Wenn der Arzt Medikamente verschreibt, müssen Patienten viel aus eigener Tasche zuzahlen. Finanztest erklärt in der Dezember-Ausgabe, welche Medikamente die Kassen zahlen und wie gesetzlich Versicherte bei der Zuzahlung rezeptpflichtiger Medikamente sparen können.
Viele rezeptpflichtige Präparate mit demselben Wirkstoff werden von verschiedenen Herstellern verkauft. Wer keine Probleme mit der Verträglichkeit hat, kann problemlos auf das günstigere Nachahmerprodukt eines anderen Herstellers – so genannte Generika – umsteigen. Das verringert oft die Zuzahlung. Für Präparate, deren Kosten mindestens 30 Prozent unter dem gesetzlichen Festbetrag (Preisobergrenze für nicht patentgeschützte Wirkstoffe) liegen, müssen die Versicherten keine Zuzahlung leisten.
Welche Produkte zuzahlungsfrei sind kennzeichnet die Stiftung Warentest in ihrer Datenbank www.medikamente-im-test.de mit „zf“. Gesetzliche Kassen tragen in der Regel die Kosten für verschreibungspflichtige Präparate, deren Preise unter dem gesetzlichen Festbetrag liegen. Patienten sollten den Arzt oder Apotheker daher nach diesen günstigeren Arzneimitteln fragen.
Hat die Kasse Rabattverträge mit Pharmaherstellern geschlossen, kann sie die Zuzahlung für das rabattierte Mittel halbieren oder ganz erlassen. Der Apotheker ist verpflichtet, die rabattierten Arzneimittel abzugeben, falls es der Arzt nicht ausdrücklich ausschließt. Auch übers Internet lässt sich sparen: Viele rezeptfreie Arzneimittel sind bei Versandapotheken deutlich günstiger.
Übrigens: Wer die jährliche Zuzahlungsgrenze von 2 Prozent des Jahreshaushaltseinkommens überschritten hat, kann sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Der ausführliche Bericht findet sich in der Dezember-Ausgabe von FINANZest oder im Internet unter www.test.de.
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