Gehalt Keine neue Lohn­steuerkarte für 2011

Die Lohn­steuerkarte aus Papier wird abge­schafft und durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Weil sich das jedoch verzögert, ist die Karte für 2010 auch für 2011 gültig. Dadurch gelten die Steuerklassen und Frei­beträge, die für dieses Jahr einge­tragen wurden, auch für das kommende Jahr. Die Stiftung Warentest klärt in der November-Ausgabe der Zeit­schrift Finanztest über die Neuerungen auf und gibt Tipps, wie Steuerzahler noch in diesem Jahr mehr Netto rausholen können.

Frei­beträge, die auf der Steuerkarte für 2010 einge­tragen wurden, gelten auto­matisch auch für 2011. Die Karte muss nur dann angepasst werden, wenn sich der Kinder­frei­betrag ändert oder wenn man in eine höhere Steuerklasse rutscht. Neu ist auch: Für sämtliche Änderungen auf der Lohn­steuerkarte ist ab 2011 das Finanz­amt zuständig und nicht mehr wie bislang die Gemeinde.

Die Stiftung Warentest weist darauf­hin, dass Frei­beträge für 2010 noch bis zum 30. November auf der Lohn­steuerkarte einge­tragen werden können. Durch Frei­beträge werden Kosten, die zum Beispiel für die Ausbildung der Kinder oder die Fahrt zur Arbeit anfallen, bereits beim monatlichen Lohn­steuer­abzug berück­sichtigt. Ohne die Frei­beträge kann man sich das Geld erst im folgenden Jahr mit der Steuererklärung zurück­holen. Steuerzahler, die jetzt noch Frei­beträge für 2010 eintragen lassen, können so ihren Netto­lohn bereits für November oder Dezember erhöhen. Wer im kommenden Jahr Arbeits­losen- Kranken- oder Eltern­geld bekommt, kann auch diese Leistungen dadurch steigern. Denn sie werden auf Basis des vorherigen Netto­lohns berechnet.

Der ausführ­liche Bericht ist in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de veröffent­licht.

Kontakt

Wenn Sie über die Stiftung Warentest berichten oder Expertinnen und Experten interviewen möchten, kontaktieren Sie das Kommunikations-Team.