
Meldung. Wer sein Geld bei Banken in Ausland anlegt, muss das unter Umständen der Bundesbank melden. © Joni Marriott
Sie legen bei ausländischen Banken an? Dann steht auf Ihrem Kontoauszug vielleicht, dass Sie das der Bundesbank melden müssen. Sie sollten das tun, geht auch telefonisch.
Update [15.11.24]: Schwelle auf 50 000 Euro ab 1. Januar 2025
Laut Bundesbank greift die Meldepflicht ab 1.1.2025 erst bei 50 000 Euro.
Wenn Sie erst jetzt von der Meldepflicht erfahren haben, ist das nicht schlimm. Sie können Transaktionen nachmelden, ohne ein Bußgeld befürchten zu müssen. Bußgelder drohen nicht, wenn die Meldung von Ihnen veranlasst wird.
Nachzumelden sind grenzüberschreitende Anlagen der letzten zwei Jahre. Telefonisch können Sie bis zu zwei Vorgänge nachmelden.
Die besten Zinsen finden sich oft jenseits von Deutschlands Grenzen. Nicht selten bieten ausländische Banken verlockendere Konditionen für Festgeldkonten als heimische Institute. Wir empfehlen Geldanlagen aber nur in Ländern, deren Wirtschaftskraft die Bestnoten der drei führenden Ratingagenturen erzielt. Wer eine sichere Bank im Ausland gefunden hat und sein Erspartes auf ein Festgeldkonto transferiert, muss das der Deutschen Bundesbank melden, wenn er mehr als 12 500 Euro und länger als zwölf Monate anlegt. Der Betrag wird 2025 auf 50 000 Euro erhöht.
Verstoß gegen Meldepflicht wird geahndet
Hintergrund ist die AWV-Meldepflicht, die sich aus der Außenwirtschaftsverordnung ableitet (§ 67 AWV). Diese wiederum basiert auf dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Die Meldungen für Festgeld und andere Transaktionen sind nötig, um die Zahlungsbilanz- und Auslandsvermögensstatistik zu erstellen. Deshalb kann auf dem Kontoauszug nach einer Überweisung aus dem Ausland oder ins Ausland ein Hinweis darauf stehen. Wer die Meldepflicht missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Verstoß wird mit bis zu 30 000 Euro geahndet.
Wer und was meldepflichtig ist
Zu melden sind ein- und ausgehende Zahlungen ab einem Wert von 12 500 Euro (2024) oder dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung. Das gilt laut Bundesbank für Überweisungen, Barzahlungen, Zahlungen mittels Lastschrift und Scheck sowie für das Einbringen von Sachen und Rechten in Unternehmen. Damit sind auch Geldanlagen bei ausländischen Kreditinstituten in Form von Festgeldern betroffen – allerdings erst ab einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten. Tagesgelder müssen Anlegerinnen und Anleger also nicht melden.
Unser Rat
Melden. Sie müssen Finanztransaktionen mit ausländischen Banken erst ab einem Betrag von 12 500 Euro melden (gilt 2024, ab 2025: 50 000 Euro). Geldanlagen auf ein Festgeldkonto müssen Sie nur angeben, wenn der Vertrag länger als zwölf Monate läuft. Tagesgeld brauchen Sie nicht zu melden.
Fristen. Informieren Sie die Bundesbank bis zum siebten Kalendertag des Folgemonats nach der Transaktion, um so Strafen zu vermeiden.
Vergleich. Wollen Sie verzinslich anlegen, nutzen Sie unsere Vergleiche für die besten Zinsen für Tagesgeld und Festgeld.
Auch bei Zinsportalen
Auch wer sein Geld über Zinsportale anlegt, muss selbst melden. Laut Weltsparen müssen dabei der Name des Senders und Empfängers, der Betrag und Währung, Grund und Zweck der Zahlung sowie das Datum der Transaktion gemeldet werden. Erfolgen muss dies bis zum siebten Kalendertag des Folgemonats, bei Wertpapieren bis zum fünften Kalendertag.
Telefonisch oder online bei der Bundesbank melden
Privatpersonen können einfach kostenfrei anrufen: Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 0800 1234 111. Die Nummer ist aber nur aus dem deutschen Festnetz erreichbar.
Online geht die Meldung in mehreren Schritten so: 1) Wählen Sie auf der Seite der Bundesbank den Menüpunkt „Service“ und dort den Punkt „Meldewesen“. 2) Klicken Sie auf „Außenwirtschaft“. 3) Klicken Sie auf „Allgemeines Meldeportal Statistik“. Hier finden Sie die Möglichkeiten, sich zu registrieren („Erstregistrierung“ oder zur „Einreichung von Meldungen“). Die Bundesbank empfiehlt eine Registrierung, wenn Sie häufiger melden. Falls Ihnen Ihre Meldenummer nicht bekannt ist, können Sie diese per E-Mail – AMS@bundesbank.de – oder telefonisch erfragen unter 069 956 637 707.
Welche Ausnahmen gelten
Ausgenommen sind unter anderem Zahlungen für Kredite und Festgeld mit einer Laufzeit bis zu zwölf Monaten. Zahlungen für Waren, die im Ausland bestellt werden, müssen nicht gemeldet werden. Dafür ist der Zoll zuständig.
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was lässt sich dann machen? Muss man ins Gefängnis gehen?
@Rollo_1234: Lassen Sie sich nicht irritieren. Fragen Sie nicht nach „Überweisungen“, sondern nach einer Festgeldanlage mit einer Laufzeit von über einem Jahr.
Ja, auch wenn das Geld zuerst auf ein deutsches Konto überwiesen werden muss, weil die Bank eine Zweigstelle in Deutschland hat, liegt eine Meldepflicht dann vor, wenn der Zweck der Überweisung die Festgeldanlage in Schweden ist.
Ob eine grenzüberschreitende, meldepflichte Zahlung vorliegt, bemisst sich am Grundgeschäft, also am Zweck der Zahlung. Ist der Zweck der Vertrag über das Festgeld+ mit einer Laufzeit von über einem Jahr bei der Klarna Bank in Schweden, sind auch Überweisungen auf ein Konto bei der Zweigniederlassung in Deutschland meldepflichtig.
Zum Thema Zweigstelle hat mir die Bundesbank diesen Freitag unter der o.g. 0800er Nummer die Auskunft gegeben, dass wenn der Vertragspartner bei der Geldanlage eine deutsche Zweigstelle ist, es keine Meldung benötigt.
Ggf. ist die Definition "Zweigstelle" nicht eindeutig, bei mir ist es die Klarna Bank, konkret Klarna Bank AB, German Branch, ..., Berlin.
Aber Rechtssicherheit wäre auch schön, in den Dokumenten der Bundesbank finden sich keine konkreten Hinweise. Und ein Telefonat ist schwer zu dokumentieren.
Ich meine, vorsichtshalber melden schadet ja auch nicht ...
@123m123: Ja, wir raten Privatanlegern, die eine Festgeldanlage bei der Bundesbank nachmelden nicht zur Selbstanzeige beim Hauptzollamt.
Hallo,
auch ich bin erst durch den Artikel in Ihrem Heft überhaupt mit der Awv Meldepflicht in Kontakt gekommen .
Nun bin ich etwas erleichtert das hier ein Update zur Nachmelde Möglichkeit eingestellt wurde!
Bei meinen bisherigen Recherchen war nur die Möglichkeit gegeben, eine Selbstanzeige beim Zollamt durchzuführen um eine Strafe zu
vermeiden ...
Möchte nur ganz sicher gehen: Eine Nachmeldung genügt wirklich?
Dankeschön und viele Grüße