
Mit Solarstromanlagen können Hauseigentümer mindestens 20 Jahre lang Geld verdienen und Stromkosten sparen. Unser Solarrechner ermittelt Kosten, Erträge und Rendite.
Erträge der Photovoltaikanlage gut kalkulierbar
Einnahmen und Ausgaben lassen sich bei Photovoltaikanlagen langfristig besser kalkulieren als bei den meisten anderen Investitionen. Möglich macht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wer eine Photovoltaikanlage installiert und Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür vom Netzbetreiber über 20 Jahre lang eine staatlich garantierte Vergütung und damit dauerhaft verlässliche Einnahmen. Die Einspeisevergütung ist zwar in den vergangenen Jahren gesunken. Doch dafür lohnt es sich immer mehr, einen Teil des Solarstroms im eigenen Haushalt zu verbrauchen. Der selbst erzeugte Strom kostet Anlagebetreiber viel weniger als der Haushaltsstrom, den sie vom Energieversorger beziehen. Und nach der Reform der Solarförderung gibt es jetzt auch wieder mehr Geld für die Netzeinspeisung.
Das bringt die neue Solarförderung
Höhere Vergütung für Stromeinspeisung
Für Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen werden, erhalten Anlagenbetreiber mehr Geld für den erzeugten Strom, den sie ins öffentliche Netz einspeisen. Wer den Solarstrom komplett einspeist, erhält dafür künftig bis zu 13,0 Cent pro Kilowattstunde – etwa doppelt so viel wie bisher. Damit können sich auch Solaranlagen mit Volleinspeisung wieder lohnen. Für Anlagen mit Eigenverbrauch erhöht sich die Einspeisevergütung auf 8,2 Cent pro kWh. Das sind immerhin noch 25 Prozent mehr als bisher (Details zur EEG-Reform).
Umfassende Steuerbefreiung
Das Jahressteuergesetz 2022 sieht eine umfassende Steuerbefreiung für Betreiber kleiner und mittlerer Solarkraftwerke vor (Solarstrom bleibt künftig steuerfrei). Für die Lieferung und Installation von Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden fällt ab 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr an. Bereits rückwirkend ab dem Kalenderjahr 2022 sind alle Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen und mittleren Solarstromanlagen von der Einkommensteuer befreit. Für Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern gilt das bis zu einer Leistung von 30 kW. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden liegt die Grenze bei 15 kW pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Rendite der Solaranlage berechnen
Höhe. Wie hoch die Rendite ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab – vor allem vom zu erwartenden Stromertrag und von den Anschaffungskosten der Anlage, aber auch vom Eigenverbrauchsanteil, der Strompreisentwicklung und von der Finanzierung. Unser Rendite-Rechner berücksichtigt alle wesentlichen Faktoren, stellt Einnahmen und Ausgaben in den einzelnen Jahren gegenüber und ermittelt, welche Rendite Anlagenbetreiber über einen Zeitraum von 20 Jahren erwarten können. Berechnet wird die Rendite für Anlagen auf Gebäuden mit einer Spitzenleistung bis zu 30 kWp.
Szenarien. Der Rechner kann Ihnen eine wichtige Orientierung über den möglichen Verlauf Ihrer Investition und die Rentabilität der Anlage geben – aber keine Sicherheit. Denn in die Ergebnisse fließen unsichere Annahmen über Stromertrag, laufende Betriebskosten, Strompreisentwicklung und den Anteil des selbst genutzten Stroms ein. Rechnen Sie deshalb immer mehrere Szenarien durch und gehen Sie eher von vorsichtigen Annahmen aus.
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Vergütungssätze sollen bis Januar 2024 stabil bleiben
Bislang sanken die Vergütungssätze im Monatsrhythmus. Je später die Anlage in Betrieb ging, desto geringer fällt die Einspeisevergütung aus. Die jetzt beschlossenen Vergütungssätze sollen dagegen bis Januar 2024 stabil bleiben und danach nur alle halbe Jahre um 1 Prozent sinken. Je nachdem, wie sich der Ausbau der Photovoltaik entwickelt, kann es aber sein, dass die Bundesregierung noch nachjustiert.
Informationen rund um Solarenergie
Aktuelle Untersuchungen und Informationen rund um Solarstromanlagen und ihre Versicherung finden Sie auf unser Themenseite Photovoltaik.
Sonnenenergie optimal nutzen. Wie Sie Ihr Dach und die Fassade optimal zur Stromerzeugung, für warmes Wasser und zur Unterstützung der Heizungsunterstützung nutzen können, zeigt unser Special Solarenergie.
