Die Lohnsteuerkarte aus Papier wird abgeschafft und durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Weil sich das jedoch verzögert, ist die Karte für 2010 auch für 2011 gültig. Dadurch gelten die Steuerklassen und Freibeträge, die für dieses Jahr eingetragen wurden, auch für das kommende Jahr. Die Stiftung Warentest klärt in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest über die Neuerungen auf und gibt Tipps, wie Steuerzahler noch in diesem Jahr mehr Netto rausholen können.
Freibeträge, die auf der Steuerkarte für 2010 eingetragen wurden, gelten automatisch auch für 2011. Die Karte muss nur dann angepasst werden, wenn sich der Kinderfreibetrag ändert oder wenn man in eine höhere Steuerklasse rutscht. Neu ist auch: Für sämtliche Änderungen auf der Lohnsteuerkarte ist ab 2011 das Finanzamt zuständig und nicht mehr wie bislang die Gemeinde.
Die Stiftung Warentest weist daraufhin, dass Freibeträge für 2010 noch bis zum 30. November auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden können. Durch Freibeträge werden Kosten, die zum Beispiel für die Ausbildung der Kinder oder die Fahrt zur Arbeit anfallen, bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Ohne die Freibeträge kann man sich das Geld erst im folgenden Jahr mit der Steuererklärung zurückholen. Steuerzahler, die jetzt noch Freibeträge für 2010 eintragen lassen, können so ihren Nettolohn bereits für November oder Dezember erhöhen. Wer im kommenden Jahr Arbeitslosen- Kranken- oder Elterngeld bekommt, kann auch diese Leistungen dadurch steigern. Denn sie werden auf Basis des vorherigen Nettolohns berechnet.
Der ausführliche Bericht ist in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de veröffentlicht.
Nutzungsbedingungen Bild- und Videomaterial
Die Verwendung von Bild- und Videomaterial ist ausschließlich bei redaktioneller Berichterstattung über das jeweilige Thema zulässig, soweit unsere rechtlichen Hinweise beachtet werden. Dann ist die Verwendung unter Angabe der Quelle „Stiftung Warentest“ honorarfrei. Bei Online-Verwendung muss auf den zugehörigen Inhalt auf test.de verlinkt werden. Eine werbliche oder gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.