Psychische Gesundheit Ihre Rechte in der Psycho­therapie

Datum:
  • Text: Jana Hauschild
  • Faktencheck: Sabine Vogt
Psychische Gesundheit - Ihre Rechte in der Psycho­therapie

Hilfe nutzen. Mit Profis Sorgen und Ängste zu besprechen, kann vielen Menschen sehr helfen. © Stocksy / Marta Lebek

Bei Problemen in der Psycho­therapie haben gesetzlich Versicherte viele Rechte – Zweitmeinung hören, Therapeuten wechseln, Beschwerde einlegen. Was Sie wissen sollten.

Eine neue Haus­ärztin dürfen sie sich jeder­zeit suchen, ihre Physio­therapie dürfen sie abbrechen und vor einer Knie-OP einen anderen Arzt um eine Zweitmeinung bitten. Das wissen die meisten Menschen, die gesetzlich kranken­versichert sind. Aber wie ist das bei Patientinnen und Patienten mit seelischen Beschwerden, die Schwierig­keiten in ihrer Psycho­therapie haben? Auch sie haben Möglich­keiten, sich zu beschweren, Behand­lungen abzu­brechen und zu wechseln.

Privatversicherte in einer Psycho­therapie können dieselbe Qualität wie gesetzlich Versicherte bean­spruchen. Ob sie aber über­haupt eine Therapie bezahlt bekommen und in welchem Umfang, hängt von ihrem Vertrag ab. Sind sie sich unsicher, sollten sie ihren Versicherer fragen. Gesetzlich Versicherte haben dagegen alle dieselben Rechte, denn über alle wichtigen Leistungen der Krankenkassen wird zentral entschieden. Psycho­therapie gehört dazu. Die Stiftung Warentest gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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