Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat Dieter Aengenheister, Geschäftsführer der Optimal-Firmengruppe in Bad Iburg, wesentliche Werbeaussagen für eine Unternehmensbeteiligung untersagt (Az. 1 U 49/01, nicht rechtskräftig). Die Werbung mit einem maximalen Ertrag von 14,3 Prozent für die Beteiligung sowie die Aussage, dass sie nur ein geringes Risiko habe, ist laut OLG irreführend.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Er befürchtete, dass Verbraucher die riskante Beteiligung wegen der bagatellisierten Risiken und der genannten, jedoch völlig unrealistisch hohen Erträge abschließen.
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