
Erst checken, dann buchen. Ob es die schöne Altstadtwohnung in Cinque Terre wirklich gibt, können Urlauber künftig nachprüfen. © EduLeite
Ab 2. Januar 2025 müssen Urlaubsunterkünfte in Italien eine amtliche Registrierungsnummer tragen. Das soll Urlauber vor Betrug schützen. So funktionierts.
Eine stylishe Ferienwohnung in bester Lage zum Schnäppchenpreis? Manchmal endet der Urlaubstraum in einer bösen Überraschung. Im Internet bieten Betrüger Ferienunterkünfte an, die es gar nicht gibt. Italien-Urlaubern soll nun ein amtliches Registrierungsverfahren mehr Sicherheit bringen. Sie können künftig vor der Buchung checken, ob eine Unterkunft tatsächlich vorhanden ist.
Neuer Code ist Pflicht
Seit 2. Januar muss jede touristische Unterkunft in Italien – ob Hotel, Ferienwohnung oder Ferienhaus – amtlich registriert sein. Sie erhält dann einen Identifikationscode. Dieser muss überall sichtbar sein, wo die Unterkunft beworben oder beschrieben wird. Das gilt für Internetseiten ebenso wie für die Hausfassade vor Ort.
Ort und Betreiber der Unterkunft prüfen
Der Codice Identificativo Nazionale (CIN) beginnt mit den Buchstaben IT, dann folgt eine 16-stellige Mischung aus Zahlen und Buchstaben. Diesen Code können Interessenten auf der Website des italienischen Tourismusministeriums eingeben und erfahren dann, wer die Unterkunft betreibt und an welchem Ort sie liegt.
Ob die schönen Fotos der Realität entsprechen, kann auf diese Weise zwar nicht überprüft werden. Fehlt der Code in der Beschreibung jedoch, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher vorsichtig sein. Dann könnte es sich um eine Unterkunft handeln, die es gar nicht gibt.
Betrug wird häufiger
Die Verbraucherzentrale warnt seit Längerem vor betrügerischen Urlaubsangeboten im Internet – nicht nur für Unterkünfte in Italien. Eine erste Hilfe für Online-Buchungen von Unterkünften kann die Eingabe beim Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale sein. Ist ein Anbieter dort gelistet, sollte man von einer Buchung absehen.
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