
Selfies sind meist legal. Alle Abgebildeten sind einverstanden, die Persönlichkeitsrechte somit gewahrt. © Getty Images
Wann darf ich andere Personen aufnehmen? Wie beachte ich deren Recht am eigenen Bild? Darf ich Aufnahmen auf Youtube, Instagram oder Tiktok hochladen? Die Spielregeln.
Jeder darf selbst bestimmen, ob er fotografiert oder gefilmt werden will und ob und wo die Aufnahmen veröffentlicht werden dürfen. So folgt es aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wie es Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert. Schon fürs bloße Knipsen gilt: Sie dürfen nur Menschen fotografieren oder filmen, die damit auch einverstanden sind. Wer Foto- oder Filmaufnahmen von Personen ohne deren Einverständnis veröffentlicht, dem droht sogar eine Strafe. So steht es ausdrücklich in Paragraf 22 und 32 des Kunsturhebergesetzes. Bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe verhängen die Gerichte bei Verstößen. Die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest klären auf.
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@Till_Wollheim: Das ist nicht richtig. Nach § 201a des Strafgesetzbuches wird unter besonderen Umständen schon die Aufnahme von Fotos bestraft. Soweit jenseits dieser Umstände ungenehmigte Fotos anderer Personen nicht strafbar sind, heißt das nicht, dass sie rechtmäßig sind. Dafür sind wie im Artikel dargestellt die Regelungen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht und zur informationellen Selbstbestimmung maßgebend.
Es sehr wohl erlaubt Fotos von Fremden anzufertigen. Das ergibt sich eindeutig aus § 201a StGB. Allerdings darf man diese nicht veröffentlichen. Und man darf keine Fotos von Personen machen, die sich nicht im öffentlichen Raum aufhalten, oder wenn die Aufnahme peinlich für die Person wäre.
@dr.daniele: Grundsätzlich gilt: "Kein Foto ohne vorherige Erlaubnis".
https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
Fotografieren zwecks Beweisicherungs- oder Ermittlungszwecken ist Sache von Behörden.
Es kann aber gerechtfertigt sein, zu Beweiszwecken Fotos anzufertigen. Das ist u. E. auf jeden Fall dann der Fall, wenn jemand im Sinne von § 127 Abs. 1 StPO https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__127.html
auf frischer Straftat betroffen ist. Bei Ordnungswidrigkeiten allerdings ist das nach Ansicht des Amtsgerichts Bonn nicht der Fall, siehe:
www.ra-kotz.de/heimliche-fotoaufnahmen-von-ordnungswidrigkeiten-dritter-zulaessig.htm. Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ausdrücklich zugelassen sind nur behördliche Aufnahmen
www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__24.html .
Wenn es darum geht, eigene Rechte durchzusetzen, kann u. E. auch eine Situation mit Recht zur Selbsthilfe
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__229.html
Beweisfotos von Personen ohne Einwilligung rechtfertigen.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Wie im Absatz "Was gilt als Zeitgeschichte?" kurz erwähnt: Polizeibeamte sind bei Einsätzen im öffentlichen Raum oft Personen der Zeitgeschichte und müssen es sich gefallen lassen, bei der Arbeit beobachtet, fotografiert und gefilmt zu werden. Genauer wollten wir auf diesen Aspekt eigentlich nicht eingehen.