Finanztest Oktober 2005 Autokosten von Selbstständigen: Finanzamt beteiligt sich nicht zu knapp

Selbstständige nutzen ihr Auto für die Firma und privat. Damit lässt sich Steuern sparen, denn selbst, wenn der Wagen nur zu zehn Prozent für dienstliche Zwecke eingesetzt wird, können alle Autokosten in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Und sogar, wer Ansparrücklagen bildet, kann bis zu 40 Prozent der späteren Anschaffungskosten als Ausgabe von den Betriebsausgaben abziehen – bevor das Auto überhaupt gekauft ist. Wie das geht, rechnet das Oktober-Heft von Finanztest vor.

Selbstständige dürfen ihre Autokosten ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Fahrzeug eindeutig ihrem Betriebsvermögen zugeordnet haben, voll als Betriebsausgaben absetzen. Sie können die Anschaffungskosten des neuen Pkw über eine Nutzungsdauer von sechs Jahren verteilt als Betriebsausgaben ansetzen, für gebrauchte Fahrzeuge auf die Restnutzungsdauer von zwei bis fünf Jahren. Außerdem zählen Kreditkosten, Betriebskosten und sogar Unfallkosten zu den Betriebsausgaben. Finanztest rechnet an einem Beispiel vor, was bei der Einkommensteuer und auch bei der Umsatzsteuer derzeit herauszuholen ist.

Ganz glücklich ist Vater Staat nicht mit dieser Großzügigkeit. Ein Gesetzentwurf, der die Steuererspanis einschränkt, wenn der Wagen weniger als 50 Prozent betrieblich im Einsatz ist, ist schon geschrieben. Doch der muss nach der Wahl erst mal durchs Parlament.

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