Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt und verteilt das Vermögen der oder des Verstorbenen nach einem bestimmten Schema. Das heißt: Auch ohne Testament wird das Erbe unter den Angehörigen verteilt. Der Nachlass steht dann Verwandten und – falls vorhanden – dem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner zu.

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@Bigpete: Bei Ehepaaren gehört das Guthaben eines Giro- oder Sparkontos, das nur auf den Namen eines Ehegatten läuft (Einzelkonto), allein diesem Ehepartner. Im Todesfall geht das Guthaben nicht automatisch an den überlebenden Ehegatten über, sondern fällt in den Nachlass des verstorbenen Kontoinhabers und wird gemäß den geltenden Erbregelungen verteilt. Lag der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor, kann die Witwe von ihrem Recht auf Erhöhung der Erbquote Gebrauch machen.
Die Bank führt das Konto als Nachlasskonto. Die Erben (z. B. der Ehepartner und ggf. Kinder) müssen gemeinsam über das Guthaben verfügen und die Auflösung veranlassen. Denn Ehegatten sind nicht automatisch berechtigt, auf das Einzelkonto des Partners zuzugreifen, es sei denn, eine Bankvollmacht, die über den Tod hinaus gilt, liegt vor.
www.test.de/erben
www.test.de/Zinsen-Tipps-fuer-gemeinsames-Sparen-6195514-0
www.test.de/Konto-aufloesen-nach-Todesfall-6216750-0/
Ich bin seit fast 50 Jahren verheiratet und habe keine Gütertrennung o.ä. vereinbart. Die Konten und das Depot laufen aber auf meinen Namen. Vererbe ich im Todesfall das gesamte Volumen oder nur die Hälfte aufgrund der wohl automatisch geltenden Zugewinngemeinschaft?
Oh wow, bei einem kinderlosen Ehepaar haben die Eltern also Anspruch auf ein Viertel des Erbes. Selbst mit einem Berliner Testament steht ihnen, falls sie darauf bestehen, immerhin der Pflichtteil von einem Achtel zu. Befinden sich die Eltern in einem Pflegeheim und das Amt übernimmt die Kosten, ist es wohl sehr wahrscheinlich, dass es den Erbanteil im Namen der Eltern einfordern wird?
@raudi-audi: Einer von beiden schreibt das Testament (für beide). Danach unterschreiben beide Ehepartner mit Ort und Datum. Derjenige, der das Testament nicht geschrieben hat, kann zum Beispiel noch unter das Testament und die Unterschrift des anderen schreiben: „Das ist auch mein letzter Wille.“ Und unterschreibt dann darunter.
Hallo, mir wird nicht ganz klar, wer, bei einem gemeinsamen Testament (verheirateten Ehepaar mit 2 Kindern), das Testament
handschriftlich schreiben soll. Die Frau, der Mann, oder beide jeweils eins mit gleichem Text und beider Unterschriften.