Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) schlägt vor, die private Vorsorge auf staatlich geförderten Altersvorsorgekonten zu bündeln. Darin enthalten sein könnten bestehende Riester-Verträge, betriebliche Vorsorge, Kapitallebensversicherungen und Bank- und Investmentsparpläne. „Private und betriebliche Vorsorge wären dann beieinander. Das spart Fixkosten“, so der BVI, die Branchenvertretung der Fondsgesellschaften. Ähnliche Ideen haben die Verbraucherzentralen und die grüne Bundestagsfraktion.
Von so einem Konto würden auch die profitieren, die keine Riester-Verträge abschließen dürfen. Um an Zulagen oder Steuerentlastungen zu kommen, wären – wie für die Riester-Förderung – Mindestbeiträge nötig, die zum Beispiel aus Sparverträgen, Gehaltsumwandlung oder auch vom Arbeitgeber kommen können. Nach den Vorstellungen des BVI wäre das Geld wie bei der Riester-Rente abgesichert. Ausgezahlt würde mit Rentenbeginn aber frühestens ab 60. Der Sparer wählt, ob es das Geld auf einmal oder als Rente gibt.
-
- Bei der Rente geht es um viel Geld. Wichtig ist, den Rentenbescheid zu prüfen. Stimmt etwas nicht, lohnt ein Widerspruch. Die Stiftung Warentest erklärt, wie es geht.
-
- Fondssparplan, Banksparplan oder Bausparvertrag – Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind vielfältig. Wie Beschäftigte die Extrazahlung am besten nutzen.
-
- Steigende Zinsen sind gute Nachrichten für viele Kunden von Lebensversicherern. Doch die Effekte zeigen sich erst später.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.