
Hilfe nutzen. Mit Profis Sorgen und Ängste zu besprechen, kann vielen Menschen sehr helfen. © Stocksy / Marta Lebek
Bei Problemen in der Psychotherapie haben gesetzlich Versicherte viele Rechte – Zweitmeinung hören, Therapeuten wechseln, Beschwerde einlegen. Was Sie wissen sollten.
Eine neue Hausärztin dürfen sie sich jederzeit suchen, ihre Physiotherapie dürfen sie abbrechen und vor einer Knie-OP einen anderen Arzt um eine Zweitmeinung bitten. Das wissen die meisten Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind. Aber wie ist das bei Patientinnen und Patienten mit seelischen Beschwerden, die Schwierigkeiten in ihrer Psychotherapie haben? Auch sie haben Möglichkeiten, sich zu beschweren, Behandlungen abzubrechen und zu wechseln.
Privatversicherte in einer Psychotherapie können dieselbe Qualität wie gesetzlich Versicherte beanspruchen. Ob sie aber überhaupt eine Therapie bezahlt bekommen und in welchem Umfang, hängt von ihrem Vertrag ab. Sind sie sich unsicher, sollten sie ihren Versicherer fragen. Gesetzlich Versicherte haben dagegen alle dieselben Rechte, denn über alle wichtigen Leistungen der Krankenkassen wird zentral entschieden. Psychotherapie gehört dazu. Die Stiftung Warentest gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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