PV-Anlagen mit und ohne Speicher. Unser Special Rendite von PV-Anlagen erläutert, welche Faktoren die Wirtschaftlichkeit von Solarstromanlagen beeinflussen und wie Anlagebetreiber ihre steuerlichen Wahlmöglichkeiten optimal ausüben.
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- Höhere Vergütungssätze, bessere Stromerträge, keine lästigen Steuern mehr: Wie Sie jetzt mit Solarstrom Geld sparen und verdienen können.
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- Die Energiepreise steigen. Die Stiftung Warentest erklärt, warum aktuell vor Stromsparboxen gewarnt wird, gibt Tipps zum Energiesparen, zeigt Stromfresser aus den Tests.
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Ein sehr interessanter Rechner. Meiner Meinung nach aber zu sehr auf Eigenheime fixiert. Aber das Thema wird zunehmend auch für WEGs interessant. Unsere WEG steht gerade vor der Entscheidung für eine PV in Verbindung mit einer Wärmepumpe, was bei ihrem Rechner leider nicht berücksichtigt wird (neben einigen anderen Punkten). Und ohne eine plausible Witrschaftlichkeitsrechnung ist das Thema in der WEG sehr schwierig, vor allem, wenn nicht jeder vom Nutzen und der Notwendigkeit einer Energiewende überzeugt ist.
@Rüdiger-2014: Zu Ihren Fragen können wir Ihnen mitteilen:
1. Die Einspeisevergütung gibt es im Jahr der Inbetriebnahme und den 20 Folgejahren, sie erstreckt sich daher immer über 21 Kalenderjahre.
2. Ja, die Änderungen im Rechner beruhen auf den Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022. Rückwirkend ab dem Kalenderjahr 2022 sind Erträge aus dem Betrieb kleiner und mittlerer Photovoltaikanlagen einkommensteuerfrei (bei Ein- und -Familienhäusern bis 30 kW Leistung, unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme). Ein Wahlrecht besteht nicht.
Ab 2023 beträgt die Umsatzsteuer für die Lieferung und Installation von Anlagen auf oder in der Nähe von Wohnhäusern Null Prozent. Dies wird im Rechner automatisch berücksichtigt.
3. Bitte beachten Sie die Infotexte zu den Eingabefeldern: Die Stromkostenersparnis ist inklusive Mehrwertsteuer, die Betriebskosten sind ohne Mehrwertsteuer anzugeben. Mehrwertsteuer, die gar nicht anfällt, wird bei der Renditeberechnung selbstverständlich nicht berücksichtigt.
Hallo an die "Renditerechner-Macher",
ich habe folgende Fragen:
1. Warum berücksichtigt der Investitionsplan 21 Jahre, obwohl die Dauer der Einspeisevergütung nur 20 Jahre beträgt ? Dies tut er auch dann, wenn ich eine Berechnung zum Jahresbeginn (01.01.XX) starte.
2. Vor dem Update 29.12.22 konnte die Befreiung von Einkommens- und Umsatzsteuer optional gewählt werden. Dies ist nun nicht mehr möglich. Hängt dies mit den steuerlichen Änderungen ab 2023 zusammen ? Ein Wahl entfällt damit ?
3. Die Anschaffungskosten sollen ohne MWST eingegeben werden. Alle weiteren Angaben verstehe ich als Bruttowerte (Stromkostenersparnis+Betriebskosten). Bedeutet dies, dass die ermittelte Objektrendite den Vorteil der entfallenden MWST bereits berücksichtigt ?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Rückfragen gerne unter 0160 94155529.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger aus Rostock
@schröder53: Die beschränkte Lebensdauer des Speichers berücksichtigen Sie bei den Betriebskosten. Die Betriebskosten können Sie sowohl in Prozent als auch in Euro angeben. Wählen Sie die Darstellung in Euro, bekommen Sie die Möglichkeit, die Lebensdauer in Jahren festzulegen. Weiterhin kann im Folgenden gewählt werden, ob der Speicher ersetzt wird oder nicht.
@Thorsten_online: Bei uns gibt es keine Rechentools für die Bestandsanlagen. Aufgrund der regelmäßigen Änderungen der Vergütungssätze und der Rahmenbedingungen mache ich Ihnen da nicht viel Hoffnung, dass Sie dazu etwas im Netz finden. In unserem Ratgeber Photovoltaik & Batteriespeicher aus 2021 finden Sie ab Seite 129 ein Kapitel, dass sich mit den wichtigsten Faktoren einer Wirtschaftlichkeitsberechnung befasst und nach welchen Betrachtungsmodellen ein Renditevergleich möglich ist:
www.test.de/shop/eigenheim-miete/photovoltaik-batteriespeicher-sp0618