
Hammer. Sparkassen wollen die Sparschweine ihrer Kunden schlachten. © Alamy Stock Photo / Jakub Krechowicz
Erst zahlten Sparkassen Prämiensparern zu wenig Zinsen und dann kündigten sie – oft rechtswidrig. Sparern steht ein Nachschlag zu. Unklar ist noch, wie hoch er ausfällt.
Prämiensparverträge waren lange ein Bestseller. Vor allem Sparkassen boten sie ab Anfang der 90-er-Jahre an. Zusätzlich zum Zins erhalten Sparerinnen und Sparer eine jährliche Prämie, die mit der Laufzeit steigt. Die eigentlichen Zinsen waren allerdings dürftig. Zu allem Überfluss sanken sie schnell und stiegen langsam. Das ist unfair, urteilten die Gerichte bis zum Bundesgerichtshof unisono. Sparern und Sparerinnen steht ein Nachschlag zu. Das Oberlandesgericht Bamberg verurteilte die örtliche Sparkasse dazu, einem Sparer 12 793 Euro nachzuzahlen.
Aktuell
Gerichte uneins bei Abrechnung
Bei Verhandlungen über Prämienspar-Musterklagen der Sparkassen Nürnberg in München und Spree-Neiße in Brandenburg zeigte sich: Die Richter sind sich uneins. Während in Brandenburg wohl ein eher verbraucherfreundliches Urteil fallen wird, kündigten die Richter in München an, selbst hinter den Ansagen des Bundesgerichtshof zum Thema zurückbleiben zu wollen. Dabei ist klar: Das letzte Wort hat der Bundesgerichtshof. Einzelheiten dazu im Abschnitt: Gerichte erzwingen Zinsnachschlag
Kündigungen bei Sparkasse Altenburger Land-Verträgen unwirksam
Auch bei Verträgen, bei denen die Höhe der Prämie von dem jeweiligen Guthaben abhängt, ist die Kündigung durch die Sparkasse ausgeschlossen. Solche Verträge hatte etwa die Sparkasse Altenburger Land angeboten. So hat es gerade der Bundesgerichtshof entschieden. Einzelheiten dazu im Abschnitt: Kündigung alter Sparverträge.
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@wasserfrau84: Richtig: Die Zinseinnahmen sind kapitalertragssteuerpflichtig und zwar in dem Zeitpunkt, in dem Sie sie erhalten. Es gilt aber der Abgeltungssteuersatz von 25% und nicht der persönliche Grenzsteuersatz, der einem zu versteuernden Einkommen von 20 000€ in 2023 darüber liegt. Möglicherweise geht damit auch der Sparerfreibetrag für vergangene Jahre verloren. Die Einzelheiten: www.test.de/Steuern-auf-Kapitalertraege-Zinsen-Dividenden-Fondsgewinne-5966448-0/
Hallo,
nachdem in unserem Fall die Sparkasse über die Schlichtungsstelle zu einem Vergleich bereit war, stellt sich für mich die Frage der Besteuerung der nachträglich ausbezahlten Zinsen: Sehe ich das richtig, dass der Staat jetzt kräftig mitverdient, wenn uns jetzt Zinsen vergangener Jahre auf einmal ausbezahlt werden?
S-Prämiensparvertrag 15.02.1994-01.04.2019 Rate 51,13 € Zinsen z.Zt. 4,5%
Die Spk. hat bei der Zinsnachberechnung für den kompletten Zeitraum 1994 - 2019 die Abgeltungssteuer rückgerechnet und es kommt lt. Spk zur Überzahlung des Vertrages
in Höhe von 600 € worauf sie natürlich verzichten.
Ich müsste nachweisen, dass Freistellungsaufträge für den gesamten Zeitraum vorlagen.
Ich dachte, dass die Spk. gesetzl. dazu verpflichtet war, jährlich die Abgeltungssteuer für die Zinsen abzuführen und die Zinsnachzahlung muss bei Auszahlung versteuert werden.
Kann mir da jemand weiterhelfen ?
Kommentar vom Autor gelöscht.
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