Prämienspar­verträge Ärgerliche Kündigungen, umstrittene Zins­anpassung

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Prämienspar­verträge - Ärgerliche Kündigungen, umstrittene Zins­anpassung

Hammer. Sparkassen wollen die Spar­schweine ihrer Kunden schlachten. © Alamy Stock Photo / Jakub Krechowicz

Erst zahlten Sparkassen Prämiensparern zu wenig Zinsen und dann kündigten sie – oft rechts­widrig. Sparern steht ein Nach­schlag zu. Unklar ist noch, wie hoch er ausfällt.

Prämienspar­verträge waren lange ein Bestseller. Vor allem Sparkassen boten sie ab Anfang der 90-er-Jahre an. Zusätzlich zum Zins erhalten Spare­rinnen und Sparer eine jähr­liche Prämie, die mit der Lauf­zeit steigt. Die eigentlichen Zinsen waren allerdings dürftig. Zu allem Über­fluss sanken sie schnell und stiegen lang­sam. Das ist unfair, urteilten die Gerichte bis zum Bundes­gerichts­hof unisono. Sparern und Spare­rinnen steht ein Nach­schlag zu. Das Ober­landes­gericht Bamberg verurteilte die örtliche Sparkasse dazu, einem Sparer 12 793 Euro nach­zuzahlen.

Aktuell

Gerichte uneins bei Abrechnung

Bei Verhand­lungen über Prämienspar-Musterklagen der Sparkassen Nürn­berg in München und Spree-Neiße in Brandenburg zeigte sich: Die Richter sind sich uneins. Während in Brandenburg wohl ein eher verbraucherfreundliches Urteil fallen wird, kündigten die Richter in München an, selbst hinter den Ansagen des Bundes­gerichts­hof zum Thema zurück­bleiben zu wollen. Dabei ist klar: Das letzte Wort hat der Bundes­gerichts­hof. Einzel­heiten dazu im Abschnitt: Gerichte erzwingen Zinsnachschlag

Kündigungen bei Sparkasse Altenburger Land-Verträgen unwirk­sam

Auch bei Verträgen, bei denen die Höhe der Prämie von dem jeweiligen Guthaben abhängt, ist die Kündigung durch die Sparkasse ausgeschlossen. Solche Verträge hatte etwa die Sparkasse Altenburger Land angeboten. So hat es gerade der Bundes­gerichts­hof entschieden. Einzel­heiten dazu im Abschnitt: Kündigung alter Sparverträge.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.11.2023 um 08:52 Uhr
    Besteuerung nachträglich gezahlter Zinsen

    @wasserfrau84: Richtig: Die Zinseinnahmen sind kapitalertragssteuerpflichtig und zwar in dem Zeitpunkt, in dem Sie sie erhalten. Es gilt aber der Abgeltungssteuersatz von 25% und nicht der persönliche Grenzsteuersatz, der einem zu versteuernden Einkommen von 20 000€ in 2023 darüber liegt. Möglicherweise geht damit auch der Sparerfreibetrag für vergangene Jahre verloren. Die Einzelheiten: www.test.de/Steuern-auf-Kapitalertraege-Zinsen-Dividenden-Fondsgewinne-5966448-0/

  • wasserfrau84 am 26.11.2023 um 17:20 Uhr
    Besteuerung nachträglich gezahlter Zinsen

    Hallo,
    nachdem in unserem Fall die Sparkasse über die Schlichtungsstelle zu einem Vergleich bereit war, stellt sich für mich die Frage der Besteuerung der nachträglich ausbezahlten Zinsen: Sehe ich das richtig, dass der Staat jetzt kräftig mitverdient, wenn uns jetzt Zinsen vergangener Jahre auf einmal ausbezahlt werden?

  • Gelöschter Nutzer am 20.07.2023 um 13:19 Uhr
    Abgeltungssteuer S-Prämiensparvertrag

    S-Prämiensparvertrag 15.02.1994-01.04.2019 Rate 51,13 € Zinsen z.Zt. 4,5%
    Die Spk. hat bei der Zinsnachberechnung für den kompletten Zeitraum 1994 - 2019 die Abgeltungssteuer rückgerechnet und es kommt lt. Spk zur Überzahlung des Vertrages
    in Höhe von 600 € worauf sie natürlich verzichten.
    Ich müsste nachweisen, dass Freistellungsaufträge für den gesamten Zeitraum vorlagen.
    Ich dachte, dass die Spk. gesetzl. dazu verpflichtet war, jährlich die Abgeltungssteuer für die Zinsen abzuführen und die Zinsnachzahlung muss bei Auszahlung versteuert werden.
    Kann mir da jemand weiterhelfen ?

  • Gelöschter Nutzer am 20.07.2023 um 13:06 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Gelöschter Nutzer am 20.07.2023 um 12:52 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.