Karl-Heinz S., Aschaffenburg:Ich habe vor ein paar Tagen den Antrag auf eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz unterschrieben und abgeschickt. Jetzt stellte sich nach einer Routineuntersuchung heraus, dass ich einen bösartigen Tumor habe. Muss ich das der Versicherungsgesellschaft mitteilen?
Finanztest: Ja. Solange Sie den Versicherungsschein noch nicht erhalten haben, sind Sie dazu verpflichtet. Antragsteller müssen der Versicherungsgesellschaft alle Informationen geben, die wichtig sind, um das Krankheits- oder Todesrisiko des Kunden einzuschätzen. Das gilt auch, wenn Sie die Nachricht von Ihrer Krankheit erst erhalten haben, als der Versicherungsantrag schon abgeschickt war.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, wenn er von Ihrer Krebserkrankung erfährt. Dennoch hätte es keinen Sinn, die Krankheit zu verheimlichen. Denn Sie würden die Versicherungsleistung also zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsrente im Ernstfall trotzdem nicht bekommen.
Verschweigt nämlich ein Kunde eine schwere Erkrankung, dann kann die Versicherung deswegen noch Jahre später vom Vertrag zurücktreten. So urteilte beispielsweise das Oberlandesgericht Frankfurt im Fall eines Mannes, der der Versicherungsgesellschaft eine Aidserkrankung nicht gemeldet hatte (Az. 3 U 141/00).
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- Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Gut ist, wenn dann ein Berufsunfähigkeitsversicherer eine Rente zahlt. In unserem Vergleich sind 38 von 67 Angeboten sehr gut.
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- Kunden müssen Gesundheitsfragen vor Abschluss einer Versicherungspolice korrekt beantworten. Sonst können sie später ihren Schutz verlieren. So klappt die Beantwortung.
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- Ausgerechnet nach schweren Unfällen gibt es oft Streit mit der Versicherung. test.de dokumentiert Berichte von Lesern und gibt Hinweise zur Rechtslage.
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