
Jahreskilometer. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen einschätzen, wie viele Kilometer pro Jahr sie mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind. © Getty Images / JJFarquitectos
Wer eine Autoversicherung abschließt, muss sagen, wie viele Kilometer pro Jahr sie oder er fährt und ob auch ein Partner das Auto nutzt. Die Angaben sollten stimmen.
Wie viele Kilometer fahren Sie pro Jahr? Nutzen Sie das Auto allein oder mit Ihrem Partner? Steht das Auto in einer Garage? Das sind drei von vielen Fragen, die Autoversicherer vor dem Abschluss eines Vertrags stellen.
Die Antworten wirken sich auf den Beitrag aus. Wer zum Beispiel einige Tausend Kilometer zu wenig angibt, kann den Beitrag leicht um mehr als 100 Euro im Jahr drücken. Kommt die Schummelei heraus, verlangen die Versicherer aber nachträglich ihr Geld. In Extremfällen verhängen einige sogar eine Vertragsstrafe. Die Versicherungsexpertinnen der Stiftung Warentest erklären, womit Autofahrerinnen rechnen müssen.
Angebot auswählen und weiterlesen
-
- Der Vergleich der Kfz-Versicherungen zeigt: Mit einem Versicherungswechsel lassen sich Hunderte Euro sparen. So finden Autofahrer eine günstige Autoversicherung.
-
- Hier lesen Sie alles, was Sie zum Autounfall im Ausland wissen müssen. Die Versicherungsexperten der Stiftung Warentest erklären, was dann zu tun ist.
-
- Fahrradklau ist ein reales Risiko. Vor dem finanziellen Schaden schützt eine Fahrradversicherung. Unser Vergleich zeigt: Gute Policen gibt es schon für wenig Geld.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Bernhard.George: Wie gesagt, die Folgen des Verstoßes sind in den Bedingungen Ihres Vertrages geregelt. Der Versicherer kann dort neben der rückwirkenden Bezahlung des korrekt berechneten Beitrages auch eine Vertragsstrafe festlegen. (maa)
Wie verhalten sich die Versicherungen bei einem Teil- bzw. Vollkaskoschaden die durch einen nicht eingetragenen (in den Versicherungsvertrag) Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis dieses Schadensereignis verursacht!!!
@Moorhuhn: Welche rechtlichen Konsequenzen aus einem Verstoß gegen die Bedingungen Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung / Kfz-Kaskoversicherung folgen, lesen Sie konkret in den Bedingungen des Vertrages nach. Dort ist das geregelt.
Da die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, entfällt dessen Schutz nicht, auch wenn jemand anderes als der versicherte Fahrer fährt.
Die Versicherer können in ihren Bedingungen neben der rückwirkenden Bezahlung des korrekt berechneten Beitrages auch eine Vertragsstrafe festlegen. Deren Höhe ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und kann bis zu einem vollen Jahresbeitrag gehen.
Mich würde mal interessieren, was passiert, wenn ich ausnahmsweise jemand anderes mit meinem Auto fahren lasse - z.B. weil ich mir im Urlaub den Fuß gebrochen habe und mein Mitfahrer dann zurück fahren muss. Gibt es hierfür so etwas wie erlaubte Ausnahmen?