Beschädigte Geld­scheine Diese Regeln gelten für den Umtausch

1
Beschädigte Geld­scheine - Diese Regeln gelten für den Umtausch

Kaputte Geld­scheine. Auch teil­weise verbrannte Scheine behalten ihren Wert. © picture alliance / dpa / Silas Stein

Ist Ihr Geld­schein zerrissen, verbrannt oder haben Sie ihn mitgewaschen? Kein Problem: Beschädigte Bank­noten bleiben gültiges Zahlungs­mittel. Das Wichtigste zum Umtausch.

Wenn Bargeld zu Schaden kommt

Im Alltag machen Geld­scheine und Münzen einen robusten Eindruck. Sonnen­strahlen und Eiseskälte können ihnen nichts anhaben und auch einen Wasch­gang über­stehen sie unbe­schadet. Das weiß jeder, der schon einmal Geld aus der Gummi­dichtung der Wasch­maschine geklaubt hat. Kurz getrocknet, schon kann es zurück ins Portemonnaie. Doch es gibt Situationen, in denen Bargeld so stark beschädigt wird, dass es nicht mehr als verkehrs­fähig gilt, also im Handel nicht mehr angenommen wird. Etwa wenn Kinder Scheine mit der Schere bearbeitet haben, oder wenn Bank­noten Feuer ausgesetzt waren.

Der Wert von Barem wird oft ersetzt

Häufig stellt sich solch eine vermeintliche Katastrophe im Nach­hinein lediglich als kleineres Ärgernis heraus. Der Wert kaputter Euro-Bank­noten oder verschimmel­­­­­­­ter Münzen wird oft ersetzt. Das gilt auch für alte D-Mark-Bestände, die vergessen in einem Keller vor sich hin schlummern und anfangen zu verrotten.

Erstattung durch Bundes­bank

Zuständig für den Umtausch ist die Deutsche Bundes­bank. In einfachen Fällen – etwa wenn der Nach­wuchs einen Hunderter gevierteilt hat – tauscht die Bundes­bank beschädigtes Geld gleich in einer ihrer 31 Filialen um. Nieder­lassungen gibt es in fast allen großen Städten, aber auch in Neubrandenburg und Villingen-Schwenningen. Ist die Lage komplizierter, etwa nach Bränden oder Chemieunfällen, wird ein Erstattungs­antrag gestellt und die Anfrage an das Analysezentrum der Bundes­bank zur Prüfung übergeben.

Geld beschädigt? So gehen Sie vor

  • Flicken. Bei einfachen Schäden wie zerrissenen Geld­scheinen können Sie selbst erste Hilfe leisten und mit trans­parentem Klebeband flicken. Bedenken Sie, dass Händler oder Gastronomen selbst entscheiden können, ob sie reparierte Bank­noten akzeptieren.
  • Sichern. Ist das Geld stark beschädigt, sollten Sie die Reste einsammeln und dafür sorgen, dass es nicht noch weiter beschädigt wird. Wurden Münzen und Scheine durch chemische oder andere gefähr­liche Substanzen zerstört, notieren Sie, wenn möglich, deren Namen und Zusammenset­zung.
  • Formular nutzen. Sinn­voll ist, wenn Sie von der Internetseite der Bundes­bank den Erstattungsantrag für beschädigte DM/Euro-Note(n)/-Münze(n) herunter­laden und vorab ausfüllen.
  • Erstattung beantragen. Fragen Sie Ihre Haus­bank, ob sie das beschädigte Geld annimmt und bei der Bundes­bank umtauschen lässt. Alternativ können Sie Ihr Geld und die erste Seite des Antrags per Post an die Bundes­bank senden. Die Adresse lautet: Deutsche Bundes­bank, Hegel­straße 65, H 313, 55122 Mainz. Senden Sie das Geld am ­besten versichert. Erkundigen Sie sich beim Aufgeben, welche Möglich­keiten es dafür gibt.

Die Hälfte des Scheins sollte vorhanden sein

Beschädigte Geld­scheine - Diese Regeln gelten für den Umtausch

Verbrannt. Stark beschädigte Bank­noten werden analysiert. © Getty Images / Caspar Benson

Als Faust­regel gilt: Ersetzt wird der Wert beschädigter Euro- und DM-Bank­noten, wenn der Antrag­steller mehr als die Hälfte des Geld­scheins vorlegt. Klappt das nicht, muss er nach­weisen, dass die fehlenden Teile vernichtet wurden. Bei angekokelten oder verätzten Scheinen versuchen die Mitarbeiter des Analysezentrums, aus vorhandenen Resten den ursprünglichen Wert zu ermitteln.

Ungewöhnlich viele Anträge

Beschädigte Geld­scheine - Diese Regeln gelten für den Umtausch

Trocknen. Ein handels­üblicher Wäschetrockner entzieht Geld­scheinen die Feuchtig­keit. © picture alliance / dpa / Boris Roessler

In normalen Jahren erfasst und erstattet die Bundes­bank beschädigtes Geld im Wert von etwa 40 Millionen Euro. Doch 2021 waren es allein im dritten Quartal 79 Millionen. Der Grund: die Flut­katastrophe im Juli, die Deutsch­lands Westen heimsuchte und halbe Orte wegriss. Die Wasser­massen zerstörten Häuser, über­schwemmten Keller – und durch­weichten Geld­scheine.

Erstattung auch bei Schusselig­keit

Egal, ob rohe Naturge­walt, wilde Kinder oder pure Schusselig­keit zur Zerstörung von Bargeld geführt haben – die Bearbeitung von Erstattungs­anträgen durch die Bundes­bank ist kostenlos. Fällt die Prüfung positiv aus, über­weist die Bank den ermittelten Geld­wert auf das Konto der Antrag­steller. Üblicher­weise dauert die Bearbeitung vier bis sechs Wochen, nach Ereig­nissen wie der Flut­katastrophe auch etwa doppelt so lange.

Laminierte Geld­scheine als Geschenk – keine gute Idee

Eine Ausnahme ist mutwil­lig zerstörtes Bares. Für ein durch­bohrtes Zwei-Euro-Stück gibt es keinen Ersatz, auch nicht für Geld­scheine, die zu Kunstwerken verklebt wurden. Keine gute Idee ist es, Bank­noten als Geschenk zu laminieren. Lassen sie sich nicht aus der Verschweißung lösen, gelten die Scheine als vorsätzlich zerstört – wer sie sich ersetzen lassen will, geht leer aus.

1

Mehr zum Thema

1 Kommentar Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Tubaman am 28.12.2021 um 22:30 Uhr
Laminierte Geldscheine

Mir wurde mal ein 100 DM-Schein geraubt.
Der Schein konnte beschlagnahmt werden und wurde von der Polizei mit Chemikalien behandelt und laminiert.
Die Hausbank hatte den Schein nicht angenommen, glücklicherweise gab es damals noch eine Filiale der Bundesbank um die Ecke, die hat ihn anstandslos ersetzt.