
Kaputte Geldscheine. Auch teilweise verbrannte Scheine behalten ihren Wert. © picture alliance / dpa / Silas Stein
Ist Ihr Geldschein zerrissen, verbrannt oder haben Sie ihn mitgewaschen? Kein Problem: Beschädigte Banknoten bleiben gültiges Zahlungsmittel. Das Wichtigste zum Umtausch.
Wenn Bargeld zu Schaden kommt
Im Alltag machen Geldscheine und Münzen einen robusten Eindruck. Sonnenstrahlen und Eiseskälte können ihnen nichts anhaben und auch einen Waschgang überstehen sie unbeschadet. Das weiß jeder, der schon einmal Geld aus der Gummidichtung der Waschmaschine geklaubt hat. Kurz getrocknet, schon kann es zurück ins Portemonnaie. Doch es gibt Situationen, in denen Bargeld so stark beschädigt wird, dass es nicht mehr als verkehrsfähig gilt, also im Handel nicht mehr angenommen wird. Etwa wenn Kinder Scheine mit der Schere bearbeitet haben, oder wenn Banknoten Feuer ausgesetzt waren.
Der Wert von Barem wird oft ersetzt
Häufig stellt sich solch eine vermeintliche Katastrophe im Nachhinein lediglich als kleineres Ärgernis heraus. Der Wert kaputter Euro-Banknoten oder verschimmelter Münzen wird oft ersetzt. Das gilt auch für alte D-Mark-Bestände, die vergessen in einem Keller vor sich hin schlummern und anfangen zu verrotten.
Erstattung durch Bundesbank
Zuständig für den Umtausch ist die Deutsche Bundesbank. In einfachen Fällen – etwa wenn der Nachwuchs einen Hunderter gevierteilt hat – tauscht die Bundesbank beschädigtes Geld gleich in einer ihrer 31 Filialen um. Niederlassungen gibt es in fast allen großen Städten, aber auch in Neubrandenburg und Villingen-Schwenningen. Ist die Lage komplizierter, etwa nach Bränden oder Chemieunfällen, wird ein Erstattungsantrag gestellt und die Anfrage an das Analysezentrum der Bundesbank zur Prüfung übergeben.
Geld beschädigt? So gehen Sie vor
- Flicken. Bei einfachen Schäden wie zerrissenen Geldscheinen können Sie selbst erste Hilfe leisten und mit transparentem Klebeband flicken. Bedenken Sie, dass Händler oder Gastronomen selbst entscheiden können, ob sie reparierte Banknoten akzeptieren.
- Sichern. Ist das Geld stark beschädigt, sollten Sie die Reste einsammeln und dafür sorgen, dass es nicht noch weiter beschädigt wird. Wurden Münzen und Scheine durch chemische oder andere gefährliche Substanzen zerstört, notieren Sie, wenn möglich, deren Namen und Zusammensetzung.
- Erstattungsantrag für beschädigte DM/Euro-Note(n)/-Münze(n) herunterladen und vorab ausfüllen. Formular nutzen. Sinnvoll ist, wenn Sie von der Internetseite der Bundesbank den
- Erstattung beantragen. Fragen Sie Ihre Hausbank, ob sie das beschädigte Geld annimmt und bei der Bundesbank umtauschen lässt. Alternativ können Sie Ihr Geld und die erste Seite des Antrags per Post an die Bundesbank senden. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Hegelstraße 65, H 313, 55122 Mainz. Senden Sie das Geld am besten versichert. Erkundigen Sie sich beim Aufgeben, welche Möglichkeiten es dafür gibt.
Die Hälfte des Scheins sollte vorhanden sein

Verbrannt. Stark beschädigte Banknoten werden analysiert. © Getty Images / Caspar Benson
Als Faustregel gilt: Ersetzt wird der Wert beschädigter Euro- und DM-Banknoten, wenn der Antragsteller mehr als die Hälfte des Geldscheins vorlegt. Klappt das nicht, muss er nachweisen, dass die fehlenden Teile vernichtet wurden. Bei angekokelten oder verätzten Scheinen versuchen die Mitarbeiter des Analysezentrums, aus vorhandenen Resten den ursprünglichen Wert zu ermitteln.
Ungewöhnlich viele Anträge

Trocknen. Ein handelsüblicher Wäschetrockner entzieht Geldscheinen die Feuchtigkeit. © picture alliance / dpa / Boris Roessler
In normalen Jahren erfasst und erstattet die Bundesbank beschädigtes Geld im Wert von etwa 40 Millionen Euro. Doch 2021 waren es allein im dritten Quartal 79 Millionen. Der Grund: die Flutkatastrophe im Juli, die Deutschlands Westen heimsuchte und halbe Orte wegriss. Die Wassermassen zerstörten Häuser, überschwemmten Keller – und durchweichten Geldscheine.
Erstattung auch bei Schusseligkeit
Egal, ob rohe Naturgewalt, wilde Kinder oder pure Schusseligkeit zur Zerstörung von Bargeld geführt haben – die Bearbeitung von Erstattungsanträgen durch die Bundesbank ist kostenlos. Fällt die Prüfung positiv aus, überweist die Bank den ermittelten Geldwert auf das Konto der Antragsteller. Üblicherweise dauert die Bearbeitung vier bis sechs Wochen, nach Ereignissen wie der Flutkatastrophe auch etwa doppelt so lange.
Laminierte Geldscheine als Geschenk – keine gute Idee
Eine Ausnahme ist mutwillig zerstörtes Bares. Für ein durchbohrtes Zwei-Euro-Stück gibt es keinen Ersatz, auch nicht für Geldscheine, die zu Kunstwerken verklebt wurden. Keine gute Idee ist es, Banknoten als Geschenk zu laminieren. Lassen sie sich nicht aus der Verschweißung lösen, gelten die Scheine als vorsätzlich zerstört – wer sie sich ersetzen lassen will, geht leer aus.
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- Gefälschte Banknoten sind hierzulande zum Glück selten. Wie Sie Blüten identifizieren und was zu tun ist, wenn Ihnen doch welche unterkommen, lesen Sie hier.
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Mir wurde mal ein 100 DM-Schein geraubt.
Der Schein konnte beschlagnahmt werden und wurde von der Polizei mit Chemikalien behandelt und laminiert.
Die Hausbank hatte den Schein nicht angenommen, glücklicherweise gab es damals noch eine Filiale der Bundesbank um die Ecke, die hat ihn anstandslos ersetzt.