Zinsen aus dem Ausland Geld im Ausland angelegt? Was Sie der Bundes­bank melden müssen

Zinsen aus dem Ausland - Geld im Ausland angelegt? Was Sie der Bundes­bank melden müssen

Meldung. Wer sein Geld bei Banken in Ausland anlegt, muss das unter Umständen der Bundes­bank melden. © Joni Marriott

Sie legen bei ausländischen Banken an? Dann steht auf Ihrem Konto­auszug vielleicht, dass Sie das der Bundes­bank melden müssen. Sie sollten das tun, geht auch telefo­nisch.

Update [15.11.24]: Schwelle auf 50 000 Euro ab 1. Januar 2025

Laut Bundes­bank greift die Melde­pflicht ab 1.1.2025 erst bei 50 000 Euro.

Wenn Sie erst jetzt von der Melde­pflicht erfahren haben, ist das nicht schlimm. Sie können Trans­aktionen nach­melden, ohne ein Bußgeld befürchten zu müssen. Bußgelder drohen nicht, wenn die Meldung von Ihnen veranlasst wird.

Nach­zumelden sind grenz­über­schreitende Anlagen der letzten zwei Jahre. Telefo­nisch können Sie bis zu zwei Vorgänge nach­melden.

Die besten Zinsen finden sich oft jenseits von Deutsch­lands Grenzen. Nicht selten bieten ausländische Banken verlockendere Konditionen für Fest­geld­konten als heimische Institute. Wir empfehlen Geld­anlagen aber nur in Ländern, deren Wirt­schafts­kraft die Bestnoten der drei führenden Rating­agenturen erzielt. Wer eine sichere Bank im Ausland gefunden hat und sein Erspartes auf ein Fest­geld­konto trans­feriert, muss das der Deutschen Bundes­bank melden, wenn er mehr als 12 500 Euro und länger als zwölf Monate anlegt. Der Betrag wird 2025 auf 50 000 Euro erhöht.

Verstoß gegen Melde­pflicht wird geahndet

Hintergrund ist die AWV-Melde­pflicht, die sich aus der Außen­wirt­schafts­ver­ordnung ableitet (§ 67 AWV). Diese wiederum basiert auf dem Außen­wirt­schafts­gesetz (AWG). Die Meldungen für Fest­geld und andere Trans­aktionen sind nötig, um die Zahlungs­bilanz- und Auslands­vermögens­statistik zu erstellen. Deshalb kann auf dem Konto­auszug nach einer Über­weisung aus dem Ausland oder ins Ausland ein Hinweis darauf stehen. Wer die Melde­pflicht miss­achtet, begeht eine Ordnungs­widrigkeit. Der Verstoß wird mit bis zu 30 000 Euro geahndet.

Wer und was melde­pflichtig ist

Zu melden sind ein- und ausgehende Zahlungen ab einem Wert von 12 500 Euro (2024) oder dem entsprechenden Gegen­wert in einer anderen Währung. Das gilt laut Bundes­bank für Über­weisungen, Barzah­lungen, Zahlungen mittels Last­schrift und Scheck sowie für das Einbringen von Sachen und Rechten in Unternehmen. Damit sind auch Geld­anlagen bei ausländischen Kredit­instituten in Form von Fest­geldern betroffen – allerdings erst ab einer Lauf­zeit von mehr als zwölf Monaten. Tages­gelder müssen Anle­gerinnen und Anleger also nicht melden.

Unser Rat

Melden. Sie müssen Finanz­trans­aktionen mit ausländischen Banken erst ab einem Betrag von 12 500 Euro melden (gilt 2024, ab 2025: 50 000 Euro). Geld­anlagen auf ein Fest­geld­konto müssen Sie nur angeben, wenn der Vertrag länger als zwölf Monate läuft. Tages­geld brauchen Sie nicht zu melden.

Fristen. Informieren Sie die Bundes­bank bis zum siebten Kalendertag des Folge­monats nach der Trans­aktion, um so Strafen zu vermeiden.

Vergleich. Wollen Sie verzins­lich anlegen, nutzen Sie unsere Vergleiche für die besten Zinsen für Tagesgeld und Festgeld.

Auch bei Zinsportalen

Auch wer sein Geld über Zinsportale anlegt, muss selbst melden. Laut Welt­sparen müssen dabei der Name des Senders und Empfängers, der Betrag und Währung, Grund und Zweck der Zahlung sowie das Datum der Trans­aktion gemeldet werden. Erfolgen muss dies bis zum siebten Kalendertag des Folge­monats, bei Wert­papieren bis zum fünften Kalendertag.

