Auch für ein Motorrad kann es eine Nutzungsentschädigung geben. Ein Passant hatte unachtsam ein Motorrad umgestoßen. Sein Haftpflichtversicherer wollte für die 40 Tage Reparaturzeit keinen Nutzungsausfall zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach dem Motorradbesitzer jedoch 45 Euro pro Tag zu. Bisher gingen Motorradfahrer beim Nutzungsausfall oft leer aus. Um ihn zu bekommen, müssen sie das Motorrad wirklich brauchen, zum Beispiel, um schneller zur Arbeit zu kommen. Denn der Zeitgewinn gilt als Vermögensvorteil. Fährt jemand dagegen nur hobbymäßig, liegt bloß eine „Genussschmälerung“ vor, so der BGH. Daher haben Gerichte Nutzungsausfall für Wohnmobile, Wohnwagen oder Motorboote bisher abgelehnt. Ein Motorrad aber sei wie ein Auto, auch wenn man es nur im Sommer bei gutem Wetter nutzt und sonst Bus fährt, so der BGH. Wichtig war auch, dass der Halter nur das Motorrad hatte, kein Auto (Az. VI ZR 57/17).
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