Der ehemalige Vorstand und jetzige Liquidator der Rödermarker Atlantis-Genossenschaft, James H. Klein, ist mit einer persönlichen Schadenersatzforderung wegen Verdienstausfalls gegen den Genossenschaftsverband Hessen / Rheinland-Pfalz / Thüringen e.V. in Frankfurt vor Gericht gescheitert. Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage Kleins kostenpflichtig als unbegründet ab (Az: 2/26 O 166/98, nicht rechtskräftig).
Das Gericht sah keine "schadensstiftende Handlung" der Verbandsprüfer. Diese hatten dem Atlantis-Vorstand in einem Prüfbericht gravierende Mängel in der Unternehmensführung attestiert. Klein war deshalb vom Aufsichtsrat als Vorstand entlassen worden. Dafür hatte er die Prüfer verantwortlich gemacht und Schadenersatz wegen Verdienstausfalls gefordert.
Bereits Anfang des Jahres hatte das Landgericht Frankfurt entschieden, dass Atlantis 1995 zu Recht aus dem Genossenschaftsverband ausgeschlossen worden war (Az: 2/6 O 432/98 und 2/6 O 433/98). Atlantis sei dem gesetzlichen Auftrag, die Mitglieder wirtschaftlich zu fördern, nicht mehr nachgekommen, nachdem der Hauptgeschäftsgegenstand die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Genossenschaftsanteilen seit Ende 1994 gesetzlich nicht mehr zulässig war.
Wie berichtet, wurden etwa 80.000 Mitglieder durch die Atlantis-Genossenschaft finanziell geschädigt.
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