Auto­versicherung Bei den gefahrenen Kilo­metern nicht schummeln

Auto­versicherung - Bei den gefahrenen Kilo­metern nicht schummeln

Jahres­kilometer. Auto­fahre­rinnen und Auto­fahrer müssen einschätzen, wie viele Kilo­meter pro Jahr sie mit ihrem Fahr­zeug unterwegs sind. © Getty Images / JJFarquitectos

Wer eine Auto­versicherung abschließt, muss sagen, wie viele Kilo­meter pro Jahr sie oder er fährt und ob auch ein Partner das Auto nutzt. Die Angaben sollten stimmen.

Wie viele Kilo­meter fahren Sie pro Jahr? Nutzen Sie das Auto allein oder mit Ihrem Partner? Steht das Auto in einer Garage? Das sind drei von vielen Fragen, die Auto­versicherer vor dem Abschluss eines Vertrags stellen.

Die Antworten wirken sich auf den Beitrag aus. Wer zum Beispiel einige Tausend Kilo­meter zu wenig angibt, kann den Beitrag leicht um mehr als 100 Euro im Jahr drücken. Kommt die Schummelei heraus, verlangen die Versicherer aber nach­träglich ihr Geld. In Extremfällen verhängen einige sogar eine Vertrags­strafe. Die Versicherungs­expertinnen der Stiftung Warentest erklären, womit Auto­fahre­rinnen rechnen müssen.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.11.2013 um 10:58 Uhr
    Ein anderer Fahrer verursacht den Schaden

    @Bernhard.George: Wie gesagt, die Folgen des Verstoßes sind in den Bedingungen Ihres Vertrages geregelt. Der Versicherer kann dort neben der rückwirkenden Bezahlung des korrekt berechneten Beitrages auch eine Vertragsstrafe festlegen. (maa)

  • Bernhard.George am 13.11.2013 um 21:18 Uhr
    Verhalten sich die Versicherungen bei Vollkaskos.

    Wie verhalten sich die Versicherungen bei einem Teil- bzw. Vollkaskoschaden die durch einen nicht eingetragenen (in den Versicherungsvertrag) Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis dieses Schadensereignis verursacht!!!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.11.2013 um 12:42 Uhr
    anderer Fahrer

    @Moorhuhn: Welche rechtlichen Konsequenzen aus einem Verstoß gegen die Bedingungen Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung / Kfz-Kaskoversicherung folgen, lesen Sie konkret in den Bedingungen des Vertrages nach. Dort ist das geregelt.

    Da die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, entfällt dessen Schutz nicht, auch wenn jemand anderes als der versicherte Fahrer fährt.

    Die Versicherer können in ihren Bedingungen neben der rückwirkenden Bezahlung des korrekt berechneten Beitrages auch eine Vertragsstrafe festlegen. Deren Höhe ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und kann bis zu einem vollen Jahresbeitrag gehen.

  • Moorhuhn am 12.11.2013 um 11:01 Uhr
    Anderer Fahrer

    Mich würde mal interessieren, was passiert, wenn ich ausnahmsweise jemand anderes mit meinem Auto fahren lasse - z.B. weil ich mir im Urlaub den Fuß gebrochen habe und mein Mitfahrer dann zurück fahren muss. Gibt es hierfür so etwas wie erlaubte Ausnahmen?