Kunden, die ihre Lebensversicherung vorzeitig gekündigt haben, bekommen mehr Geld. Das hat der Bundesgerichtshof im Oktober entschieden. Je nach Fall kann es um mehrere hundert Euro gehen, so die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.
Das Urteil betrifft Kunden, die zwischen dem 29. Juli 1994 und Herbst 2001 einen Vertrag unterschrieben haben. Wer bei einer vorzeitigen Kündigung kein Geld zurückbekommen hat, hat auf jeden Fall einen Anspruch auf eine Nachzahlung. Bei einer Kündigung in den ersten drei bis fünf Jahren ist ein Nachschlag wahrscheinlich. Kunden, die ihren Vertrag beitragsfrei gestellt haben, können ein höheres Guthaben beanspruchen als bisher.
Der Bundesgerichtshof hatte am 12. Oktober entschieden, dass Lebensversicherer bei einer Kündigung in den ersten Jahren nicht die gesamten Vermittlungsprovisionen in Rechnung stellen dürfen.
Da die Versicherer nicht unbedingt von selbst Geld zurückerstatten, sollten betroffene Kunden in jedem Fall auf eine Neuberechnung ihres Rückkaufwertes bestehen. Entsprechende Musterbriefe stellt Finanztest unter www.finanztest.de/lv-rueckkauf zur Verfügung. fin
Bei Zweifeln an einer korrekten Berechnung rät Finanztest zu einer Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen. Das gleiche gilt, wenn eine Verjährung der Ansprüche droht. Durch eine Beschwerde wird die fünfjährige Verjährungsfrist zunächst unterbrochen.
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