Im Fall Pyrexx GmbH gegen die Stiftung Warentest ist dem Rauchmelderhersteller am 3. April 2025 in erster Instanz grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen worden. Da es im Verfahren um wesentliche Fragen des vergleichenden Warentests geht, wird die Stiftung Warentest weiter dafür kämpfen, dass sie im Sinne des Verbraucherschutzes auch künftig auf bewährte Art und Weise testen kann.
In der Auseinandersetzung geht es um ein Testurteil für einen Rauchmelder aus dem Jahr 2020, das die Stiftung Warentest bereits im vergangenen Jahr freiwillig zurückgezogen hatte. Zuvor war in aufwendigen Begutachtungen klar geworden, dass die Prüfbedingungen bei den Labortests zu einer Benachteiligung des PX-1 geführt haben könnten.
Die Stiftung Warentest hatte daraufhin im laufenden Gerichtsverfahren die von der Pyrexx GmbH geltend gemachten Unterlassungsansprüche anerkannt, die Vorständin Julia Bönisch und der Bereichsleiter Untersuchungen Dr. Holger Brackemann haben sich persönlich bei der Pyrexx GmbH entschuldigt.
Dennoch sieht die Stiftung Warentest auf ihrer Seite keine Pflichtverletzung: Zum einen ist der Fehler im Prüfinstitut geschehen und die Stiftung hat das Prüfinstitut sorgfältig ausgewählt; es war akkreditiert und qualifiziert. Zum anderen genießt der vergleichende Warentest eine besondere rechtliche Stellung und damit einen besonderen Schutz, wie der Bundesgerichtshof bereits in drei Grundsatzurteilen (1975/1976, 1987 und 1997) entschieden hat.
Da die Frage, welche Pflichten die Stiftung Warentest treffen, eine über das Verfahren hinausgehende grundsätzliche Bedeutung hat, ist die Stiftung bereit, sich in diesem Verfahren durch die Instanzen zu kämpfen. „Sonst könnten wir anbieterunabhängige, vergleichende Warentests nicht mehr durchführen“, erläutert Sprecher Michael Nowak. „Die Risiken, für Fehler von Prüfinstituten die Haftung zu übernehmen, wären für die Stiftung Warentest schlicht zu groß. Daher ist dieses Verfahren auch im Interesse aller Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Über die konkrete Höhe des Schadenersatzanspruchs hat das Landgericht Frankfurt am Main nicht entschieden. Zunächst muss nun das Oberlandesgericht Frankfurt im Berufungsverfahren entscheiden, ob die Stiftung Warentest überhaupt haften muss. Die in Medien genannte Klagesumme ist aus Sicht der Stiftung Warentest realitätsfern.
Die Stiftung Warentest bedauert auch weiterhin, dass es zu einem Fehler im Labor gekommen sein könnte. Sie ist sich ihrer großen Verantwortung bei der Veröffentlichung von Tests bewusst.
Dass Hersteller oder Anbieter Schadenersatz aufgrund von ihrer Ansicht nach unzutreffenden Testergebnissen fordern, ist nicht unüblich, kommt aber selten vor. Bei mehr als 35.000 getesteten Produkten und Dienstleistungen pro Jahr kommt es nur zu wenigen einzelnen gerichtlichen Auseinandersetzungen.
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