahlt werden, so die Sberbank.
Am 22. April 2022 aktivierte schließlich die Niederländische Zentralbank (DNB) das Einlagensicherungssystem für die Amsterdam Trade Bank, die auch unter dem Namen FIBR Sparprodukte vertreibt. Gelder, die bei der Bank angelegt sind, werden über die niederländische Einlagensicherung geschützt, da die Bank dort ihren Sitz hat. Sollten Kunden sowohl bei der Amsterdam Trade Bank als auch bei FIBR angelegt haben, gilt der Schutz insgesamt bis zu einem Betrag von 100 000 Euro pro Kunde.
Für die Auszahlung ist die deutsche Entschädigungseinrichtung zuständig, die sich mit der niederländischen Aufsicht abstimmen muss. Die Kunden der Amsterdam Trade Bank müssen nicht aktiv werden. Sie werden von der DNB angeschrieben. Nähere Informationen hat die Zentralbank für deutsche Sparer zur Verfügung gestellt: https://www.dnb.nl/depositogarantie-amsterdam-trade-bank/kontoinhaber-die-ausserhalb-der-niederlande-wohnen/
Weitere betroffene Banken
Aus unseren Zinsvergleichen entfernt haben wir auch die VTB Bank (Europe) SE, die mehrheitlich dem russischen Staat gehört; ebenso die East West Direkt, die zur Sistema JSFC in Russland, einer der größten Investmentgesellschaften des Landes, gehört. Für Kundinnen und Kunden, die dort Gelder fest angelegt haben, gilt entsprechend der EU-Einlagensicherungsrichtlinie nach wie vor die Einlagensicherung des europäischen Landes, in dem die Bank ihren Sitz hat.
Diese erfolgt bei der East West Direkt über die Einlagensicherung Luxemburgs.
Einlagen von Sparerinnen und Sparern der VTB Bank sind über die deutsche Einlagensicherung abgesichert. Zusätzlich ist sie auch Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Sollte sie insolvent werden, würden diese Einlagensicherungssysteme greifen, wie der Bundesverband deutscher Banken (BdB) auf eine Anfrage von Finanztest bestätigte. Spareinlagen von Privatanlegern und „rechtsfähigen Stiftungen“ seien bis zur jeweils geltenden Sicherungsgrenze geschützt. Der Mindestschutz pro Einleger beträgt dabei 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank, mindestens aber 750 000 Euro.
VTB Bank schon länger unter besonderer Kontrolle
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hatte bereits im Herbst letzten Jahres bei der VTB Bank (Europe) SE einen Sonderbeauftragten zur Geldwäscheprävention eingesetzt, der fortlaufend auch mögliche Terrorfinanzierungen überwachen soll. Bei der VTB Bank Direktbank sind derzeit keine Kontoeröffnungen möglich. Die Bafin teilte mit, sie erwartet von den von ihr beaufsichtigten Instituten, dass die Finanzsanktionen vollumfänglich eingehalten würden. Für die Umsetzung von Sanktionen sei das Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank zuständig.
Was Sparerinnen und Sparer bedenken sollten
Kunden, die ihre Gelder bei Festgeldkonten haben, können außerplanmäßig kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der ist gegeben, wenn die Fortführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar ist. Eine drohende Insolvenz könnte ein solcher Grund sein. Allerdings behalten sich die Banken vor, im Falle einer Kündigung den vereinbarten Festzins rückwirkend auf 0 Prozent zu setzen.
Die Kündigung muss schriftlich an die Bank gerichtet werden, die allerdings widersprechen kann. Im Zweifel müssen dies Gerichte klären.
Im Notfall entscheidet die Bafin
Sollte Russland seinerseits Gelder einfrieren, muss die Bafin entscheiden, ob ein Entschädigungsfall vorliegt und die Einlagensicherung greift. Unabhängig von der Sicherheit der Einlagen ist nicht auszuschließen, dass die russische Regierung Gelder, die bei ihren Banken angelegt werden, zur Finanzierung des Krieges verwendet. Das sollten Sparerinnen und Sparer bedenken.
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@alle: Für den VL-Banksparplan gibt es keine Arbeitnehmersparzulage, die durch eine vorzeitige Beendigung des Vertrages gefährdet werden könnte.
Die Zuschüsse der Arbeitgeberin sind nicht zurückzuzahlen.
Es gibt also nur die Bedingungen der Bank für die Kündigung zu beachten.
Die Frage, ob für die jetzt bereits aufgelaufenen Zinsen eine Kapitalertragssteuer fällig wird, hängt davon ab, ob Sie den Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft haben.
Hallo Redaktion, auch mir hat die VTB bank angeboten, meinen VL-Sparplan vorzeitig zu beenden und das Guthaben inklusive der aufgelaufenden Zinsen zu überweisen, weil auf Anordnung der BaFin die VTB seit dem 27.02.2022 keine Sparraten und Einmalzahlungen mehr annehmen darf. Entstehen mir bei Annahme des Angebotes Nachteile? Muss ich Arbeitgeberzuschüsse oder andere Beträge zurückzahlen? Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.
@Monk14: Wenn es sich um einen VL-Banksparplan handelt, gibt es keinen Anspruch auf eine Förderung, nur der steuerliche Aspekt spielt eine Rolle. Haben Sie den Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft, sind die Zinsen auch nicht zu versteuern.
Sehr geehrtes Team der Stiftung Finanztest, gestern erhielt ich Post von der VTB Bank. Sie bietet mir an, meinen seit ca. 2 Jahren laufenden VL-Sparplan vorzeitig zu beenden und auf das Tagesgeldkonto inkl. bis dahin aufgelaufene Zinsen zu transferieren oder anderweitig nach den Vorgaben des VermBG anzulegen. Es wird auch auf 5. VermBG §8 Abs. 3 und 4 verwiesen. Welche Produkte erfüllen die Vorgaben? Gibt es steuerliche Hürden, wenn der Vertrag vorzeitig endet? Da mein Arbeitgeber seit März nicht mehr auf den VTB Sparplan einzahlen kann, ruht der Vertrag und ich habe einen neuen VL-Sparplan bei einer anderen Bank begonnen. Im Netz finde ich nur was zu den allg. Kündigungsklauseln, die hier ja nicht zutreffen. Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus. Mit freundliche Grüßen,
Monika D.
@echnaton2: Vielen Dank für den neuen Link. Wurde ein Entschädigungsfall festgestellt, informiert die zuständige Entschädigungseinrichtung unaufgefordert alle betroffenen Kunden dieses Instituts. Daraufhin können die Kunden ihre Entschädigungsansprüche bei der jeweiligen Entschädigungseinrichtung anmelden. Wir gehen davon aus, dass das in den Niederlanden genauso ist. Auf der von Ihnen angesprochenen Seite, erhalten Betroffene detaillierte Informationen zum Procedere. Wenn Sie noch nicht benachrichtigt wurden, wenden Sie sich direkt an die niederländische Zentralbank und parallel an die Bafin.