Telefo­nisch oder online bei der Bundes­bank melden

Privatpersonen können einfach kostenfrei anrufen: Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr unter der Telefon­nummer 0800 1234 111. Die Nummer ist aber nur aus dem deutschen Fest­netz erreich­bar.

Online geht die Meldung in mehreren Schritten so: 1) Wählen Sie auf der Seite der Bundes­bank den Menü­punkt „Service“ und dort den Punkt „Meldewesen“. 2) Klicken Sie auf „Außen­wirt­schaft“. 3) Klicken Sie auf „Allgemeines Meldeportal Statistik“. Hier finden Sie die Möglich­keiten, sich zu registrieren („Erst­registrierung“ oder zur „Einreichung von Meldungen“). Die Bundes­bank empfiehlt eine Registrierung, wenn Sie häufiger melden. Falls Ihnen Ihre Melde­nummer nicht bekannt ist, können Sie diese per E-Mail – AMS@bundes­bank.de – oder telefo­nisch erfragen unter 069 956 637 707.

Welche Ausnahmen gelten

Ausgenommen sind unter anderem Zahlungen für Kredite und Fest­geld mit einer Lauf­zeit bis zu zwölf Monaten. Zahlungen für Waren, die im Ausland bestellt werden, müssen nicht gemeldet werden. Dafür ist der Zoll zuständig.

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27 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Pal46 am 17.05.2025 um 13:11 Uhr
    Bei Anlagen älter als 2 Jahre

    was lässt sich dann machen? Muss man ins Gefängnis gehen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 18.11.2024 um 10:15 Uhr
    Auf den Zweck kommt es an

    @Rollo_1234: Lassen Sie sich nicht irritieren. Fragen Sie nicht nach „Überweisungen“, sondern nach einer Festgeldanlage mit einer Laufzeit von über einem Jahr.
    Ja, auch wenn das Geld zuerst auf ein deutsches Konto überwiesen werden muss, weil die Bank eine Zweigstelle in Deutschland hat, liegt eine Meldepflicht dann vor, wenn der Zweck der Überweisung die Festgeldanlage in Schweden ist.
    Ob eine grenzüberschreitende, meldepflichte Zahlung vorliegt, bemisst sich am Grundgeschäft, also am Zweck der Zahlung. Ist der Zweck der Vertrag über das Festgeld+ mit einer Laufzeit von über einem Jahr bei der Klarna Bank in Schweden, sind auch Überweisungen auf ein Konto bei der Zweigniederlassung in Deutschland meldepflichtig.

  • Rollo_1234 am 16.11.2024 um 15:10 Uhr
    Auskunft Bundesbank

    Zum Thema Zweigstelle hat mir die Bundesbank diesen Freitag unter der o.g. 0800er Nummer die Auskunft gegeben, dass wenn der Vertragspartner bei der Geldanlage eine deutsche Zweigstelle ist, es keine Meldung benötigt.
    Ggf. ist die Definition "Zweigstelle" nicht eindeutig, bei mir ist es die Klarna Bank, konkret Klarna Bank AB, German Branch, ..., Berlin.
    Aber Rechtssicherheit wäre auch schön, in den Dokumenten der Bundesbank finden sich keine konkreten Hinweise. Und ein Telefonat ist schwer zu dokumentieren.
    Ich meine, vorsichtshalber melden schadet ja auch nicht ...

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.11.2024 um 11:27 Uhr
    Nachmeldung reicht

    @123m123: Ja, wir raten Privatanlegern, die eine Festgeldanlage bei der Bundesbank nachmelden nicht zur Selbstanzeige beim Hauptzollamt.

  • 123m123 am 12.11.2024 um 11:08 Uhr
    Selbstanzeige oder Nachmeldung

    Hallo,
    auch ich bin erst durch den Artikel in Ihrem Heft überhaupt mit der Awv Meldepflicht in Kontakt gekommen .
    Nun bin ich etwas erleichtert das hier ein Update zur Nachmelde Möglichkeit eingestellt wurde!
    Bei meinen bisherigen Recherchen war nur die Möglichkeit gegeben, eine Selbstanzeige beim Zollamt durchzuführen um eine Strafe zu
    vermeiden ...
    Möchte nur ganz sicher gehen: Eine Nachmeldung genügt wirklich?
    Dankeschön und viele Grüße