Online-Markt­plätze

So haben wir getestet

Datum:
  • Text: Hannes A. Czerulla
  • Wissenschaftliche Leitung: Dr. Markus Bieletzki
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

Online-Markt­plätze Testergebnisse für 7 Online-Marktplätze freischalten

Im Test: Sieben Online-Markt­plätze, die direkten Kauf bei Händ­lern aus dem EU-Ausland anbieten. Die Auswahl erfolgte exemplarisch auf Basis einer Internetrecherche, dabei wurden große bekannte Platt­formen ebenso wie kleinere berück­sichtigt. Pro Online-Markt­platz wurden insgesamt 15 Bestel­lungen von Test­personen ausgelöst. Es gab insgesamt fünf Bestell­runden. Auf den Webseiten der Platt­formen wurden bei Händ­lern mit Sitz in Asien möglichst güns­tige Angebote für Power­banks (Vorgabe: mindestens 20 000 mAh), USB-Ladegeräte (65 W) und Haartrockner (1 800 bis 2 200 W) gekauft, jeweils keine Markengeräte. Pro Platt­form wurden drei Käufe widerrufen. Erhebungs­zeitraum: 7/24 bis 1/25.

Kauf­abwick­lung

Im Prüf­punkt Informationen auf der Webseite bewerteten wir unter anderem, wie einfach und ob über­haupt der Kunde Informationen zu den Themen Direktkauf bei Händ­lern aus dem EU-Ausland, zum Versand, zu Garan­tien, Rück­gabe und Zöllen findet. Cookie-Werbebanner auf der Webseite wurden ebenfalls bewertet. Beim Prüf­punkt Bestellung lag der Fokus auf Lieferdauer, kundenfreundlichen Zahlungs­arten, besonderen Kauf­anreizen, Gast­bestel­lungen und Problemen bei der Abwick­lung. Rück­sendung konzentrierte sich auf Abwick­lung, Versand­kosten und Dauer der Rück­erstattung.

Mängel im Daten­sende­verhalten und in der Daten­schutz­erklärung

Wir beur­teilten die Apps (Android und iOS) hinsicht­lich ihrer Mängel beim Daten­sende­verhalten. Dafür entschlüsselten wir den Daten­verkehr und suchten nach Daten­arten, die über­flüssig für das Funk­tionieren der App sind − zum Beispiel der Device-Name oder die Über­mitt­lung des Mobil­funkanbieters. Die Bewertung erfolgte qualitativ je nach Mängel­art. Ein Jurist über­prüfte die Daten­schutz­erklärungen nach Mängeln gemäß den Anforderungen der DS-GVO.

Mängel in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB)

Die AGB der Platt­formen prüfte ein Jurist auf Grund­lage der Bestimmungen des BGB nach Klausel­verstößen, die den Kunden unan­gemessen benach­teiligen.

Abwertungen

Hatte die Daten­schutz­erklärung deutliche Mängel, wurde das Urteil Daten­sende­verhalten und Daten­schutz­erklärung um eine halbe Note abge­wertet − bei sehr deutlichen Mängeln um eine Note.

Stich­proben im tech­nischen Kurz-Check

Zusätzlich zu unseren Einkäufen haben wir in der ersten der fünf Bestell­runden jeweils vier identische Power­banks, USB-Ladegeräte und Haartrockner in den tech­nischen Kurz-Check geschickt. Ziel war es, die Geräte nach den Vorschriften zur Produktsicherheit hinsicht­lich Deklaration und Sicher­heits­anforderungen zu über­prüfen. Die gefundenen Mängel wurden qualitativ bewertet. Das jeweilige Modell aus den Kategorien Power­bank, USB-Ladegerät und Haartrockner wurde auf seine Funk­tion hin über­prüft und aus einem Meter Höhe auf Beton fallen gelassen. Danach begut­achteten wir die sicher­heits­relevanten Mängel. Wir bewerteten zudem, ob die Deklarationen auf Gerät und Verpackung den Anforderungen entsprechen. Für die Stich­proben weisen wir in der Tabelle die Namen der Händler, bei denen die Test­personen gekauft haben, extra aus.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Testjunkie am 06.03.2025 um 16:42 Uhr
    Fruugo

    Vor Jahren noch habe ich gerne bei Fruugo gekauft aber seit ca 5 Jahren mit 3 Einkäufen war ich SEHR unzufrieden
    2x SanDisk Extreme Pro microSDXC
    1000GB
    Das waren definitiv KEINE original SanDisk Karten beide konnten nur 8Gb speichern
    1x eine "Markenuhr" welche ein unfassbar billig Plagiat war
    Mit viel "hin und her" habe ich mein Geld wieder bekommen ABER dort werde ich nie wieder bestellen !!!

  • Schrenk am 02.03.2025 um 10:12 Uhr
    Transport nicht das Problem?

    In Ihrem Artikel schreiben Sie, dass der Transport nicht das Umwelt-Problem sei. Dies mag für den einzelnen Artikel gelten. Wenn jedoch jede Nacht 7 Tonnen Plastik- und Elektroschrott per Flugzeug in die EU verbracht werden, sieht das schon anders aus (siehe Doku TEMU - Ramsch oder Revolution). Dann sieht das Ganze nämlich anders aus.
    Diese Waren kommen nicht umweltschonender mit Frachtern aus China, sondern per Frachtflugzeugen - vorzugsweise auf kleinere Flughäfen wie Lüttich. Dort ersticken die Zöllner in Päckchen von Temu und eine vernünftige Prüfung der Sicherheit oder der Zölle ist mit dem vorhandenen Personal nicht möglich.
    Stichproben bei Kinderspielzeug haben zudem ergeben, dass viele davon mit verbotenen Weichmachern oder Schwermetallen belastet sind.
    Eigentlich bin ich ein Fan Ihrer Tests und Analysen. Aber hier kommen die Plattformen viel zu gut weg. Wer muss denn den ganzen Schrott dann recyclen? China jedenfalls nicht.