Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit reichen die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung von der medizinischen Behandlung über Rehamaßnahmen bis hin zur Rente. Jeder Beschäftigte ist versichert, zahlt aber keine Beiträge. Das übernimmt der Arbeitgeber. Doch wann ist ein Unfall ein Arbeitsunfall, eine Krankheit eine Berufskrankheit und wer hat Anspruch auf eine Rente? Antwort gibt die Zeitschrift Finanztest in ihrer aktuellen Ausgabe und erläutert, wie Versicherte zu ihrem Recht kommen.
Die Leistungen nach einem Arbeitsunfall oder für Menschen mit einer Berufskrankheit können sich sehen lassen. Bei einer Erwerbsminderung von 100 Prozent zahlt die Unfallversicherung zum Beispiel zwei Drittel des letzten Bruttoverdienstes steuerfrei. Auch wenn der Versicherte einen Unfall selbst verschuldet, steht er unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Geschützt ist der Arbeitnehmer nicht nur bei der Arbeit, sondern auch auf dem Weg zur Arbeit und bei vielen anderen Tätigkeiten, zum Beispiel wenn er Hilfe bei einem Verkehrsunfall leistet. Pflichtversichert sind nicht nur die mehr als 27 Millionen Beschäftigten und Auszubildenden, sondern zum Beispiel auch Schulkinder, Blutspender oder Zeugen bei Gerichtsverfahren.
Bei Freizeitunfällen und nicht berufsbedingten Krankheiten muss dagegen jeder privat vorsorgen. Deshalb ist eine private Versicherung gegen das Risiko Berufsunfähigkeit unerlässlich. Ausführliche Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung finden sich unter www.test.de.
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