Finanztest Oktober 2004 Betrifft: Hartz IV: Tipps zum Schutz des Vermögens vor Hartz IV

Muss ich meine Lebensversicherung kündigen, bevor ich Arbeitslosengeld II erhalte? Auch meinen Riester-Vertrag? Und was ist mit meiner Eigentumswohnung? – Die Verunsicherung durch Hartz IV ist groß. Die Stiftung Warentest informiert in der Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest über die neuen Regelungen und sagt, was Sparer tun können, um ihr Vermögen für den Notfall zu schützen.

Jeder Arbeitssuchende, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist und der ab dem 1.Januar 2005 Arbeitslosengeld II bekommen möchte, kann drei Vermögensfreibeträge nutzen: einen Grundfreibetrag, einen Altersvorsorgefreibetrag und einen Freibetrag für Neuanschaffungen. Die Kunst besteht darin, alle drei Vermögensfreibeträge optimal auszuschöpfen. Finanztest gibt zahlreiche Tipps.

Stichwort Lebensversicherung: Eine herkömmliche Kapitallebensversicherung wird bei Hartz IV komplett mit dem Grundfreibetrag verrechnet, ebenso wie Bargeld, Sparguthaben oder Aktien. Finanztest rät, mit dem Versicherer nachträglich eine „Hartz-Klausel“ zu vereinbaren. Diese Klausel besagt, dass man an den Betrag von 200 Euro pro Lebensjahr vor dem Ruhestand nicht herankommt. Dadurch wird aus einer Kapitallebensversicherung ein Altersvorsorgeprodukt. Und dafür gilt der Altersvorsorgefreibetrag. Wichtig dabei: Die Klausel muss vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld II im Vertrag stehen. Und Riester-Verträge belasten den Altersvorsorgefreibetrag sowieso nicht, da sie gar nicht angerechnet werden.

Stichwort Anschaffungen: Neue Anschaffungen für den Haushalt wie beispielsweise eine neue Waschmaschine oder ein Kleinwagen am besten vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld II vornehmen. Dann kann der Anschaffungsfreibetrag in Höhe von 750 Euro für anderes genutzt werden. Ausführliche Informationen zu Hartz IV finden sich in der Oktober-Ausgabe von Finanztest.

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